Mein Auto wurde mehrfach bei Werkstattaufenthalten beschädigt und es war jedesmal eine Diskussion.
Aber um auf deinen Fall zurückzukommen:
Auch wenn du größtenteils elektrisch unterwegs sein solltest finde ich es positiv, dass man nach einem Ölwechsel mit dem Verbrenner gefahren ist, solange es sich um eine akzeptable Strecke im ein- bis niedrigen zweistelligen KM-Bereich gehandelt hat. Hätte man den Verbrenner gar nicht gestartet fände ich das eher schwierig.
Dass man sich an deinem Eigentum (wenn auch nur geringwertig) vergriffen hat ist nicht in Ordnung. Hierfür würde ich mich als Händler im Namen meines Mitarbeiters ebenso entschuldigen wie für den etwas übermotivierten Anfahrvorgang. Je nach Kundenbeziehung würde ich dir einen Wiedergutmachungsrabatt auf die in Anspruch genommenen Leistungen in geringer Höhe (10%) einräumen.
Gleichzeitig würde ich dich als Händler darauf hinweisen, dass du mit Abgabe des Fahrzeugs die AGB akzeptiert hast, welche mit Sicherheit einen Passus zum Datenschutz beinhalten und darin eindeutig regeln, dass der Betrieb einer Kamera während des Werkstattaufenthalts strikt verboten ist. Einerseits zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter, andererseits zur Wahrung von Betriebsinterna. Solltest du der unverzüglichen Löschung nicht nachkommen würde ich mich gezwungen sehen rechtliche Schritte einzuleiten, da ich als Arbeitgeber auch Pflichten gegenüber meinen Arbeitnehmern habe und zeitgleich würde ich dir für zukünftige Angelegenheiten nahe legen einen alternativen Händler aufzusuchen (höfliche Umschreibung für Hausverbot).
Sorry to say, aber auch wenn der Besuch für dich alles andere als positiv war - auch als Kunde hat man sich an Spielregeln zu halten.