durch die 5% in manchen Urteilen sogar 10% waren die Hersteller fein raus.
Du siehst selbst das es schwer ist das Thema auf 340i zu beschränken
durch die 5% in manchen Urteilen sogar 10% waren die Hersteller fein raus.
Du siehst selbst das es schwer ist das Thema auf 340i zu beschränken
Ja genau, das konnte ich finden, aber das betrifft nur die Serienleistung der Fahrzeuge ab Werk und nicht eine nachträgliche Leistungssteigerung durch einen Tuner oder ähnliches..
Na es wird auf jegliche in den Papieren eingetragene Leistung angewendet.
Damit du nicht 4xx PS einträgst und mit 6xx PS und ganz anderen CO2 Werten rumfährst
Damit du nicht 4xx PS einträgst und mit 6xx PS und ganz anderen CO2 Werten rumfährst
Richtig.
Wenn man sich normal verhält passiert aber nichts.
Ob ein Auto 374 oder 500 PS hat kann niemand abschätzen.
Wenn aber ein 318i mit 300km/h gemessen wird ist ein Verdacht gegeben
So steht es sinngemäß in einem Gutachten für ne Leistungssteigerung von ACS.
"Die Motorleistungssteigerung in Verbindung mit anderen Umbauten ist nur erlaubt, wenn Abgaswerte, Leistung und Höchstgeschwindigkeit weiterhin den Zulassungsvorgaben entsprechen."
Wobei das - wenn ich das richtig verstanden habe - kein Punkt bei 55parts wäre. Ihr Gutachten bezieht sich ja nur auf ihre Teile die in Summe abgenommen wurden.
Sie dürften auch im Zuge der Abnahme festgestellt haben, wie weit ihre Software streut.
Bei 10% und einer gültigen 5%-Regelung hätten sie das Gutachten gar nicht bekommen dürfen.
Wenn die 10% ein Kundenfeedback sind, würde ich da erst mal nicht so viel drauf geben und evtl selbst messen.
Ob ein Auto 374 oder 500 PS hat kann niemand abschätzen.
Das ist auch die einfache Antwort von 55parts
Hilft einem bei einer SoKo Kontrolle nicht weiter.
Nen Kollegen hat es in einer stinknormalen Verkehrskontrolle erwischt.
Er hat seine Freundin zu einem Geburtstag gebracht, auf dem Hinweg wurde er bereits angeschaut und auf dem Rückweg wurde er rausgewunken.
Auto war nicht zu laut, MHD Menü war deaktiviert und auch sonst gab es keine offensichtlichen Hinweise.
Dennoch wollte man das Fahrzeug auf einen Prüfstand packen und hat dann 15% Abweichung der Leistung festgestellt.
Wenn die 10% ein Kundenfeedback sind, würde ich da erst mal nicht so viel drauf geben und evtl selbst messen.
Man braucht heutzutage nicht mehr auf einen Prüfstand, da die Leistung mit den Logs sehr präzise ermitteln werden kann.
Bei mir sind es zwischen 4,8% und 6,6% mehr.
Spannend wäre auch die Variante von MPS, wo die eingetragene Leistung mit 98er Sprit angegeben wird und man mit 102er Sprit mehr Leistung erreicht.
Ist das zulässig?
Des Weiteren muss über eine Leistungsmessung nachgewiesen werden, dass wir uns im Rahmen der 5%-igen zulässigen Abweichung ggü. der Leistung aus dem Teilegutachten der Leistungssteigerung befinden um die Emissionsklasse weiterhin einzuhalten.
Ich hätte mich auf die Aussage deines Zitates bezogen...
Die 5% wurde doch vor Jahren durch paar Gerichtsverfahren festgelegt. Damals ging es um die Mindestleistung der Sauger in den M3/M5 usw. durch die 5% in manchen Urteilen sogar 10% waren die Hersteller fein raus.
Man müsste jetzt in den Archiven suchen
Also es gibt die ECE R-85 und in der steht folgendes:
Zitat5.4. Auswertung der Ergebnisse
Die vom Hersteller für den Typ des Antriebssystems angegebene Nutzleistung und höchste 30-Minuten-Leistung muss anerkannt werden, wenn sie bei Höchstleistung um nicht mehr als ± 2 % und in den übrigen
Punkten auf der Leistungskurve um nicht mehr als ± 4 % von den Werten abweicht, die vom technischen
Dienst an dem zur Prüfung vorgeführten Antriebssystem gemessen wurden, wobei für die Motordrehzahl eine
Toleranz von ± 2 % gilt, oder wenn sie nur innerhalb eines Motordrehzahlbereichs von (X1 min–1 + 2 %) bis
(X2 min–1 – 2 %, wobei X1 < X2) von diesen Werten abweicht.
In der Praxis orientiert man sich vermutlich dennoch an den 5% (welche dann schon ein Auge zudrücken bedeutet).
Darüber hinaus wird immer mit einem Referenzkraftstoff gemessen. Also Mehrleistung, die man durch 102er Sprit generiert, spielt keine Rolle.
Darüber hinaus wird immer mit einem Referenzkraftstoff gemessen. Also Mehrleistung, die man durch 102er Sprit generiert, spielt keine Rolle.
Was ja bedeuten würde, dass ich bei einer Verkehrskontrolle nicht gemessen werden dürfte, bis der gesamte Kraftstoff aufgebraucht und durch den Referenzkraftstoff ersetzt wurde.
Was ja bedeuten würde, dass ich bei einer Verkehrskontrolle nicht gemessen werden dürfte, bis der gesamte Kraftstoff aufgebraucht und durch den Referenzkraftstoff ersetzt wurde.
Bei einer Verkehrskontrolle kann man ja gar nicht gemessen werden. Und selbst wenn sie dich zu irgendeinem Prüfstand fahren lassen, dann sind die Prüfumstände, die in dem Dokument vorgebeben sind, nicht gegeben. Mit dem 102er-Sprit könnte man natürlich dennoch messen, aber dann ist halt wie gesagt das Ergebnis erstmal irrelevant.
Darüber hinaus wird immer mit einem Referenzkraftstoff gemessen. Also Mehrleistung, die man durch 102er Sprit generiert, spielt keine Rolle.
Weißt du zufällig wie das wäre, wenn im Gutachten die Leistung mit z.B. 98 Oktan oder 102 angegeben ist, muss dann mit diesem Sprit gemessen werden ? würde ja an sich Sinn machen eigentlich..