Beiträge von sepplmail

    Das geht aus einer internen Verknüpfung hervor. Die wird aber nicht im Fahrzeug ersichtlich kommuniziert.

    Du hast den Ausstattungscode SA8KA (nehme ich anhand deiner Angaben stark an).

    Der besagt, dass mit jedem Motorölwechsel folgende Komponente verknüpft ist:

    Mikrofilter

    Des Weiteren sind mit jedem 2. Motorölwechsel folgende Komponenten verknüpft:

    Fahrzeug-Check

    Zündkerzen

    Luftfilter


    Deshalb wird also umgangssprachlich immer gesagt, dass der „Fahrzeug-Check“ der große Service wäre und eben auch den Luftfilter und die Zündkerzen (oder den Kraftstofffilter bei Dieselmodellen) enthält. Du hast insofern recht, dass Zündkerzen und Luftfilter nicht Bestandteil des Fahrzeug-Check sind. Diese Services werden aber immer gleichzeitig fällig, weil sie eben die Gleiche Verknüpfung (jeder 2. Motorölwechsel) haben.

    Widerspricht sich deine antwort nicht?

    Ich weiß nicht, wie ich dir antworten soll, wenn du immer verneinte Fragen stellst.


    Wenn du mir nicht vertraust, du deinen Händler oder die BMW Kundenbetreuung nicht anrufen/anschreiben kannst/willst und auch der angehängte Auszug aus einem mir vorliegenden Angebot für den "großen" Service (alle 60tkm/4 Jahre bei meinem ehemaligen Fahrzeug) dich nicht überzeugt, dann bleibt nur zu hoffen, dass noch jemand anderes hier im Forum antwortet, der dein Vertrauen genießt.

    Ist nun nach exakt 4 Jahren nicht der große Service mit Zündkerzen, Filtern etc. dran?

    Nein (wenn du das "nicht" in deiner Frage streichst, dann ist die Antwort "ja").

    Was soll ich nun bei der Terminwahl anklicken? Danke :)

    (Nachfragen vor Ort aktuell nicht möglich )

    Service Standardumfang, Motoröl, Mikrofilter, Luftfiltereinsatz, Zündkerzen, Fahrzeug-Check

    Wie oben zitiert ist der BMW Qualitätsbrief die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr zusätzlich Garantie (freiwillig von BMW).

    Nein, das sind zwei verschiedene Sachen.

    Es gibt eine Garantie für Neufahrzeuge, genannt „Gewährleistung 2+1“. Näher definiert ist diese im „BMW Qualitätsbrief“.

    Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig und parallel dazu.

    Die Namensgebung ist meiner Meinung nach irreführend. „Gewährleistung 2+1“ ist eine Garantie.

    Diese Garantie geht 3 Jahre und läuft auch bei einem Eigentümerwechsel weiter. Du hast also noch die Neuwagengarantie.

    Außerdem scheinst du noch eine weitere Gebrauchtwagengarantie zu haben. Welche und bei wem - keine Ahnung. Da müsstest du in deinen Unterlagen nachsehen. Sehr wahrscheinlich eine Premium Selection Garantie durch den verkaufenden Händler.

    Also Gewährleistung auf den Neuwagen ist nicht gleich der Gewährleistung, welche dir im Rahmen deines Kaufs eines Gebrauchtfahrzeugs von deinem Händler zusteht und Neuwagengarantie ist nicht gleich Gebrauchtwagengarantie.

    Wir reden hier von vier verschiedenen Dingen. Welche bei dir in welcher Form genau aktiv sind ist nicht abschließend zu sagen ohne die Vertragsdaten zu kennen. Aber sehr wahrscheinlich bestehen nur noch Garantieansprüche und keine Gewährleistungsansprüche mehr.