Liebe Mitglieder des Forums,
Ich habe mir vor einigen Wochen einen G82 aus dem Jahre 2021 mit 18.000 km gekauft. Ich bin vorher noch nie einen M gefahren und bin absolut begeistert vom Spaßfaktor des Autos. Nun ist mir vor kurzem eine Unstimmigkeit bei den Reifen aufgefallen. Bis auf vorne links sind korrekterweise Michelin Pilot Sport 4S* montiert mit DOT nahe der Erstzulassung. Daher gehe ich davon aus, dass das die ersten Reifen sind. Vorne links habe ich festgestellt ist ein Michelin Pilot Sport 4* (nicht 4S) als ZP (mit Runflat) montiert. Meine Recherche nach wird dieser Reifen auf dem 5er mit M-Paket und Mischbereifung auf der Hinterachse montiert. Ich halte das für großen Murks und möchte die beiden vorderen Reifen aus dem Grund ersetzen um keinen Unterschied in der Profildicke zu haben. Denn eigentlich sehe ich das nicht ein und erwarte von dem Händler, mir die beiden Reifen zu ersetzen. Ärgerlicherweise sind die Reifen vom Profil her neuwertig und haben noch 6 mm Profildicke. Der Händler argumentiert, dass das so in Ordnung sei und keine Pflicht zur Nachbesserung besteht.
Meine Frage wäre: Fällt das unter die gesetzliche Gewährleistung? Ist das überhaupt theoretisch zulässig muss der Händler die/den Reifen ersetzen?