Ich verstehe ehrlich gesagt den Ausgangspunkt nicht so richtig. Wieso wird ein Teil auf Kulanz repariert, wenn der Wagen doch noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist?
Generell hat der Käufer das Recht, eine Rückabwicklung zu verlangen, wenn der beanstandete Mangel auch nach drei Nachbesserungen, die stehen dem Händler zu, nicht beseitigt wurde. Allerdings sehen die meisten OLG-Urteile vor, dass es sich um einen erheblichen Mangel handeln muss. Eine Wandlung auf Basis nur geringfügiger Mängel wird regelmäßig abgelehnt.