BMW G80 M3 und M4 G82 Cabrio G83 Bestellung - Wartesaal - Lieferzeit - Auf dem Weg zur Auslieferung

  • Die 3-jährige Gewährleistung läuft ab dem Tag der Erstzulassung!

    Greift das immer ?


    Weil ansonsten könnte ich ja blöd gesagt ein Fahrzeug 5-6 Jahre daheim stehen haben und damit Trackdays fahren ohne Kennzeichen und es dann anmelden und hätte volle Garantie :/

  • SInd das 3 Jahre? Heißt das 2 Jahre "Garantie" und 3 Jahre "Gewährleistung" ? Hör ich heut zum ersten mal.. :D

    "Beim Kauf eines neuen BMW entscheiden Sie sich für ein ganz besonderes Automobil, das nach höchsten Qualitätsmaßstäben entwickelt und gefertigt wird. Sollte Sie dennoch ein technischer Mangel zu einem außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt veranlassen, gewährt Ihnen der BMW Vertragshändler bzw. die BMW AG Niederlassung, bei dem/der Sie in Deutschland ein BMW Neufahrzeug gekauft haben, mit der BMW Gewährleistung 2+1 ein umfangreiches, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehendes Paket an Leistungszusagen. Alle Details zur BMW 2+1 Gewährleistung fasst der BMW Qualitätsbrief für Sie zusammen"


    https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html#gew%C3%A4hrleistung

  • Gefährliches Halbwissen meinerseits, aber gesetzliche Gewährleistung greift ab Erstzulassung. Garantie, freiwillige Leistung seitens BMW, bzw. 2+1 Gewährleistung genannte 3 Jahren greifen ab Auslieferung.

  • Die 3-jährige Gewährleistung läuft ab dem Tag der Erstzulassung!


    Ich würde ihn dennoch spätestens Ende des Jahres zulassen! Die Gründe hat ItIsNo911 schon genannt

    Einer der Gründe (Vermutung) Euro7

    Leider nein. Sie greift ab dem Tag der Erstzulassung oder ab dem Tag der Auslieferung, je nachdem was früher eintritt. Insofern funktioniert auch die Tracktool-Idee nicht. BMW ist nicht doof :).

    es war ja die Frage nach Abholung und bei Barkauf kann man ihn auch so abholen und für x Jahre irgendwo hinstellen.

    Versicherung ist eine andere Frage, aber auch da gibt’s sicherlich eine Lösung wie bei Saisonkennzeichen.

    Es wurde spezifisch die Frage gestellt ob das Auto bei Abholung angemeldet sein muss, und diese Frage wurde beantwortet. Ob das jetzt mit roter Nummer oder Anhänger spielt in dem Kontext wohl keine Rolle.


    SInd das 3 Jahre? Heißt das 2 Jahre "Garantie" und 3 Jahre "Gewährleistung" ? Hör ich heut zum ersten mal.. :D

    BMW nennt das 2+1 Gewährleistung. D.h. BMW verlängert die verpflichtende 2-Jahres-Gewährleistung freiwilig um ein Jahr und es gibt weitere Leistungen, die eigentlich nicht Teil der Gewährleistung sind - also es hat alle Merkmale einer Garantie, BMW nennt es aber nicht so ;)


    Gefährliches Halbwissen meinerseits, aber gesetzliche Gewährleistung greift ab Erstzulassung. Garantie, freiwillige Leistung seitens BMW, bzw. 2+1 Gewährleistung genannte 3 Jahren greifen ab Auslieferung.

    Die 2+1 Gewährleistung greift ab Erstzulassung oder ab Auslieferung, je nachdem was früher eintritt


    "Der Qualitätszeitraum beträgt 36 Monate und beginnt mit der erstmaligen Auslieferung oder der Erstzulassung des

    Fahrzeugs, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist."


    Für den Start der Gewährleistung ist der Gefahrenübergang entscheidend, also praktisch der Moment in dem dir der Verkäufer den Schlüssel in die Hand drückt und sagt "Viel Spaß damit!". Ob das Auto zu dem Zeitpunkt angemeldet ist oder erstmal ein Jahr in einer Halle steht ist dabei komplett irrelevant (von Leasing/Finanzierung und Versicherung mal abgesehen). Extrembeispiel: Du kaufst ein Auto, stellst es unangemeldet weg, nach 3 Jahren und einem Tag meldest du es an - boom, Motor kaputt. BMW hat dir gegenüber keinerlei Verpflichtung was zu reparieren weil die 3 Jahre abgelaufen sind. Kulanz ist natürlich ein anderes Thema.


    Insofern ist kaufen und nicht anmelden in aller Regel keine gute Idee.


    Grüße
    Sven


    Grüße

    Sven