Ich denke das BMW bei sowas ohnehin raus ist und dir den Kühler nicht ersetzt.
Ist ja bei Steinschlägen das gleiche.
Ich denke das BMW bei sowas ohnehin raus ist und dir den Kühler nicht ersetzt.
Ist ja bei Steinschlägen das gleiche.
Ich glaube generell das du bei einem Steinschlag, der den Kühler durchschlägt bei der Garantie nicht ankommen brauchst, egal welcher Grill da verbaut ist..
Ist ja bei Steinschlägen auf dem Lack nicht anders oder auf den Scheinwerfern..
Der Kühler hat ja ab Werk ein leichtes Schutzgitter, wobei das recht grob ist…
Der Kühler hat ja ab Werk ein leichtes Schutzgitter, wobei das recht grob ist…
Ja das stimmt, wobei z.B. die beiden Kühler vorne links und rechts in den Öffnungen und der Ölkühler und gar keins haben, da schlägt so ein Kiesel gut ein ![]()
Der Kühler hat ja ab Werk ein leichtes Schutzgitter, wobei das recht grob ist…
Ich meine auf Bildern von Neuwagen gesehen zu haben, dass das Schutzgitter von BMW aber nur im oberen Bereich war und im unteren Bereich habe ich keins gesehen?
Ja das stimmt, wobei z.B. die beiden Kühler vorne links und rechts in den Öffnungen und der Ölkühler und gar keins haben, da schlägt so ein Kiesel gut ein
Ja, genau das ist meine Frage. Mir wäre es schon lieber, wenn da ein Schutzgitter davor ist und ich bin etwas verwundert, wieso BMW im unteren Bereich keins verbaut? Die Ingenieure dort müssen doch irgendeinen Grund dafür haben? Oder kommt sonst zu wenig Luft rein?
Geld und die Chance das genau dort ein Stein mit genug Geschwindigkeit reinfliegt um wirklich in den Kühler zu schlagen ist wohl äußerst gering..
Bei mir liegt bedingt durch die Landwirtschaft immer viel Kies und Steinzeug rum und ich habe da zwar Steinschläge aber nur so kleine die dann leicht mal ne Lamelle eindrücken und das wars dann auch..
Generell wie oft liest man das mal jemand der Kühler durch Steinschlag kaputt gegangen ist.. ich habe das bisher noch gar nicht gehört oder mitbekommen im Straßenverkehr.. Rennstrecke mal außen vor.
Bei niedrigen Geschwindigkeiten hier im Taunus oder im Ort sehe ich da auch kein großes Risiko.
Aber selbst wenn man schon "nur" mit 180 KM/H über die Autobahn fährt und da ein Stein dumm einschlägt ist das Kühler schnell kaputt?
Also wenn ich eh einen Carbongrill einbaue werde ich auf jeden Fall die 200 EUR investieren und mach ein Schutzgitter davor. Schaden kann es aus meiner Sicht nicht.
Zum Thema Tuning: Gibt es eigentlich einen Carbongrill in CSL Optik wo trotzdem noch "M3 Competition" drauf steht?
Braucht man für so einen Grill eigentlich ein Teilegutachten oder ist das eintragungsfrei?
Da die Kühler aber do weit hinten drinnen sind, ist das auch ertwas zu vernachlässigen. Bei mir ist soweit alles okay, nach 4,5 Jahren. Und seit 3 Jahren vollkommen offen (CS Grill und Carbon Luftführung) Steinschläge auf dem Lack hat er dafür schon ganz viele 😬 aber die Kühler sehen allesamt gut aus
Braucht man für so einen Grill eigentlich ein Teilegutachten oder ist das eintragungsfrei?
Grundsätzlich sollte so ein Zubehörteil in D immer entweder eine ABE oder ein Teilegutachten zur Eintragung § 19 Abs.3 haben.
Mit einem Materialgutachten oder ohne läuft es auf eine Einzelabnahme §19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 hinaus und da stehen der Aufwand und die Kosten aus meiner Sicht wegen ein paar Plastik- oder Carbonteile in keinem Verhältnis.
Originalteile, die mit dem Fahrzeug homologiert sind (M-Performance, etc.) kann man "einfach" hinbauen und gut ist es.