Das ist auch gerecht so. Bist du Geschädigter, dann sollst du nachher nicht schlechter gestellt sein als vorher. Warum solltest du dich um die Erhaltung deiner Mobilität kümmern müssen, wenn jemand anderes sie dir genommen hat? Warum solltest du die merkantile Wertminderung tragen, wenn jemand anders sie verursacht hat?
Und für 2.500 Euro ist das keine Reparatur auf Maximalniveau sondern auf Gutachtenbasis.
Wenn du sagst, dass du fein damit bist, dass nach dem Unfall z.B. Clips nach wie vor gebrochen sind steht es dir auch frei diesen Zustand zu akzeptieren und nur für 500 Euro reparieren zu lassen. Die 2.000 Euro Differenz zum Gutachten kannst du dir abzüglich der UST auszahlen lassen. Musst dann aber beim Verkauf auch angeben, dass ein nicht reparierter (oder nicht vollumfänglich reparierter) Schaden vorliegt und hierfür Abschläge beim Verkaufspreis akzeptieren.