Austausch Gasdruckfedern Motorhaube obwohl diese noch gut sind im Zusammenhang mit TÜV und Garantie

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe jemand kennt sich hier besser aus als ich. Und zwar hat mein G20 EZ 11/2023. Ich bin Wenigfahrer. Soweit ich weiß kommt alle 2 Jahre Motoröl und nach 3 Jahren erstmals Bremsflüssigkeit.

    Am Dienstag habe ich für letzteres einen Termin. Mein BMW Vertragshändler hat mir eine Email gesendet für den Fahrzeug Check-in (also ob ich Zusatzleistungen wünsche etc..).


    Der Bremsflüssigkeitswechsel ist durch Service Inklusive abgedeckt.

    Nun sehe ich aber, dass neben dem Wechsel auch Gasdruckfedern als durchzuführende Arbeiten aufgeführt sind, wobei ich gleich hellhörig wurde und (natürlich) ist das nicht im Service Inklusive mit drin.

    Würde mich wohl bis zu 150,00 € kosten, mit denen ich nicht gerechnet habe.


    Die Federn haben groß aufgedruckt das vermutliche "Haltbarkeitsdatum" 08/2028. Wie ich gelesen habe sind die Federn auch ohne Datum mindestens 5 Jahre einsatzfähig.

    Im November steht bei mir darüberhinaus auch erstmals TÜV an.


    Hierbei ergeben sich für mich folgende Fragen:


    1. Warum soll das jetzt schon gemacht werden bzw. muss ich die Federn schon tauschen lassen oder kann ich dies freundlich ablehnen und quasi erst im August 2028 machen lassen (bevor der nächste TÜV ansteht) ?

    2. Im Falle einer Ablehnung bekomme ich im November 2026 doch keine Probleme mit dem TÜV oder ?

    3. Hätte die Ablehnung nachteilige Folgen für spätere Garantie / Kulanz ? Die zwingend notwendigen Arbeiten werden ja lückenlos gemacht.

    4. Hätte man irgendwelche Nachteile wenn man die Federn in Erstausrüsterqualität selbst besorgt und tauscht oder in einer freien Werkstatt tauschen lässt ?

  • 1. Warum sie es machen wollen kann dir nur die Werkstatt beantworten. Aber maßgeblich ist das aufgedruckte Datum.

    2. Nein, der TÜV schaut (wenn überhaupt) auf das aufgedruckte Datum auf den Federn.

    3. Nein

    4. Nein, viele tauschen die Teile selbst weil es sehr einfach ist und BMW einfach viel zu viel Geld dafür will.

  • Du bekommst keine Plakette, wenn die Dämpfer nicht bis zum Ablauf der nächsten HU gültig sind. Wenn Du 11/26 zur HU musst, müssen dann die Dämpfer bis 11/28 haltbar sein. Das sind sie bei Dir nicht.

    Ach jetzt, von der Seite hab ich das noch gar nicht betrachtet. Ich werde aber auf keinen Fall am DI > 150,00 € dafür hinlegen. Dann mach ich das bis zum TÜV im November selbst.

  • Aber ist das wirklich so? Teilweise steht im Netz auch folgendes:


    Das Bauteil muss zum Zeitpunkt der Prüfung voll funktionstüchtig und innerhalb der Frist sein.

    Die Plakette wird nicht verweigert, nur weil das Haltbarkeitsdatum während der nächsten TÜV-Periode abläuft. Erst bei der darauffolgenden HU (die voraussichtlich im November 2028 ansteht) muss die Feder getauscht sein, da sie dann ihr Ablaufdatum überschritten hat.



    Sonst wären ja in dieser Konstellation die Federn jedesmal nur 3 Jahre verwendbar, wobei sie offiziell 5 Jahre "erlaubt" sind. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Zum Zeitpunkt des TÜV im November sind sie ja nicht zu beanstanden. Kann das hier noch jemand bestätigen, dass es trotzdem Probleme geben kann ?

  • Das Bauteil muss zum Zeitpunkt der Prüfung voll funktionstüchtig und innerhalb der Frist sein.

    Genau so ist es , mach dich nicht verrückt , fahr zum Tüv wenn fällig ist und frag den Prüfer .

    Bei meinem Tüv vor 2 Jahren wurde auf das Ablaufdatum geschaut und gut wars , da war unserer 5 Jahre alt und die hatte ich gewechselt .

  • Ich würde halt ungern nochmal bezahlen wenn es tatsächlich so wäre wie in Beitrag 3 und ich die Plakette nicht kriege weil die Dinger vor dem darauffolgenden TÜV in weiteren 2 Jahren ablaufen - klingt einerseits logisch aber wäre auch irgendwie sinnfrei die Teile nach 3 Jahren einfach schon auszumustern. Nicht dass ich den Tausch auch bis November selbst hinbekäme... aber das würde mich jetzt doch stichhaltig interessieren.


    Ich glaube eher dass es von BMW eine interne Servicevorgabe ist, deren Regel besagt:

    Die Haltbarkeit der Federn muss den jeweils nächsten fälligen Servicetermin (meist in 2 Jahren) erreichen. Es kann daher gut sein, dass der Tausch quasi vorsorglich durchgeführt werden soll, damit das System nicht mitten im Service-Intervall abläuft.


    Wird wohl auch intern notiert wenn man es nicht vorzeititg machen lässt. Ob das dann nicht eventuell doch bei Garantie / Kulanzanträgen eine Rolle spielen kann, selbst wenn sie pünktlich (selbst) vor Ablauf getauscht werden ?

  • Die Vorgabe macht nicht BMW, sondern der Gesetzgeber. Unfallschutz für Fußgänger ist für alle Hersteller verpflichtend, nicht aber die jeweilige Umsetzung.

    Der finanzielle Aufwand bei BMW, alle fünf Jahre die Dämpfer wechseln, ist sehr überschaubar.