Die 3-jährige Gewährleistung läuft ab dem Tag der Erstzulassung!
SInd das 3 Jahre? Heißt das 2 Jahre "Garantie" und 3 Jahre "Gewährleistung" ? Hör ich heut zum ersten mal.. ![]()
Die 3-jährige Gewährleistung läuft ab dem Tag der Erstzulassung!
SInd das 3 Jahre? Heißt das 2 Jahre "Garantie" und 3 Jahre "Gewährleistung" ? Hör ich heut zum ersten mal.. ![]()
Die 3-jährige Gewährleistung läuft ab dem Tag der Erstzulassung!
Greift das immer ?
Weil ansonsten könnte ich ja blöd gesagt ein Fahrzeug 5-6 Jahre daheim stehen haben und damit Trackdays fahren ohne Kennzeichen und es dann anmelden und hätte volle Garantie ![]()
SInd das 3 Jahre? Heißt das 2 Jahre "Garantie" und 3 Jahre "Gewährleistung" ? Hör ich heut zum ersten mal..
"Beim Kauf eines neuen BMW entscheiden Sie sich für ein ganz besonderes Automobil, das nach höchsten Qualitätsmaßstäben entwickelt und gefertigt wird. Sollte Sie dennoch ein technischer Mangel zu einem außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt veranlassen, gewährt Ihnen der BMW Vertragshändler bzw. die BMW AG Niederlassung, bei dem/der Sie in Deutschland ein BMW Neufahrzeug gekauft haben, mit der BMW Gewährleistung 2+1 ein umfangreiches, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehendes Paket an Leistungszusagen. Alle Details zur BMW 2+1 Gewährleistung fasst der BMW Qualitätsbrief für Sie zusammen"
https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html#gew%C3%A4hrleistung
Gefährliches Halbwissen meinerseits, aber gesetzliche Gewährleistung greift ab Erstzulassung. Garantie, freiwillige Leistung seitens BMW, bzw. 2+1 Gewährleistung genannte 3 Jahren greifen ab Auslieferung.
Die 3-jährige Gewährleistung läuft ab dem Tag der Erstzulassung!
Ich würde ihn dennoch spätestens Ende des Jahres zulassen! Die Gründe hat ItIsNo911 schon genannt
Einer der Gründe (Vermutung) Euro7
Leider nein. Sie greift ab dem Tag der Erstzulassung oder ab dem Tag der Auslieferung, je nachdem was früher eintritt. Insofern funktioniert auch die Tracktool-Idee nicht. BMW ist nicht doof :).
es war ja die Frage nach Abholung und bei Barkauf kann man ihn auch so abholen und für x Jahre irgendwo hinstellen.
Versicherung ist eine andere Frage, aber auch da gibt’s sicherlich eine Lösung wie bei Saisonkennzeichen.
Es wurde spezifisch die Frage gestellt ob das Auto bei Abholung angemeldet sein muss, und diese Frage wurde beantwortet. Ob das jetzt mit roter Nummer oder Anhänger spielt in dem Kontext wohl keine Rolle.
SInd das 3 Jahre? Heißt das 2 Jahre "Garantie" und 3 Jahre "Gewährleistung" ? Hör ich heut zum ersten mal..
BMW nennt das 2+1 Gewährleistung. D.h. BMW verlängert die verpflichtende 2-Jahres-Gewährleistung freiwilig um ein Jahr und es gibt weitere Leistungen, die eigentlich nicht Teil der Gewährleistung sind - also es hat alle Merkmale einer Garantie, BMW nennt es aber nicht so ![]()
Gefährliches Halbwissen meinerseits, aber gesetzliche Gewährleistung greift ab Erstzulassung. Garantie, freiwillige Leistung seitens BMW, bzw. 2+1 Gewährleistung genannte 3 Jahren greifen ab Auslieferung.
Die 2+1 Gewährleistung greift ab Erstzulassung oder ab Auslieferung, je nachdem was früher eintritt
"Der Qualitätszeitraum beträgt 36 Monate und beginnt mit der erstmaligen Auslieferung oder der Erstzulassung des
Fahrzeugs, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist."
Für den Start der Gewährleistung ist der Gefahrenübergang entscheidend, also praktisch der Moment in dem dir der Verkäufer den Schlüssel in die Hand drückt und sagt "Viel Spaß damit!". Ob das Auto zu dem Zeitpunkt angemeldet ist oder erstmal ein Jahr in einer Halle steht ist dabei komplett irrelevant (von Leasing/Finanzierung und Versicherung mal abgesehen). Extrembeispiel: Du kaufst ein Auto, stellst es unangemeldet weg, nach 3 Jahren und einem Tag meldest du es an - boom, Motor kaputt. BMW hat dir gegenüber keinerlei Verpflichtung was zu reparieren weil die 3 Jahre abgelaufen sind. Kulanz ist natürlich ein anderes Thema.
Insofern ist kaufen und nicht anmelden in aller Regel keine gute Idee.
Grüße
Sven
Grüße
Sven
Sie greift ab dem Tag der Erstzulassung oder ab dem Tag der Auslieferung, je nachdem was früher eintritt. Insofern funktioniert auch die Tracktool-Idee nicht. BMW ist nicht doof :).
Der Zusatz ist noch wichtig! Das stimmt…
Gut erklärt 👍
Wichtig noch zu beachten: Wenn es irgendwelche neuen Regelungen gibt die dann für alle Neuzulassungen gelten und dein Fahrzeug diese nicht einhält kann es sein, dass du dieses Fahrzeug dann nicht mehr in Betrieb nehmen darfst. So ist das damals jemand gegangen der ein E46 M3 CSL gekauft hat, nie angemeldet und weggestellt hat. Irgendwann haben sich die Vorschriften geändert und er konnte ihn dann nie mehr zulassen für den Straßenverkehr. War dann ein reines Tracktool...
Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht, weil das wäre ja eine Katastrophe, wenn z.B. dann 2027 oder 2028 keine Zulassung mehr möglich wäre? Umgeht man das Problem wenn er 1x zugelassen wurde und wenn es nur für einen Tag war? Steht dann im Brief trotzdem Vorbesitzer 0 bei einer Tageszulassung?
Danke auch für die anderen Antworten. Also Fazit Garantie+Gewährleistung beginnt ab Übergabe oder Erstzulassung je nachdem was früher eintritt.
Du umgehst das mit der Tagezulassung ja, bei so Normänderungen geht es darum das keine Fahrzeuge mehr mit Norm XY "Neuzugelassen" werden dürften. Sprich mit einer Tagezulassung ist das förmlich keine Neuzulassung mehr und daher ist man fein raus.
Gab es erst vor kurzem bei den ganzen Enduros im Motorradbereich, da hatten die Händler teils 30 oder mehr Maschinen am Lager und dann hieß es ja also nächstes Jahr sind die nicht mehr Zulassungsfähig, da wurden dann fleißig Tagezulassungen gemacht, damit man die noch verkauft bekommt und sie zugelassen werden können.
Eine Tageszulassung steht auch als solche entsprechend im Brief drinnen. Das ist ja aber egal, wenn einer den kauft und sieht im Brief du hast den 02/26 als Tagezulassung auf dich zugelassen und dann 5 Monate später mit normaler Zulassung, spielt das ja keine Rolle. Gibt ja technisch nur einen Vorbesitzer und das bist du, das Fahrzeug hat deine Hand ja nie verlassen.
Wirkt alles sehr konstruiert und umständlich.
Auto zulassen, Auto online abmelden - damit gibt's eine Erstzulassung, Versicherung samt Ruheversicherung nach Abmelden, Erstbesitz steht im Brief, nicht im Schein.
Ich melde jeden Winter ab, somit habe ich nach 10 Jahren 10 Scheine, aber 1 Brief und somit auch eine Hand.
Aber selbst das wäre beim Verkauf kein Problem, da das Fahrzeug keinerlei Sammlerwert etc hat.
Ich melde jeden Winter ab, somit habe ich nach 10 Jahren 10 Scheine, aber 1 Brief und somit auch eine Hand.
Rein aus Interesse, warum nicht einfach ein Saisonkennzeichen, ist ja schon Aufwand das ständige ab und anmelden.. ?