Der Anbieter-übergreifende Bmw m340i Leistungssteigerung Thread

  • Bei einer Verkehrskontrolle kann man ja gar nicht gemessen werden. Und selbst wenn sie dich zu irgendeinem Prüfstand fahren lassen, dann sind die Prüfumstände, die in dem Dokument vorgebeben sind, nicht gegeben. Mit dem 102er-Sprit könnte man natürlich dennoch messen, aber dann ist halt wie gesagt das Ergebnis erstmal irrelevant.

    Würde aber vermutlich reichen für einen bergründeten Verdacht, sodass sie das Fahrzeug zur Beweissicherung einbehalten und dann entsprechend mit den korrekten Prüfumständen alles nachprüfen ?

  • Würde aber vermutlich reichen für einen bergründeten Verdacht, sodass sie das Fahrzeug zur Beweissicherung einbehalten und dann entsprechend mit den korrekten Prüfumständen alles nachprüfen ?

    Naja das ist klar. Ist ja wie bei einer Lautstärkemessung draußen direkt an der Hauptstraße..

    Weißt du zufällig wie das wäre, wenn im Gutachten die Leistung mit z.B. 98 Oktan oder 102 angegeben ist, muss dann mit diesem Sprit gemessen werden ? würde ja an sich Sinn machen eigentlich..

    Dafür kenne ich mich zu wenig aus. Aber wenn es im Gutachten steht, dann sollte das klar sein. Ebenso wie bei den M-Modellen, die mit 98er als "Referenz" angegeben sind.



    edit: Ich bin in der Thematik kein Experte. Ich weiß also auch nicht, inwiefern dieses verlinkte Dokument in der Praxis überhaupt Anwendung findet. Es liest sich nämlich mehr so, als ob das für die Homologation relevant wäre.

  • MichaelNRW

    "Des Weiteren muss über eine Leistungsmessung nachgewiesen werden, dass wir uns im Rahmen der 5%-igen zulässigen Abweichung ggü. der Leistung aus dem Teilegutachten der Leistungssteigerung befinden um die Emissionsklasse weiterhin einzuhalten."


    Nur um es zusammenzufassen und zu verstehen, bei diesem Zitat geht es doch nur darum, dass bei anderen als in dem Teilegutachten von 55parts genannten zulässigen Bauteilen eine Leistungsmessung notwendig ist? Mit den Teilen von 55parts ist das nicht der Fall.


    Ich finde die Gutachten von 55parts schon recht flexibel, wenn ich dort meine eigene Aftermarket Downpipe mitnehmen darf. Ich kann gut verstehen, dass sich die Tüv Prüfer quer stellen mit anderen Anbauteilen. Auch wenn es offensichtlich möglich wäre, will keiner seine Unterschrift drunter setzen, weil es nicht durch Messungen nachgewiesen wurde. Andere Tuner wie aulitzky tuning geben das Gutachten niemals aus der Hand und machen alle Eintragungen ausschließlich vor Ort. Da kann man rein gar nichts auf eigene Faust verändern und auch nichts selbst nachlesen. Eigentlich ist es Luxus, dass man das Gutachten von 55parts in den eigenen Händen hält. Da es unter negativem öffentlichen Interesse sicherlich besonders kritisch durch die Prüforganisation erstellt wurde, sollte es einwandfrei sein.


    Welche Teilegutachen gibt es denn wirklich, die durch eine Prüforganisation genehmigt, mit denen etwas eingetragen und anschließend verworfen und ausgetragen werden mussten?

  • Nur um es zusammenzufassen und zu verstehen, bei diesem Zitat geht es doch nur darum, dass bei anderen als in dem Teilegutachten von 55parts genannten zulässigen Bauteilen eine Leistungsmessung notwendig ist?

    Ja, weil die Dinan Ansaugung statt 55parts Ansaugung eingetragen werden soll.

    Allerdings steht im Gutachten der Dinan nichts bzgl. Veränderung der Leistung, womit der Verdacht hinfällig wäre.

    Eigentlich ist es Luxus, dass man das Gutachten von 55parts in den eigenen Händen hält.

    Zur Info, das ist nicht das ganze Gutachten, sondern die Variante für Endkunden.

    Es gibt noch eine ausführlichere Variante die 55parts lediglich direkt an den Prüfer sendet.

    BMW G21 ///M340i xDrive Touring MildHybrid [05/2022] - Individual Verde Ermes - das grüne Biest - Instagram: @VM340 & @MOcode_nrw


    Ich biete weder Diagnose noch Codierungen im Raum Dortmund / NRW an, daher bitte nicht melden.

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelNRW ()

  • Was ich bei dieser ganze Gutachten/TÜV-Geschichte etwas verwunderlich finde ist, dass man für die Leistungssteigerung einen Bauteilschutz des Herstellers umgehen muss. Ich finde es daher irgendwie merkwürdig, dass die ganze Sache überhaupt eintragungsfähig ist. Vermutlich weiß der TÜV davon gar nichts.

  • Ich denke das ist nicht relevant, ansonsten wäre ja jede Leistungssteigerung nicht zulässig, da kein Hersteller es vorsieht, das hier eine Software von dritten aufgespielt wird oder generell an Steuergeräten oder ähnlichem manipuliert wird. Somit verstößt ja jeder Softwareeingriff gegen Vorgaben vom Hersteller, weshalb dann auch Garantie etc. flöten geht. Selbiges ja auch bei anderen Tuningteilen, für welche die Software des Fahrzeugs manipuliert werden muss. Siehe Gewindefahrwerk, hier werden Dongle verbaut, welche dem Fahrzeuge werte Vorgaukeln, damit keine Fehler geworfen werden.


    Das Fahrzeug ist ja aber mein Eigentum, sprich nur weil BMW nicht will, das hier jemand was macht, steht es mir immer noch frei damit zu machen was ich möchte, solange ich nicht gegen Geltende Gesetze verstoße.. Gibt sicher kein Gesetz, das mir verbietet mein Bosch Steuergerät zu entsperren, damit man dort was dran machen kann. Nur weil Bosch das nicht will, ist das ja nicht Gesetz.


    Anders wäre es, wenn das Steuergerät wegen einem Gesetz gelocked wäre, und dieses Gesetz jeglichen Eingriff in das Steuergerät verbietet, dann wäre auch Leistungssteigerung hinfällig, da illegal.

  • Es gibt den §30a StVZO:


    Zitat

    § 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors

    (1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, dass technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden.

    Das geht schon irgendwie in die Richtung. Aber die Sache ist ja auch, dass der Tuningschutz bestimmt auch unter die Homologation fällt. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein umgehen des Tuningschutzes Grundlage für eine legale Leistungssteigerung sein kann.

  • Naja du kannst dir aber auch legal eine höhere VMAX eintragen lassen, was ja dem o.G. schon direkt widersprechen würde..


    Daher wird das hier schon eine Grundlage haben, weil wie gesagt ansonsten wären ja gefühlt alle Leistungssteigerungen illegal.. plus das du ja alleine durch eine höhere Leistung keine höhere VMAX erreichst. Du kannst 900 PS haben, solange du noch die Beschränkung auf 260 drinnen hast bringt das gar nichts.


    Es ist ja aber auch generell so, das ganz viele Sachen nicht erlaubt sind, aber mit Gutachten sind Sie erlaubt. Ich darf mir ja auch keine andere AGA anbauen wie ich lustig bin, das ist ja vom Gesetz her verboten. Habe ich aber eine ECE oder ein TG für die AGA ist das wiederum erlaubt. Wird hier genauso sein.


    PS: Das ganz Fahrzeug wird ja homologiert , dann dürfte man ja gar nichts dran verändern, weil alleine ja schon eine andere Spoilerlippe, die ganze Homologation zunichte machen würde, deiner Logik entsprechend.