Ich denke das ist nicht relevant, ansonsten wäre ja jede Leistungssteigerung nicht zulässig, da kein Hersteller es vorsieht, das hier eine Software von dritten aufgespielt wird oder generell an Steuergeräten oder ähnlichem manipuliert wird. Somit verstößt ja jeder Softwareeingriff gegen Vorgaben vom Hersteller, weshalb dann auch Garantie etc. flöten geht.
Die Frage ist aber, ab wann es vielleicht doch als "verboten" gilt.
Beispiel waren doch damals die Filme.
Du hast laut Gesetz ein Recht auf eine Privatkopie und du darfst dir von jedem Film eine Kopie mache und diese auch an deine Familie/Freunde für den Privatgebrauch abgeben, solange kein Kopierschutz umgangen werden muss dafür.
Wenn ein Kopierschutz umgangen werden muss, dann ist das nicht mehr erlaubt.
Für mich wäre es logisch, wenn man SO auf das Steuergerät zugreifen, dann dürfte das legal sein, aber ob jetzt der HW Unlock von Femto als sowas gesehen werden kann oder ist das nicht eine "Umgehung der Sicherung" ?