Beiträge von sepplmail

    Abgesehen von der 3/6 Thematik, was ich persönlich jetzt nicht so kritisch sehen würde: Was hat denn die Hinterachse an Profil? Ein neuer AS3 kommt, wenn ich mich recht erinnere, mit 7,5mm.

    Zwischen Vorne und Hinten sollen nach BMW Vorgaben max. 2mm liegen und selbst wenn du jetzt noch knapp darunter sein solltest wird sich der Abstand vermutlich erhöhen, da du auf der Hinterachse normalerweise den höheren Verschleiß hast.


    Nur mal so als Anregung.

    Ich würde es einmal ordentlich sauber machen (lassen) und dann nach kurzer Zeit nochmal begutachten (lassen) wo das Öl austritt. Das wird da unten durch den Fahrtwind gut in alle Richtungen verteilt, so dass ich aufgrund der Fotos jetzt nicht gezielt sagen könnte, wo das Öl herkommt.

    Anschließend dann geeignete Maßnahme ergreifen, je nachdem ob Schraube, Gehäusedichtung oder Antriebswellenausgänge (preislich aufsteigend sortiert) undicht sind.

    Also:

    Lassen sich alle vier Fenster durch kurzes Ziehen/Drücken des jeweiligen Tasters komplett öffnen bzw. schließen? Also ohne dauerhaft gedrückt/gezogen zu sein (= Maut-Funktion)

    Fährst du schneller als 7km/h, wenn du das automatische öffnen/schließen des Verdecks aktivieren möchtest?

    Fährst du dabei eine konstante Geschwindigkeit oder bremst/beschleunigst du dabei nur sehr gering? Bei höheren positiven wie negativen Beschleunigungen funktioniert es wohl auch nicht.

    Da ist sie wieder, die Datenschutz Keule :)

    Ich liebe es, wie dieses Argument zur Zerschlagung sämtlicher Argumente verwendet wird.

    "Sie durfte das nicht filmen, also ist es kein Beweis."

    Als seriöser Händler verwendet man das Argument nicht um die Vorfälle, welche de facto passiert sind, abzustreiten. Es geht auch nicht darum die Zulässigkeit von Beweismaterial für den Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung anzuzweifeln. Deswegen entschuldigt man sich auch für das Geschehene.

    Man muss dem Kunden aber auch sagen, dass er ganz deutlich eine Grenze überschritten hat. Wenn ich mich als Händler nicht auch für die Rechte meiner Mitarbeiter einsetze, dann hab ich nämlich bald keine mehr.

    Mein Auto wurde mehrfach bei Werkstattaufenthalten beschädigt und es war jedesmal eine Diskussion.


    Aber um auf deinen Fall zurückzukommen:

    Auch wenn du größtenteils elektrisch unterwegs sein solltest finde ich es positiv, dass man nach einem Ölwechsel mit dem Verbrenner gefahren ist, solange es sich um eine akzeptable Strecke im ein- bis niedrigen zweistelligen KM-Bereich gehandelt hat. Hätte man den Verbrenner gar nicht gestartet fände ich das eher schwierig.


    Dass man sich an deinem Eigentum (wenn auch nur geringwertig) vergriffen hat ist nicht in Ordnung. Hierfür würde ich mich als Händler im Namen meines Mitarbeiters ebenso entschuldigen wie für den etwas übermotivierten Anfahrvorgang. Je nach Kundenbeziehung würde ich dir einen Wiedergutmachungsrabatt auf die in Anspruch genommenen Leistungen in geringer Höhe (10%) einräumen.


    Gleichzeitig würde ich dich als Händler darauf hinweisen, dass du mit Abgabe des Fahrzeugs die AGB akzeptiert hast, welche mit Sicherheit einen Passus zum Datenschutz beinhalten und darin eindeutig regeln, dass der Betrieb einer Kamera während des Werkstattaufenthalts strikt verboten ist. Einerseits zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter, andererseits zur Wahrung von Betriebsinterna. Solltest du der unverzüglichen Löschung nicht nachkommen würde ich mich gezwungen sehen rechtliche Schritte einzuleiten, da ich als Arbeitgeber auch Pflichten gegenüber meinen Arbeitnehmern habe und zeitgleich würde ich dir für zukünftige Angelegenheiten nahe legen einen alternativen Händler aufzusuchen (höfliche Umschreibung für Hausverbot).


    Sorry to say, aber auch wenn der Besuch für dich alles andere als positiv war - auch als Kunde hat man sich an Spielregeln zu halten.

    Auch wenn das minimal außerhalb der Toleranz ist würde ich es so lassen, solange es symmetrisch von links zu rechts ist.

    Die Chance bei einer Reklamation jemanden zu finden, der wirklich die Muße hat das perfekt einzustellen, wenn er eine Zeitvorgabe im Nacken hat, geht gegen Null.

    Ja, hast recht, Standabkopplung bzw. Neutral Idle Control (NIC)

    Wenn man mal in google danach sucht findet man auch einen recht interessanten Thread im F10 Forum. Glaube die Verlinkung ist nicht gern gesehen, daher am besten mal selbst danach suchen...

    Kannst höchstens mal probieren im M-Modus im 1. oder 2. Gang anzufahren um zu testen ob das der Unterschied ist, den du spürst.

    Aber ich verstehe dich richtig: Es geht um den Vorwärtsdrang bereits vor treten des Gaspedals, also um die Kriechneigung?


    BTW: Würde er die WÜK nicht trennen, dann würde der Motor ausgehen beim Stillstand. Ist dann als würdest du einen Schalter ohne getretene Kupplung zum stehen bringen, weil die WÜK ebenfalls eine starre Verbindung im Getriebe herstellt.