Auch hier muss meiner Meinung nach der Kunde nichts beweisen. Der Hersteller muss öffentlich machen, welche Änderungen vollzogen wurden und warum.
Natürlich, aber im Zweifel immer für den angeklagten, bzw. musst du aber erstmal einer neutralen Stelle beweisen, das diese Änderungen, ein Problem für die Sicherheit darstellen. Denn wenn BMW sagt ja wir haben dies das geändert und dadurch hat sich das Fahrverhalten geändert, was aber für die Sicherheit kein Problem darstellt, dann hast du auch ein Thema. Denn es muss ja klar von einem Gutachter festgestellt werden, das das Fahrzeug durch diese Änderung nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann und dies wird nicht der Fall sein.
Weil kein Richter wird BMW zu irgendwas verurteilen nur weil es jemandem subjektiv nicht gefällt wie das Fahrzeug fährt.. ist ja keine zugesicherte Eigenschaft wie genau das Auto fahren muss und das Update wurde meine ich ja sogar auf Kundenwunsch hin durchgeführt.