Hast du etwas schriftliches bekommen, dass sie Kühlmittelverlust prüfen sollen? Das wäre dann der erste, dokumentierte Versuch einer Nachbesserung. Hier aufpassen und festhalten, dass du die Nachbesserung im Rahmen deiner gesetzlichen Gewährleistungsansprüche forderst. Nicht im Rahmen der Garantie. Hintergrund ist, dass rechtlich der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung zwei Versuche zur Nachbesserung hat - wenn er sagt er macht das auf Garantie, dann könnte er argumentieren, dass er da beliebig oft dran gehen kann.
Händler können (wenn es nicht der verkaufende Händler ist und du keine Gewährleistungsansprüche ihm gegenüber hast) die weitere Fehlersuche ablehnen auf Garantie-Basis. Den nächsten richtigen Schritt über die BMW Kundenbetreuung bist du ja schon gegangen. Die können die Händler aber auch nicht in die Pflicht nehmen bei Garantie-Themen, nur vermitteln.
Daher bin ich auch dabei: Alles dokumentieren ist jetzt wichtig, wenn der Händler sich quer stellt.