Laserlicht funktioniert nicht mehr - Fehlerspeicher sauber für BMW damit kein Thema

  • Hallo. Ich habe seinerzeit genau für derartige Situationen eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Es wurde mir dazu von Kollegen geraten, eben um diese Fälle, die kostspielig und eventuell nicht eindeutig sind, abzudecken. Ich denke ich werde diese in Anspruch nehmen bzw. mir dort Rat holen.

    Laserlicht bzw dessen Ausfall ist halt schwierig nachzustellen.

    Ich habe auch wenig Verständnis dafür dass der Händler kein Interesse hat. Wahrscheinlich bleibt er selbst auf den Kosten sitzen wenn die Real Garant als Garantiegeber bei Premium Selektion sich quer stellt.

    Wäre der Fehlerspeicher eindeutig wäre der Fall klar.

  • Ich meine, es reicht nicht aus, dass Du einen Mangel beanstandest, und der Händler liest nur das Steuergerät aus. Er hat den Mangel zu beheben, und das geht nicht mit auslesen. Auch die Feststellung, dass der Mangel vorhanden ist, kann er nicht einfach so zurückweisen, er muss beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden ist. Ergo muss eine Fahrt bei Dunkelheit erfolgen. Solange Du wirklich sicher bist, dass das Laserlicht nicht mehr funktioniert, kannst Du darauf bestehen. Wie gesagt, im Notfall mach denen Beine über die Zentrale.

  • Ich habe seinerzeit genau für derartige Situationen eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.

    Ist definitiv nie verkehrt – gerade wenn das Auto nicht nur 500 € gekostet hat und man seine Versicherungsbeiträge (PSG) brav bezahlt. Ich konnte bisher zwar alles ohne RSV regeln, allerdings mit ziemlich hohem privatem Aufwand.


    Inzwischen habe ich aber auch so einen Fall (Lenkradvibration), bei dem eine RSV echt hilfreich gewesen wäre – schon allein, weil man dann bei Bedarf einen Gutachter einschalten kann, wenn von BMW wieder „wir hören/spüren/sehen nichts“ oder „bei uns hat alles funktioniert“ kommt.


    Merkzettel an mich: RSV um Kfz-Angelegenheiten erweitern. :saint:

    Ich denke ich werde diese in Anspruch nehmen bzw. mir dort Rat holen.

    Ich meine, es reicht nicht aus, dass Du einen Mangel beanstandest, und der Händler liest nur das Steuergerät aus. Er hat den Mangel zu beheben, und das geht nicht mit auslesen.

    Da wären wir wieder beim Thema „bei uns hat alles funktioniert“ … was ja sogar stimmen kann.

    Laserlicht bzw dessen Ausfall ist halt schwierig nachzustellen.

    Eigentlich ist das weniger schwierig nachzustellen. Es ist ja nicht so, dass das Laserlicht nur selten einschaltet. Hast du keine Action-Cam, mit der du einfach mal eine Nachtfahrt aufnehmen kannst?


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    Ich habe auch wenig Verständnis dafür dass der Händler kein Interesse hat.

    Wahrscheinlich bleibt er selbst auf den Kosten sitzen wenn die Real Garant als Garantiegeber bei Premium Selektion sich quer stellt.

    Ja und nein: Er bleibt im ersten Schritt auf den Kosten der Fehlersuche sitzen, wenn er den Fehler nicht anhand von Fakten nachweisen kann. Die Fehlersuche muss vorher von BMW genehmigt sein, sonst kann er diese nicht abrechnen.

    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass BMW das mit dem Tester nicht prüfen kann!

    Was natürlich auch sein könnte: z. B., dass ein Sensor defekt ist oder ein Softwarefehler vorliegt, wodurch das Laserlicht zwar technisch funktioniert, das Auto die notwendigen Gegebenheiten aber nicht mehr erkennt (so als würde ich z. B. im Innenspiegel den Sensor abkleben und mich dann wundern, dass er nicht mehr abblendet).

    VG
    Christoph

  • Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass BMW das mit dem Tester nicht prüfen kann!

    Kann ich dir ehrlich gesagt gar nicht beantworten!

    Ich habe diesbezüglich noch keine Kundenbeanstandung gehabt.


    Ich weis, dass es eine Funktionsprüfung für den Fernlichtassistent gibt. Da wird im Prüfablauf simuliert, dass das Fahrzeug >60km/h fährt.

    Könnte ich bei meinem mal testen ob der Laser diagnosefähig ist.