Wie oben zitiert ist der BMW Qualitätsbrief die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr zusätzlich Garantie (freiwillig von BMW).
Nein, das sind zwei verschiedene Sachen.
Es gibt eine Garantie für Neufahrzeuge, genannt „Gewährleistung 2+1“. Näher definiert ist diese im „BMW Qualitätsbrief“.
Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig und parallel dazu.