OTA Softwareupdate

  • Auch hier muss meiner Meinung nach der Kunde nichts beweisen. Der Hersteller muss öffentlich machen, welche Änderungen vollzogen wurden und warum.

    Natürlich, aber im Zweifel immer für den angeklagten, bzw. musst du aber erstmal einer neutralen Stelle beweisen, das diese Änderungen, ein Problem für die Sicherheit darstellen. Denn wenn BMW sagt ja wir haben dies das geändert und dadurch hat sich das Fahrverhalten geändert, was aber für die Sicherheit kein Problem darstellt, dann hast du auch ein Thema. Denn es muss ja klar von einem Gutachter festgestellt werden, das das Fahrzeug durch diese Änderung nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann und dies wird nicht der Fall sein.


    Weil kein Richter wird BMW zu irgendwas verurteilen nur weil es jemandem subjektiv nicht gefällt wie das Fahrzeug fährt.. ist ja keine zugesicherte Eigenschaft wie genau das Auto fahren muss und das Update wurde meine ich ja sogar auf Kundenwunsch hin durchgeführt.

  • Natürlich, aber im Zweifel immer für den angeklagten, bzw. musst du aber erstmal einer neutralen Stelle beweisen, ...

    Ich sagte ja, wenn die Änderung das Thema Sicherheit betrifft, ist das auch etwas anderes.


    Und doch, wie ein Auto fährt, ist insofern eine zugesicherte Eigenschaft, weil es zum Zeitpunkt des Kaufs so war.


    Aber du hast insofern Recht, wenn der Kunde das Update sogar haben möchte, würde ein Einspruch keinen Sinn machen .

    Mir ging es um die Fälle, bei denen in Werkstätten ungefragt das Update aufgespielt wird oder bei den OTA, bei denen man vorher nicht weiß, was sich ändert.

    "Das Rückgrat ist bei manchen Politikern unterentwickelt - vielleicht weil es so wenig benutzt wird."


    Margaret Thatcher


    2021 330i G20

  • Mir ging es um die Fälle, bei denen in Werkstätten ungefragt das Update aufgespielt wird oder bei den OTA, bei denen man vorher nicht weiß, was sich ändert.

    dazu habe ich erst heute was gelernt und die Werkstatt muss sich an Regeln halten.


    Die Kosten für eine Fehlersuche sind nur dann zu zahlen, wenn sie nach den anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik zur Eingrenzung der Schadensursache notwendig und wirtschaftlich waren.


    Die anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik sind ein dynamisches Konzept, das sich aus technischem Wissen, Normen und praktischer Erfahrung zusammensetzt.



    In dem Zusammenhang, wenn die Erfahrung zeigt der Fehler ist durch ein SW zu beseitigen, dann darf und muss es die Werkstatt machen.


  • In dem Zusammenhang, wenn die Erfahrung zeigt der Fehler ist durch ein SW zu beseitigen, dann darf und muss es die Werkstatt machen.

    Das ist schon fast ein Freibrief, aber auch zu verstehen wenn man sieht wie sich einige Kunden verhalten.

    So ein Auto ist ja heutzutage ein PC. Mercedes hat vor vielen Jahren mal einen CDI Motor in einen 190er gebaut mit unglaublichem Aufwand

  • MichaelNRW  CJ#22  Toscha42


    Ich habe weder von Anwälten, Richtern noch von Klagen gesprochen.

    Ich habe lediglich meine persönliche Sichtweise geschildert und erwähnt, dass BMW ein Update angekündigt hat.


    Warum reagiert ihr darauf immer so hecktisch überzogen? Habt ihr das Gefühl, ständig angegriffen zu werden? Eure Antworten wirken selten neutral, sondern oft wie eine Mischung aus technischem Besserwissen und herablassendem Ton – aber das ist ein Thema, das wenn überhaupt eher in die „Forumskneipe“ passt, nicht hierher.


    Portimao  G21-Pilot  eibacher  Geforce_B58 u.a. zeigen doch, dass man auch sachlich und gelassen reagieren kann, ohne gleich auszuflippen.

  • Christoph, ich habe aber nun mal auf einen Beitrag reagiert, in dem nach dem Gesetz gerufen wurde. Und zwar ganz gelassen reagiert. Es gibt einfach keine juristische Grundlage, auf deren Basis hier eine Klage Erfolg hätte.