Ausstattungscode S08RF

  • Du kannst nur alleine entscheiden, ob du den BMW nun haben willst oder nicht. Es scheint doch das Thema mit Winterreifen oder Winterrädern definitiv vom Tisch zu sein. Piwi87 hatte dir bereits geschrieben, dass der BMW mit Winterrädern und nur mit Winterrädern geliefert worden ist und der Händler sagt, dass es keine Winterräder gibt. Demnach gibt es doch nix und eigentlich auch nix mehr zu diskutieren. Kaufen oder nicht, das sind die beiden Möglichkeiten...

  • yimoki

    welche Frage stellt sich dir denn noch jetzt 🤔

    Winterreifen noch gratis?

    Ist der jetzt vorhandene Sommersatz gleichwertig wie der damals ausgelieferte Wintersatz?

    Welcher Felgensatz ist im Kaufvertrag gesetzt? Ob nun mit So oder Wi Reifen, wobei ja jetzt Sommerreifen zur Verkaufsausstattung zählen.

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit über 44 Jahren :thumbsup:

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)

  • Ich hab ja auch vor kurzem erst mehrere Angebote vom meinem Autohaus für einen neuen 330i erhalten. In einem der Angebote waren auch Winterräder Professional für Großkunden (S08RH) mit drin. Mein Verkaufsberater hat es mir so erklärt:

    Das Fahrzeug wird immer mit den in der Konfiguration gewählten Sommerrädern geliefert. Die WR sind extra und nicht als direkter Tausch zu verstehen. Sie können entweder in der Leasing-/Finanzierungsrate mit dabei sein und müssen dann theoretisch bei Rückgabe auch abgegeben werden, oder sie werden als Sonderposten mit dem GK-Rabatt verkauft und gehören dann einem selbst.


    Wenn der ehemalige Leasingnehmer die Räder nun mit abgegeben hat, müssen sie noch irgendwo rumliegen oder das Autohaus hat sie anderweitig verscherbelt.


    Wie das nun beim Gebrauchtkauf rechtlich ausschaut, könnte dir bestimmt ein Anwalt sagen. Wenn ich eine Rechtschutz hätte, würde ich das nach der Auslieferung einfach prüfen lassen und, falls zulässig, auf Erfüllung des Kaufvertrages pochen, da ja ein gelistetes Ausstattungsmerkmal fehlt.

    Falls ich keine Rechtschutz hätte, würde ich das unter Pech verbuchen und mir für den nächsten Gebrauchtkauf die Ausstattungsliste genauer anschauen und im Vorfeld mit dem Verkäufer besprechen.

    Außerdem warst du ja mit dem ausgehandeltem Kaufpreis zufrieden und bist davon ausgegangen, dass keine WR dabei sind.

  • Und genau das ist der Punkt, ab dem ich die ganze Diskussion hier nicht verstehe - also eigentlich schon von Anfang an.

    Na komm der Käufer wollte eben nachträglich noch ein Satz WR dazubekommen und dafür eine rechtliche Grundlage haben.

    Kennt doch jeder von Ver-/Kauf wo jeder versucht noch mehr rauszuholen 😉

  • In einem der Angebote waren auch Winterräder Professional für Großkunden (S08RH) mit drin.

    Das ist aber ein anderer Code, als der hier im ersten Post beschriebene "S08RF Winter Leichtmetallräder für Großkunden".


    So oder so sind Ausstattungscodes von BMW für "Anbauteile" ganz sicher nicht Bestandteil eines Fahrzeugs und (für den Gebrauchtwagenkäufer) auch nicht einklagbar. Bei einem Gebrauchtwagen gilt sowieso nicht die Ausstattungsliste, wie sie BMW herausgibt, sondern das was auf dem Kaufvertrag steht. Wenn man das anders haben möchte, dann muss man das da explizit reinschreiben - ob der Händler das dann macht ist eine andere Sache.

    Schlimmer wird's noch bei den neuen Abo-Funktionen. Da kann es durchaus möglich sein, dass der Wagen nur eine Vorbereitung für eine Ausstattung hat und man bei der Probefahrt noch die Laufzeit vom Vorgänger hat und nach dem Kauf das Abo abgelaufen ist... Solange die Funktionalität dann nicht im Kaufvertrag drinsteht, schaut man auch da in die Röhre - auch wenn ein Händler hier sicherlich kulanter sein dürfte.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50

  • Das ist aber ein anderer Code, als der hier im ersten Post beschriebene "S08RF Winter Leichtmetallräder für Großkunden".

    Soweit mir bekannt sind S08RF die 17“ Standard Winterräder für GK. S08RH sind die 18“ „Professional“ Winterräder. Stand zumindest so in einer Excel Tabelle drin, die er mir gezeigt hat. Insofern quasi das gleiche, bzw. wie du schon schreibst eigentlich egal, da beides Anbauteile sind, von denen man nicht ausgehen kann, dass sie beim Weiterverkauf noch enthalten sind.



  • Am Ende ist es doch ein klassischer Fall für Juristen, wie verbindlich ist die Ausstattungsliste im Kaufvertrag beim Gebrauchtwagen?!

    Da anscheinend der Verkäufer die Ausstattungsliste in den Kaufvertrag reinkopiert hat und nicht überprüfte liegt der Fehler bei ihm.

    Auf der anderen Seite sind WR so einfach erkennbar, dass man als Käufer nicht sagen kann die hab ich übersehen und dachte die sind dabei, was anderes wäre Akustik Glas.


    Bekannter Rechtsanwalt sagte auch, dass sowas immer gerne als Klausurbeispiel im Studium verwendet werden kann - real würde aber der Verkäufer den Kaufvertrag auflösen und gut ist

  • Ich weiß auch bei einigen Großkunden, die die Fahrzeuge kaufen auch mit den Winterreifen ab Werk dazu, dass die die Autos ohne WR wieder verkaufen und die WR entweder Separat verkaufen oder die für die Pool Fahrzeuge weiter erhalten.. somit gibt es sicher genug die diese Ausstattung haben , aber es die WR nicht mehr gibt bzw. diese nicht mehr beim Fahrzeug sind..


    Ist halt so ein klassischer Fehler weil der Händler zieht sich die Liste aus dem BMW System über die VIN und da werden die halt immer drinnen stehen..