Der allgemeine BMW G20 Forum - Fragen und Talk Thread.

  • Der Deutsche und seine Datenschutzkeule.

    Welche Persönlichkeitsrechte?
    Das ist die gleiche Diskussion wie beim ADAC und seinen Aussendienstmitarbeitern, die nicht wollen, dass ihr Standort WÄHREND der ARBEITSZEIT für die Planung von Einsätzen genutzt wird.

    Bei einer Dashcam gehe ich zum Teil mit, wenn diese den Innenraum überwacht.

    Aber die Erfassung der Fahrt in der MyBMW App?
    Man sieht ohnehin den Standort, auch mit aktiven Gastprofil.

    Das einzige was in der Fahrt aufgezeichnet wird, sind Start, Ziel, Verbrauch und Strecke.

    Also wo genau werden durch diese Erfassung Persönlichkeitsrechte verletzt?

    BMW G21 ///M340i xDrive Touring MildHybrid [05/2022] - Individual Verde Ermes - das grüne Biest - Instagram: @VM340 & @MOcode_nrw


    Ich biete weder Diagnose noch Codierungen im Raum Dortmund / NRW an, daher bitte nicht melden.

  • Ist wie immer noch zu Ende gedacht.. bei Porsche gibt z.B es tatsächlich so einen speziellen Modus, dann ist das Fahrzeug für einen in der App quasi Tod, es kann kein Standort abgerufen werden, keine Aufzeichnungen werden gemacht, keiner Kameras gehen etc etc. da ist das konsequent und wird auch so kommuniziert

  • Bei uns in der Firma wird nach bestimmten Arbeiten (Bremsen/Achsteile usw) ,aber auch nach einem Fahrzeugcheck (Kundendienst) vom Werkstattleiter eine Probefahrt gemacht! Ist ja teilweise auch vorgeschrieben, bzw Prüfpunkt! Es wird dabei nicht ins Gastprofil gewechselt.


    Ja, der Kunde kann das verfolgen! Wenn er es aber vorher nicht ausdrücklich erwähnt hat, dass keine Probefahrt stattfinden soll, hat er Pech gehabt!

    Ich nehme teilweise auch Kundenfahrzeuge mit nach Hause (sporadische Fehler/Fahrerassistenzsysteme/Motortausch) ich belasse alle Fahrzeug - Einstellungen wie sie waren

    In der Regel geben alle Kunden ihr OK

    Sie sind froh, dass auch nachkontrolliert wird und nicht erst was passiert, wenn sie mit dem Fahrzeug den Hof verlassen

  • Ich glaube hier hat niemand etwas gegen die Probefahrt gesagt. Ich finde es auch absolut sinnvoll dass das Fahrzeug von einem Mitarbeiter getestet wird, vor allem nach Arbeiten wie z.B. neue Bremsen. Mir geht es darum, dass ich dem Händler mein Fahrzeug (ja, ich habe es gekauft und möchte es lange behalten) für einen guten Stundensatz überlasse, aber keine Garantie habe dass ein Mitarbeiter mal einen "lustigen" Tag hat und meinen Wagen tritt oder sogar mal die Launch Control testet. Wenn das nie passiert, dann wird der Mitarbeiter auch kein Problem damit haben das Einveständnis zumindest bei Nachfrage zu geben. Es geht hier nicht um Mitarbeiterschutz (bzw. warum muss der Kunde nicht davon geschützt werden?) sondern nur um Transparenz und Ehrlichkeit.


    EDIT: Ist klar, dass der Datenschutz gesetzlich darüber steht. Aber in solchen Fällen kann der Händler dem Kunden auch entgegenkommen. Ausserdem, müsste es nicht immer noch dem Datenschutz entsprechen wenn der Fahrer nicht gegenüber dem Kunden genannt wird?

  • Ich nehme teilweise auch Kundenfahrzeuge mit nach Hause

    Ernst gemeinte Frage, wie verhält sich das mit der Versicherung? Also die Betriebshaftpflicht zum Beispiel.

    Angenommen du nimmst das Fahrzeug mit nach Hause, parkst es bei dir an der Straße, jemand verursacht einen Schaden und begeht Fahrerflucht.

    Ist dieser Fall von der Betriebshaftpflicht abgedeckt?

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    Ich biete weder Diagnose noch Codierungen im Raum Dortmund / NRW an, daher bitte nicht melden.

  • Ernst gemeinte Frage, wie verhält sich das mit der Versicherung? Also die Betriebshaftpflicht zum Beispiel.

    Angenommen du nimmst das Fahrzeug mit nach Hause, parkst es bei dir an der Straße, jemand verursacht einen Schaden und begeht Fahrerflucht.

    Ist dieser Fall von der Betriebshaftpflicht abgedeckt?

    Für alle Interessierten, die Antwort gibt es hier: RE: Forumskneipe

    :thumbsup: