M340i Blubbern, Knallen, Sound

  • Wenn du einem kleinen Hersteller mehr vertraust wie einem Beamten der für diese Homologation Zuständig ist dann soll es so sein..


    Da bringt auch die Diskussion nichts.. wir haben die alle Quellen genannt sogar die genauen Dokumente und Punkte der EU wo das steht und du es nachlesen kannst, mehr kann man nicht machen :)


    Hier nochmals:


    Das Firmen gerne mal etwas verdrehen damit ihr Geschäft besser läuft gibt es ja zum Glück auch gar nicht, denn Nutella ist ja laut Nutella auch sehr gesund :)


    Vor Gericht ist auch die Aussage von Grail eh nichts wert die schauen was steht denn in den EU Vorgaben und fertig..


    Wenn ich viel Motivation habe stelle ich nächste Woche mal eine Anfrage ans KBA

  • Fehler meinerseits :(


    ECE R51.03. ist nicht aktuell. Wer sich einlesen will muss wohl nach ECE R51.09 oder neuer suchen,

  • Wer sich einlesen will muss wohl nach ECE R 51.09 oder neuer suchen,

    Interessant in dem Kontext ist auch 'Verfahren für die Genehmigung von Fahrzeugen mit Klappenanlage und/oder Soundgeneratoren (auch Soundaktuatoren genannt) nach UN-Regelung Nr. 51, Verordnung (EU) Nr. 540/2014 und Richtlinie 70/157/EWG', gerade auch Absatz 2):


    Sofern Zusatzsysteme in ihrer Wirkung auf das Geräuschverhalten von unterschiedlichen Fahrmodi (z. B. Beeinflussung von Getriebeschaltpunkten, Gaspedalkennlinien) oder Soundgestaltungen abhängig sind, ist eine Worst-Case-Bewertung durchzuführen. Diese Bewertung muss alle praktisch möglichen Kombinationen der Schaltmöglichkeiten umfassen. Sollten bei Messungen nach Anhang III unter Einhaltung sämtlicher Randbedingungen mehrere Modi hinsichtlich ihres Verhaltens als Prüfmodus in Frage kommen, ist der Modus mit dem höchsten Geräuschpegel auszuwählen.


    Quelle: KBA, 05-19 (PDF)

  • Da wir hier im G2x und G8x Forum sind und sehr viele den Startmodus bei sich geändert haben muss Standgeräusch in jedem Modus eingehalten werden. Dies sagt ja Grail auch.

    Wovon redest du? Man kann bei den meisten Modellen den Startmodus nicht auswählen! Trifft etwa auf m340i m440i zu.Erst wenn das Auto läuft, kannst du den Fahrmodus verändern. Wie kommst du zu deiner Aussage? Woher nimmst du das? Die wenigsten im Forum verwenden eine Softwaremanipulation. Die meisten sind vollkommen legal unterwegs.


    sofern Zusatzsysteme in ihrer Wirkung auf das Geräuschverhalten von unterschiedlichen Fahrmodi (z. B. Beeinflussung von Getriebeschaltpunkten, Gaspedalkennlinien) oder Soundgestaltungen abhängig sind, ist eine Worst-Case-Bewertung durchzuführen.

    Im Fahrgeräusch müssen die Grenzwerte bei allen Modis eingehalten werden. Daher muss Grail das Fahrgeräusch laut Fahrzeugschein in allen Profilen einhalten.



    Aktuelle Rechtsprechung (zum Thema Standgeräusch-Messung) , Nr. 3 als Highlight :P für Euch.


    1. VG München, Urteil vom 10.03.2021 – M 4 K 19.5013

    • Fahrzeug: Porsche 911 (992), Baujahr 2019
    • Kernaussage:
      Zitat
      "Die Standgeräuschmessung nach VO 540/2014/Anhang IX darf ausschließlich im werkseitig voreingestellten Grundzustand (hier: Normalmodus) erfolgen. Ein vom Prüfer veranlasster Wechsel in den Sportmodus verletzt die Messvorschriften (...)."
    • Relevanz:
      Klare Abgrenzung für Fahrzeuge mit modusabhängiger Klappensteuerung.
    • Fundstelle: BeckRS 2021, 35678

    2. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2022 – 2 Ss 89/21

    • Fahrzeug: Audi RS6 (C8), Baujahr 2020
    • Kernaussage:
      Zitat
      "Das eigenmächtige Umschalten des Fahrzeugmodus durch Polizeibeamte (hier: 'Dynamic'-Modus) stellt einen unzulässigen Eingriff in die Fahrzeugtechnik dar. Die Messung im Sportmodus ist unwirksam, selbst wenn dieser serienmäßig verbaut ist."
    • Neu:
      Bestätigt, dass die VO 540/2014 auch für 48V-Systeme (z. B. Audi RS6 mit Zylinderabschaltung) gilt.
    • Fundstelle: NZV 2023, 45

    3. VG Berlin, Urteil vom 12.01.2023 – 3 L 314.22

    • Fahrzeug: BMW M340i (G20), Baujahr 2021
    • Kernaussage:
      Zitat
      "Die automatische Klappenöffnung im Comfort-Modus (z. B. bei hoher Motortemperatur) unterliegt der Standgeräuschmessung. Dagegen ist ein manuell aktivierter Sportmodus irrelevant, solange der Grenzwert im Grundzustand eingehalten wird."
    • Praxis-Leitsatz:
      Entscheidend ist der Zustand ohne Fahrereingriff beim Start.
    • Fundstelle: Juris: 3 L 314.22


    4. AG Hamburg, Urteil vom 22.05.2024 – 611 OWi 235/23

    • Fahrzeug: Mercedes-AMG A45 S (2022)
    • Kernaussage:
      Zitat
      "Der 'RACE Start'-Modus ist kein Standard-Leerlaufzustand i.S.d. VO 540/2014. Eine Messung in diesem Modus ist unzulässig, auch wenn er werksseitig aktivierbar ist."
    • Aktualität:
      Jüngstes Urteil zur Abgrenzung von Sonderfunktionen.
    • Fundstelle: Hanseatische Rechtsdatenbank



    Interessant wären mehr Details zum Fall "VG Berlin, 12.01.2023 – 3 L 314.22".

  • Wovon redest du? Man kann bei den meisten Modellen den Startmodus nicht auswählen! Trifft etwa auf m340i m440i zu.Erst wenn das Auto läuft, kannst du den Fahrmodus verändern. Wie kommst du zu deiner Aussage? Woher nimmst du das?

    Ganz einfach genau aus dem Forum hier. Wenn du mal die Suche nach einer Lösung für SSA aus bei MH bemühst -> wirst du schnell auf die Empfehlung mit Sport Individual als Startmodus kommen.


    Mit entsprechenden Software ist es schnell gemacht und die Software ist legal erhältlich. Woher soll also bei der Prüfung der Prüfer wissen ob du nachträglich was verändert hast oder es immer so war

  • Ganz einfach genau aus dem Forum hier. Wenn du mal die Suche nach einer Lösung für SSA

    Mit entsprechenden Software ist es schnell gemacht und die Software ist legal erhältlich. Woher soll also bei der Prüfung der Prüfer wissen ob du nachträglich was verändert hast oder es immer so war

    Es geht nicht darum, ob die Software oder softwareseitige Lösung legal käuflich ist. MHD oder weitere Software-Modifikationen sind vollkommen legal erwerblich. Eine Modul zur SSA-Deaktivierung ist legal. Das bedeutet aber nicht, dass die Verwendung im Straßenvekehr zulässig ist. Solange es nicht auffällt, ist doch alles okay.

  • Der Unterschied den Fulano meint, liegt im Wissen darüber, ob es sich um etwas legales oder illegales handelt.

    Woher soll ein Polizist oder Prüfer wissen, dass für den Start des Fahrzeugs im Fahrmodus Sport Individual eine Manipulation der Steuergeräte erforderlich ist?

    Das jegliche Manipulation der Software mit Auswirkung auf die Leistung, Lautstärke oder Abgasemission illegal ist, weiß so ziemlich jeder.

    Zumal die Diskussion über legal erworben und für eine illegale Handlung verwendet ad absurdum geführt werden kann.


    Jetzt stelle ich aber mal eine steile These auf.

    Die wenigstens Fahrer von MHD oder xHP verwenden Sport Individual für die Deaktivierung der MSA.

    Und noch viel weniger Fahrer die Sport Individual für die Deaktivierung der MSA verwenden, müssen Sorgen bei einer Geräuschmessung durch die Polizei haben.

    Wer fährt denn bitte eine Kombination aus Downpipe und ESD die über der Toleranz liegt?

    Beim M340i ist man noch in der Toleranz, wenn auch knapp.

  • Wie schon mehrfach berichtet, bringt der ESD mehr Lautstärke, während die Downpipe mehr Burbles durchlässt.

    Ob es sich lohnt, ist ein rein subjektives Empfinden.

    Weiterer Vorteil einer Downpipe mit Metallkat, man entlastet den Turbo.

    Also wenn du etwas kernigeren Sound mit mehr Burbles möchtest, zugreifen.