da würde ich den Händler aber mal drauf ansprechen, ob er mir auf Kosten von BMW ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.
Wie kann er ein Auto verkaufen, zulassen (oder der Kunden hat es zugelassen) und darf es dann nicht ausliefern ?
Da sehe ich Handlungsbedarf von Seiten BMW....
Die Zulassung erfolgte von mir am 17.08
Habe dem Händler am 10.08 mitgeteilt, dass ich einen Termin für den 17. habe und ich hoffe, dass der Wagen dann fertig zur Übergabe ist.
Am 17.08 habe ich mitgeteilt, dass der Wagen zugelassen ist. Erst kam die Mitteilung von ihm in der er davon ausgeht, dass der Wagen zum Ende der Woche fertig wäre. Zwei Stunden später teilt er mir mit, dass noch eine „technische Aktion“ anstehe und er mir aktuell keine Auskunft geben kann. Bei der Probefahrt, am 30.07., habe ich ihn bereits auf den Hinweis im Display aufmerksam gemacht. Wird geprüft und wenn es den Wagen betrifft, wird ein Austausch erfolgen. Jetzt stehen wir da. Immerhin ist es so, dass der Händler Kosten für Versicherung und Steuer übernimmt. Desweiteren hat er 20% für den nächsten Service in Aussicht gestellt, was sich durch das Service Paket allerdings erübrigt, daher ist es nötig das anzusprechen, da BMW ja selbst von den 250€ spricht.
Alles in allem eine verzwickte Situation, die Frage ist, wie viel Vorwurf kann man dem Händler aktuell machen und ob durch eine Frist und eventueller Nichterfüllung bis dahin ein Rücktritt rechtlich sauber ist.