Die Namensgebung ist meiner Meinung nach irreführend. „Gewährleistung 2+1“ ist eine Garantie.
Diese Garantie geht 3 Jahre und läuft auch bei einem Eigentümerwechsel weiter. Du hast also noch die Neuwagengarantie.
Außerdem scheinst du noch eine weitere Gebrauchtwagengarantie zu haben. Welche und bei wem - keine Ahnung. Da müsstest du in deinen Unterlagen nachsehen. Sehr wahrscheinlich eine Premium Selection Garantie durch den verkaufenden Händler.
Also Gewährleistung auf den Neuwagen ist nicht gleich der Gewährleistung, welche dir im Rahmen deines Kaufs eines Gebrauchtfahrzeugs von deinem Händler zusteht und Neuwagengarantie ist nicht gleich Gebrauchtwagengarantie.
Wir reden hier von vier verschiedenen Dingen. Welche bei dir in welcher Form genau aktiv sind ist nicht abschließend zu sagen ohne die Vertragsdaten zu kennen. Aber sehr wahrscheinlich bestehen nur noch Garantieansprüche und keine Gewährleistungsansprüche mehr.