BMW G82 Falscher Reifen nach Auslieferung durch freien Händler
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Der Händler meint nach wie vor, dass das so in Ordnung ist. Wegen zwei Reifen möchte ich auch jetzt keine rechtlichen Schritte einleiten. Habe mir einen neuen Satz der Yokohamas auch mit Stern wegen eines sehr guten Angebots geholt, die ich bald montieren lassen werde. Bin gespannt, wie die im Vergleich zu den Michelin fahren. Sind ja beide BMW Erstausrüstung.
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Ist wohl auch besser so.. rechtlich wäre vermutlich nicht so viel dabei rumgekommen und das Verhältnis von verschwendeter Lebenszeit zu Geld wäre äußerst schlecht gewesen..
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Der Händler meint nach wie vor, dass das so in Ordnung ist. Wegen zwei Reifen möchte ich auch jetzt keine rechtlichen Schritte einleiten.
Denke er wusste von Anfang an, dass du sowieso nicht gerichtlich gegen ihn vorgehst.
Leider ist dies die Realität und nicht die Theorie aus dem Forum wo angeblich man immer sein Recht bekommt
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Denke er wusste von Anfang an, dass du sowieso nicht gerichtlich gegen ihn vorgehst.
Leider ist dies die Realität und nicht die Theorie aus dem Forum wo angeblich man immer sein Recht bekommt
So sieht es aus.. im Streitfall sagt der dann ich habe den Kunde drauf hingewiesen und er hat ihn ja so gekauft wie er dort stand.. dann beweise dem erstmal das er dir das nicht gezeigt hat.. kann man zumeist vergessen..
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Der Händler hat in dem Fall leider recht.
Es ist gesetzlich erlaubt, verschiedene Typen pro Achse zu verwenden.
Infos hierzu:
Mischbereifung beim Reifenersatz: Was erlaubt, aber nicht zu empfehlen istMischbereifung: Darf man verschiedene Fabrikate bzw. unterschiedliche Reifentypen einsetzen? ADAC Experten informieren, was zulässig und sinnvoll ist.www.adac.de -
Ja, das scheint wirklich so zu sein und hat mich sehr überrascht. Wenn also in Zukunft jemand von euch einen gebrauchten Lamborghini abholt und ihr erst zu Hause merkt, dass er vier verschiedene Reifen hat, ist der Händler leider im Zweifel im Recht. Bescheuert aber ist so.
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Steht so bei jedem Reifenhersteller und dem ADAC, das die nur bei Fahrzeugen montiert werden dürfen, welche vom Hersteller für RFT Reifen zugelassen wurden. Wenn es dein Fahrzeug ab Werk mit RFT Reifen gibt, hast du diese Zulassung, wenn es das gar nicht gibt mit RFT und auch im Schein und COC nichts steht dann nicht.
Runflat Reifen sind ja eine ganz eigene Reifenbauart und daher auch immer separat zu betrachten.
Ich nehme mal deinen Beitrag als Anlass die Aussage eines grossen Reifenversenders hierzu zu posten, hatte per Mail angefragt:
-- Zitiert aus der Mail des Händlers
Zu Ihrer Frage bezüglich Runflat- (RF) und Non-Runflat-Reifen möchten wir gern etwas Klarheit schaffen:
Grundsätzlich ist es so, dass in den meisten Fällen – wie auch bei Ihrem BMW G23 – die Art des Reifens (Runflat oder nicht) nicht explizit in der COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) vorgeschrieben ist. Entscheidend für TÜV bzw. die Betriebserlaubnis sind vielmehr die dort aufgeführten Reifendimensionen, Last- und Geschwindigkeitsindizes.
Wenn in Ihrem COC keine spezifische Angabe wie "nur Runflat-Reifen zulässig" enthalten ist, haben Sie freie Wahl, ob Sie Runflat oder klassische Non-RF-Reifen montieren möchten – vorausgesetzt, es handelt sich um zugelassene Reifen in der richtigen Größe und Spezifikation.
Auch unser Komplettradkonfigurator ermöglicht daher bewusst die Auswahl beider Varianten – sowohl für Ihren G23 als auch für Modelle wie den M4 Competition.
Abschließend: Ein Wechsel von Runflat auf Non-Runflat (oder umgekehrt) ist aus Sicht von TÜV/ABE in aller Regel unproblematisch, solange alle anderen Vorgaben eingehalten werden (Dimension, Traglast, Speedindex, Freigängigkeit etc.). Eine Eintragung oder Abnahme ist normalerweise nicht erforderlich.
-- Ende Zitat
Man kann sicherlich Einwände gegen den RFT wegen seiner steifen Bauweise haben, vorgeschrieben oder verboten ist er nicht.