Ja die Rechtslenker Sonnenblende hat die Aufkleber nicht drauf - siehe auch die Posts oben. Aber
der ist zulassungsrelevant. Wenn ein TÜV Prüfer sauber arbeitet, wird er das Fehlen bemängeln.
Siehe StVZO § 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35a.html) - Fett-Markierungen durch mich
Zitat
(8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.
Ich habe noch nie gehört, dass das relevant war, wollte die Info aber nicht auslassen. Wenn Du es ersetzt (oder mit Alkohol entfernst, machen ja auch einige), hast Du eine reale Chance durch den TÜV zu fallen. Ob Du die (vermutlich doch eher geringe) Wahrscheinlichkeit in Kauf nimmst, ist am Ende Deine Entscheidung. Spätestens bei einem Verkauf würde ich aber Zurückrüsten, denn ansonsten verkaufst Du (wissentlich) ein Fahrzeug ohne gültige Straßenzulassung - egal was der letzte TÜV-Bericht sagt.