Doch wenn ich mir die Größe für alle vier Felgen ansehe 18 Zoll – 8.0 J, 30.0 ET, 5/112 (72.6), ist diese Größe ja laut EG-Übereinstimmungssbescheinigung nicht für mein BMW zulässig. Auch welche Info kann ich nun vertrauen?
Da ist die ABE für die Felge ganz eindeutig:
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Laut Spalte 'Auflagen und Hinweise' ist keine Vorführung nötig, das wäre Auflage A01.
Kritisch wäre es wirklich nur, wenn es dann doch dieses eine Mal geben sollte, wo ich vielleicht doch einen Anhänger brauche, dann wird es blöd.
Nein, theoretisch könnte es in jeder Verkehrskontrolle kritisch werden, wenn die eingetragene Achslast hinten größer ist als die zulässige Traglast der Felgen. Ob du in dem Augenblick einen Anhänger spazieren fährst oder nicht, wäre da ganz unerheblich. Für die HU würde das Gleiche gelten, da könntest du aber zur Not immer die Winterräder montieren.
Auch da ist der oben eingefügte Auszug aus der ABE eindeutig, in der Spalte 'Reifenbezogene Auflagen und Hinweise findet sich '138':
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