Beiträge von sepplmail

    Ich verstehe ehrlich gesagt den Ausgangspunkt nicht so richtig. Wieso wird ein Teil auf Kulanz repariert, wenn der Wagen doch noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist?

    Generell hat der Käufer das Recht, eine Rückabwicklung zu verlangen, wenn der beanstandete Mangel auch nach drei Nachbesserungen, die stehen dem Händler zu, nicht beseitigt wurde. Allerdings sehen die meisten OLG-Urteile vor, dass es sich um einen erheblichen Mangel handeln muss. Eine Wandlung auf Basis nur geringfügiger Mängel wird regelmäßig abgelehnt.

    Bei letzten Teil stimme ich dir zu, aber meines Wissens nach sind es nur zwei Versuche für die Nacherfüllung.

    Der Hintergrund ist der, dass der erste Reparaturversuch meist möglichst kostengünstig erfolgt (auch wenn tendenziell wenig erfolgversprechend) in der Hoffnung der Kunde hat relativ schnell keine Lust mehr. Damit hat man aber den ersten Versuch bereits verschossen und hat nur noch einen. Der muss dann eigentlich schon sitzen, um nicht in die Bredouille zu geraten.

    Wenn ich aber als Vertragspartner den ersten Versuch in der externen Sicht (Kunde-Vertragspartner) als Kulanz, dann ergibt sich da noch gar kein Rechtsanspruch im Sinne, dass der Händler den Mangel als solchen anerkannt hätte.

    Damit hat man dann noch zwei ernsthafte Reparaturversuche.

    Man muss auch zwischen der internen (Händler-BMW AG) und der externen (Händler-Kunde) Sicht differenzieren.

    Also im Zweifel ist man als Kunde immer auf der besseren Seite, wenn man schriftlich eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung fordert.

    Frage hierzu:

    Neufahrzeug in der Gewährleistung

    Kunde: Bauteil A ist defekt

    Vertragspartner: Bauteil A auf Kulanz repariert

    Kunde: Bauteil A erneut defekt

    Vertragspartner: Bauteil A erneut auf Kulanz repariert

    Kunde: Bauteil A zum dritten mal defekt


    Hat der Kunde jetzt einen rechtlichen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages?


    Ist jetzt wahrscheinlich gar nicht mal so einfach, weil keine im Rahmen der Gewährleistung begründete Reparaturen vorliegen.

    Was mir grad noch einfällt: Der Sitz ist ja per Kabel aus dem Teppich verbunden. Schau mal ob dieses Kabel samt Stecker bzw. der Aufkleber daran nicht irgendwo anliegt und vibriert. Und ob die Plastikabdeckungen der Sitzschienen fest sind sowie der Luft-Auslass unter dem Sitz und der Subwoofer (falls vorhanden).

    Je nachdem wie viele Felgen, welche Felgen (Design und Farbe/Glanzgedreht) und wie sehr vermackt ist verkaufen und neu kaufen günstiger. Mit Montage der Reifen und allem kannst du bis zu 300 Euro pro Felge rechnen. Hast jemanden der das nebenbei macht und nur leicht und Silber Spot repair geht’s vielleicht auch für die Hälfte.


    Reifen… Ich hätte jetzt Good Year Eagle F1 Asy 3 oder 6 empfohlen. Sind aber Runflat und nicht unbedingt die günstigsten.

    Je nach Luftdruck, den du fahren willst, sind non Runflat auch nicht unbedingt komfortabler.

    Bei einem Diesel mit dem Alter vermute ich eine Laufleistung über 60tkm? Damit sollte der Dieselfilter schon einmal gewechselt worden sein. Dieser sitzt im Bereich Fahrersitz am Unterboden. Wenn man nach dem Wechsel die Kraftstoffleitungen nicht wieder korrekt verlegt und befestigt oder die Unterbodenverkleidung nicht richtig befestigt könnten solche Geräusche in diesem Bereich entstehen

    Du 2-3 Wochen waren schon die beste Antwort, die man geben kann. Niemand hier kann es wissen sondern nur eine grobe Richtung andeuten.

    Das kommt drauf an wann die Dispo von deinem Händler einen LKW bucht. Also wann man genügend Platz auf nem LKW hat oder wann man genügend Autos zur Abholung zusammen hat. So viele Faktoren.

    Und dann ist das Auto bei deinem Händler. Der muss es aufbereiten und die Übergabeinspektion machen. Niemand hier weiß, ob bei deinem Händler grad die Hütte brennt und er dafür schon 2 Wochen braucht oder ob den Leuten langweilig ist und die das in 2 Tagen gewuppt bekommen.

    Das Foto im Startbeitrag stammt aus einem G21 LCI II

    Die hier ursprünglich verlinkte Preisliste stammt vom LCI I (Österreich)

    Hier die aktuelle LCI II Preisliste für den G21 (Österreich)

    https://www.press.bmwgroup.com/austria/article/attachment/T0036860DE/626215

    Dort findet sich auch die Lösung:

    Elektrisch verstellbare Sitze sind im LCI II in Österreich nicht Bestandteil des Komfort Pakets (ähnliche Abbildung wie hier als Foto gepostet siehe S. 17 oder tabellarisch auf S. 18)

    Die (elektrische) Lehnenbreitenverstellung der Sportsitze für den Fahrer ist nicht Serie sondern für 100 Euro Aufpreis optional erhältlich (siehe S. 22) und wurde beim Fahrzeug auf dem Foto vom Startbeitrag nicht mitbestellt (Wippschalter mit 2 weißen Pfeilen wäre unter dem runden Schalter der Lordosenstütze)