Beiträge von taquilla

    Ausschlaggebend für eine erfolgreiche HU ist der Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung.


    Auf die Garantie hat ein eigenmächtiger Tausch keine Auswirkungen, solange es sich im Garantiefall nicht um ein Teil des aktiven Fußgängerschutzes handelt. Also Garantie auf das Scharnier sowie die pyrotechnische Einheit könnte BMW ablehnen, auf den Querlenker aber nicht.

    Kulanz ist eine Einzelfallentscheidung ohne jeglichen rechtlichen Anspruch. Da kann niemand ne Aussage dazu treffen.

    Besten Dank, ich denke das fasst alles in Kurzform zusammen.

    Dann würde ich mal bei BMW reinschauen.

    Denn der nächste Brief ist vom KBA, dann wird es hektisch.

    Also ich hatte wie gesagt nach 2 Monaten ohne Rückmeldung Druck gemacht bzw. BMW selbst angeschrieben. Prompt haben die sich mit dem Autohaus in Verbindung gesetzt und 3 Tage später erhielt ich von selbigem eine Nachricht, dass ich nochmals "priorisiert" würde. 1 Woche später hatte ich den Termin und morgen hat das Spiel dann ein Ende.

    taquilla Seit 2015 werden die Dämpfer verbaut und bisher hat jeder sein TUV bekommen, solange die noch nicht abgelaufen sind. Warum sollst du jetzt auf 40% der Zeit verzichten ?!

    Dann bitte auch mal auf die Bremsen schauen und vorsorglich wechseln, sonst kann ja sein das die bis 11/28 nicht mehr durchhalten

    Danke, genau das ging mir ja auch durch den Kopf. Der TÜV kann ja auch nicht sagen dass möglicherweise die Bremsbeläge, Reifen etc. vor dem nächsten Termin runter sind und es daher keine Plakette gibt. Natürlich will ich auf die 40% nicht verzichten. Es war nur teilweise widersprüchliches zu lesen, deshalb meine Frage. Und als gebranntes Kind gibt es für mich mittlerweile nichts mehr was es nicht gibt.


    Wenn es wirklich so ist, dass der TÜV es nicht bemängelt, dann frage ich mich natürlich, warum BMW es so sieht, dass die jetzt schon getauscht werden sollen, und da kann es ja nur das Argument geben, dass sie vor der nächsten HU ablaufen und man - ohne tätig zu werden - quasi noch 3 Monate mit abgelaufenen rumfährt. Vielleicht sind das interne Vorgaben ?


    Deshalb war mein nächster Gedanke auch ob BMW mir das später bei möglichen Garantie / Kulanzanträgen negativ auslegen kann wenn ich das jetzt nicht machen lasse.

    Ich würde halt ungern nochmal bezahlen wenn es tatsächlich so wäre wie in Beitrag 3 und ich die Plakette nicht kriege weil die Dinger vor dem darauffolgenden TÜV in weiteren 2 Jahren ablaufen - klingt einerseits logisch aber wäre auch irgendwie sinnfrei die Teile nach 3 Jahren einfach schon auszumustern. Nicht dass ich den Tausch auch bis November selbst hinbekäme... aber das würde mich jetzt doch stichhaltig interessieren.


    Ich glaube eher dass es von BMW eine interne Servicevorgabe ist, deren Regel besagt:

    Die Haltbarkeit der Federn muss den jeweils nächsten fälligen Servicetermin (meist in 2 Jahren) erreichen. Es kann daher gut sein, dass der Tausch quasi vorsorglich durchgeführt werden soll, damit das System nicht mitten im Service-Intervall abläuft.


    Wird wohl auch intern notiert wenn man es nicht vorzeititg machen lässt. Ob das dann nicht eventuell doch bei Garantie / Kulanzanträgen eine Rolle spielen kann, selbst wenn sie pünktlich (selbst) vor Ablauf getauscht werden ?

    Aber ist das wirklich so? Teilweise steht im Netz auch folgendes:


    Das Bauteil muss zum Zeitpunkt der Prüfung voll funktionstüchtig und innerhalb der Frist sein.

    Die Plakette wird nicht verweigert, nur weil das Haltbarkeitsdatum während der nächsten TÜV-Periode abläuft. Erst bei der darauffolgenden HU (die voraussichtlich im November 2028 ansteht) muss die Feder getauscht sein, da sie dann ihr Ablaufdatum überschritten hat.



    Sonst wären ja in dieser Konstellation die Federn jedesmal nur 3 Jahre verwendbar, wobei sie offiziell 5 Jahre "erlaubt" sind. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Zum Zeitpunkt des TÜV im November sind sie ja nicht zu beanstanden. Kann das hier noch jemand bestätigen, dass es trotzdem Probleme geben kann ?

    Du bekommst keine Plakette, wenn die Dämpfer nicht bis zum Ablauf der nächsten HU gültig sind. Wenn Du 11/26 zur HU musst, müssen dann die Dämpfer bis 11/28 haltbar sein. Das sind sie bei Dir nicht.

    Ach jetzt, von der Seite hab ich das noch gar nicht betrachtet. Ich werde aber auf keinen Fall am DI > 150,00 € dafür hinlegen. Dann mach ich das bis zum TÜV im November selbst.

    Hallo zusammen,


    ich hoffe jemand kennt sich hier besser aus als ich. Und zwar hat mein G20 EZ 11/2023. Ich bin Wenigfahrer. Soweit ich weiß kommt alle 2 Jahre Motoröl und nach 3 Jahren erstmals Bremsflüssigkeit.

    Am Dienstag habe ich für letzteres einen Termin. Mein BMW Vertragshändler hat mir eine Email gesendet für den Fahrzeug Check-in (also ob ich Zusatzleistungen wünsche etc..).


    Der Bremsflüssigkeitswechsel ist durch Service Inklusive abgedeckt.

    Nun sehe ich aber, dass neben dem Wechsel auch Gasdruckfedern als durchzuführende Arbeiten aufgeführt sind, wobei ich gleich hellhörig wurde und (natürlich) ist das nicht im Service Inklusive mit drin.

    Würde mich wohl bis zu 150,00 € kosten, mit denen ich nicht gerechnet habe.


    Die Federn haben groß aufgedruckt das vermutliche "Haltbarkeitsdatum" 08/2028. Wie ich gelesen habe sind die Federn auch ohne Datum mindestens 5 Jahre einsatzfähig.

    Im November steht bei mir darüberhinaus auch erstmals TÜV an.


    Hierbei ergeben sich für mich folgende Fragen:


    1. Warum soll das jetzt schon gemacht werden bzw. muss ich die Federn schon tauschen lassen oder kann ich dies freundlich ablehnen und quasi erst im August 2028 machen lassen (bevor der nächste TÜV ansteht) ?

    2. Im Falle einer Ablehnung bekomme ich im November 2026 doch keine Probleme mit dem TÜV oder ?

    3. Hätte die Ablehnung nachteilige Folgen für spätere Garantie / Kulanz ? Die zwingend notwendigen Arbeiten werden ja lückenlos gemacht.

    4. Hätte man irgendwelche Nachteile wenn man die Federn in Erstausrüsterqualität selbst besorgt und tauscht oder in einer freien Werkstatt tauschen lässt ?

    Also ich habe jetzt mal zum juristischen Aspekt recherchiert. Fakt ist, wenn dem Nutzer eine Rückholaktion bekannt ist (potentieller Fahrzeugbrand) und er trotzdem weiterfährt, hat er im Worst Case in jedem Fall ein Problem.


    Und streng genommen steht insbesondere wenn noch Gewähleistung besteht ein Ersatzfahrzeug oder sogar Kaufpreisminderung zu und das wohl ab Kenntnisnahme des Schreibens, wenn herstellerseitig nicht geliefert werden kann.


    Wie funktioniert das denn mit den Mobilitätskosten bzw. wo und wie muss man die geltend machen / beantragen? Geht das beim Freundlichen um die Ecke oder nur bei BMW direkt ?

    Ich vermute mal dass dies beim urpsrünglichen Verkäufer passieren muss, da wäre mein Problem wieder, dass die Niederlassung (dort gekauft) relativ weit weg ist und der Vertragspartner quasi vor der Haustür.

    Hallo Leute,


    nachdem ich mich nun nach 2 Monaten bei BMW direkt beschwert hatte, kam plötzlich eine Mail vom Autohaus man würde die Order "meines" Anlasser nochmals priorisieren. Das ist nun aber schon wieder 1 Woche her und natürlich ist noch keine Rückmeldung erfolgt.


    Aus eigener Lebenserfahrung fällt mir da noch ein juristischer Punkt ein. Angenommen der geliebte Kunde weiß spätestens mit dem offiziellen Brief um eine potentielle Brandgefahr, bemüht sich gar um einen Termin (den er nicht bekommt) und fährt den Wagen ausgiebig weiter. Ich könnte mir vorstellen, dass man Probleme bezüglich der Haftung bekommen könnte, weil man ja um die potentielle Gefahr wusste und trotzdem weitergefahren ist. Auch die Kaskoversicherungen wird das prüfen und im Zweifel nicht zahlen.


    Eine direkte Antwort auf die Frage ob weiterfahren bedenklich ist habe ich bis heute weder von BMW noch vom Autohaus.


    Ein Armutszeugnis vom BMW ist es für mich allemal.