Rückrufaktion: Anlasser / Starter

  • Bei mir gibt es noch keine Neuigkeiten. Laut BMW Kundenbetreuung sollte sich der Händler bei mir melden. Ist nicht passiert, daher erneut an bmw geschrieben und erfragt, wie das weitere Vorgehen aussieht und ob das Fahrzeug so überhaupt zum Kauf angeboten werden durfte. Die Anfrage nimmt laut bmw ein wenig Zeit in Anspruch und sie melden sich.


    Langsam nervt es extrem, zu mal ich das Auto benötige und mir in letzter Zeit oftmals schon ein Fahrzeug in der Familie oder von Freunden leihen musste.

  • Langsam nervt es extrem, zu mal ich das Auto benötige und mir in letzter Zeit oftmals schon ein Fahrzeug in der Familie oder von Freunden leihen musste.

    ¿ Heisst das, du fährst, wegen der Rückrufaktion, dein Auto nicht mehr ?

    Un saludo, Hans-Jürgen


    Es gibt keinen grösseren Luxus, als nur das tun zu können, zu dem man Lust hat.

  • da würde ich den Händler aber mal drauf ansprechen, ob er mir auf Kosten von BMW ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.


    Wie kann er ein Auto verkaufen, zulassen (oder der Kunden hat es zugelassen) und darf es dann nicht ausliefern ?


    Da sehe ich Handlungsbedarf von Seiten BMW....

    Viele Grüße!

    Gerd


    G21 320i M-Sport Pro 4/25* brooklyn-grey * OS 8.5 (07/2026.34) * Europe Joy 2025 / 4

  • ja, schon klar; aber dann muss der Händler beim Verkauf doch auf diesen Umstand hinweisen.


    Wie kann er dann einfach verkaufen und das Auto zulassen ?

    Viele Grüße!

    Gerd


    G21 320i M-Sport Pro 4/25* brooklyn-grey * OS 8.5 (07/2026.34) * Europe Joy 2025 / 4

  • Weil er sich nur für die Unterschrift interessiert und für alles andere sollen sich andere kümmern!

    Soll jetzt nicht bedeuten, dass alle Verkäufer so sind, die meisten aber schon!

  • da würde ich den Händler aber mal drauf ansprechen, ob er mir auf Kosten von BMW ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.


    Wie kann er ein Auto verkaufen, zulassen (oder der Kunden hat es zugelassen) und darf es dann nicht ausliefern ?


    Da sehe ich Handlungsbedarf von Seiten BMW....

    Die Zulassung erfolgte von mir am 17.08


    Habe dem Händler am 10.08 mitgeteilt, dass ich einen Termin für den 17. habe und ich hoffe, dass der Wagen dann fertig zur Übergabe ist.


    Am 17.08 habe ich mitgeteilt, dass der Wagen zugelassen ist. Erst kam die Mitteilung von ihm in der er davon ausgeht, dass der Wagen zum Ende der Woche fertig wäre. Zwei Stunden später teilt er mir mit, dass noch eine „technische Aktion“ anstehe und er mir aktuell keine Auskunft geben kann. Bei der Probefahrt, am 30.07., habe ich ihn bereits auf den Hinweis im Display aufmerksam gemacht. Wird geprüft und wenn es den Wagen betrifft, wird ein Austausch erfolgen. Jetzt stehen wir da. Immerhin ist es so, dass der Händler Kosten für Versicherung und Steuer übernimmt. Desweiteren hat er 20% für den nächsten Service in Aussicht gestellt, was sich durch das Service Paket allerdings erübrigt, daher ist es nötig das anzusprechen, da BMW ja selbst von den 250€ spricht.


    Alles in allem eine verzwickte Situation, die Frage ist, wie viel Vorwurf kann man dem Händler aktuell machen und ob durch eine Frist und eventueller Nichterfüllung bis dahin ein Rücktritt rechtlich sauber ist.

  • Es handelt sich bei dem Händler aber um einen BMW Händler oder ?


    Weil da würde ich schon sagen, das er zumindest die Schuld dran trägt, die Anlasser Geschichte nicht geprüft zu haben bevor das Fahrzeug in den VK kam. Ist ja nicht so schwer, einmal zu schauen ob was offen ist..


    Bei nem freien Händler sieht das schon anders aus.