Schreiben vom Autohaus - Verlängerung Gewährleistung 2+1 + BMW Repair Inklusive

  • Hallo zusammen,


    heute bekam ich folgende Mail:


    Sehr geehrter XXXXX,


    1. die Gewährleistung Ihres BMW läuft bald ab. Nutzen Sie unseren kostenfreien Fahrzeug-Check2 vor Ablauf der Gewährleistung 2+1, um Ihren BMW in 16 Schritten gründlich durchchecken zu lassen. Dazu gehören unter anderem Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen, die Diagnose des elektrischen Systems und eine Probefahrt. Notwendige Arbeiten, die von den kaufvertraglichen Zusagen sowie der Leistungszusage des BMW Qualitätsbriefs erfasst sind, werden für Sie im Rahmen der Gewährleistung 2+1 ausgeführt.

    Dazu steht im Kleingedruckten:

    Über die gesetzliche zweijährige Herstellergewährleistung hinaus, können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsgaranten verlangen.

    Erstmalige Auslieferung / Zulassung durch Niederlassung war 11/2023, Zulassung durch mich in 12/2024 - wo liegt hier der Sinn?


    2. Wenn Sie sich auch nach Ablauf Ihrer Gewährleistung keine Sorgen um überraschend anfallende Reparaturkosten machen wollen, empfehlen wir Ihnen BMW Repair Inclusive – die Reparaturkostenversicherung der Real Garant Versicherung AG für BMW bis 10 Jahre.1 Mit BMW Repair Inclusive1 sind die Kosten der Reparatur zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Ihres BMW oder Alpina über die Gewährleistung hinaus versichert.


    Repair Inklusive
    100 % Lohnkosten- und bis zu 100 % Materialkostenübernahme.

    z.B. einmalig 395,00 EUR

    (bis 3 Jahre und 45.000 km)

    Aufgrund diverser Erfahrungen stellt sich mir die Frage ob es hier Haken gibt bzw. ob sich jemand damit besser auskennt.

    Den kostenlosen Fahrzeugcheck würde ich natürlich machen lassen, aber ich evrstehe den Sinn nicht, da 3 jahre ab Erstauslieferung ja quasi rum sind.


    Und bei der Reparaturkostenabsicherung glaube ich auch nicht, dass man quasi "sorgenfrei" bei jedem Problem ist.

    Für den "normalen" Service habe ich bereits BMW Service Inclusive am Laufen.


    Hat jemand Erfahrung oder kann zur besseren Transparenz beitragen ?

  • Ich hab Erfahrung mit der Nutzung der Suche, damit kann ich gerne helfen.



  • Der Händler erinnert dich netterweise daran, dass die Neuwagengarantie im November ausläuft und sie das Fahrzeug vor Ablauf nochmal für dich durchchecken würden, um etwaige Mängel im Rahmen der dann noch vorhandenen Garantie zu beheben.

  • Der Check wird eher dafür dienen, ob er einer Repair inclusive würdig ist.


    Voraussetzung:


    • Sie besitzen Ihren BMW mindestens 6 Monate (laut Fahrzeugschein).
    • Ihr BMW ist bei Erstabschluss bis zu 10 Jahre alt.
    • Ihr BMW ist bei Erstabschluss maximal 150.000km gelaufen.
    • Ihr BMW ist in Deutschland zugelassen.
    • Es besteht kein Wartungsstau seit Besitz.
    • Ihr BMW wurde von einem BMW Service Partner als technisch in Ordnung eingestuft.
  • Ich würde den Check auf jeden Fall rechtzeitig machen und alle anfallenden Defekte noch durch die Neuwagengarantie reparieren lassen.


    Danach kannst du immer noch über die Verlängerung nachdenken


    was ich trotzdem in Bezug auf 1. nicht ganz verstehe, es heißt:


    Der BMW Qualitätsbrief fasst die „BMW Gewährleistung 2+1“ für Neuwagen zusammen. Neben den gesetzlichen 24 Monaten beinhaltet er ein drittes Jahr (bzw. bis 36 Monate) kostenfreie Nachbesserung bei technischen Mängeln ohne Kilometerbegrenzung. Daher also das Angebot mit dem kostenlosen Fahrzeugcheck.


    Aus dem Qualitätsbrief:

    Beim Kauf eines BMW Neufahrzeugs in Deutschland gewährt der verkaufende BMW Vertragshändler bzw. die verkaufende BMW AG Niederlassung (Details zu Name und Anschrift s. Kaufvertrag) dem Käufer im Einzelnen folgende Leistungszusagen:

    1. Der Qualitätszeitraum beträgt 36 Monate und beginnt mit der erstmaligen Auslieferung oder der Erstzulassung des

    Fahrzeugs, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.

    Ich habe meinen BMW aber als jungen Gebrauchten gekauft, weil hier immer von Neuwagen die Rede ist. Oder ist das irrelevant?

    Zudem hatte mir der Verkäufer eine Garantieverlängerung bis Ende 2028 "geschenkt"


    Sprechen wir hier von 2 paar Schuhen ? Garantie ist ja nicht gleich Gewährleistung.

    Ist leider wie ich finde nicht so ganz tranzparent.



  • Die Namensgebung ist meiner Meinung nach irreführend. „Gewährleistung 2+1“ ist eine Garantie.

    Diese Garantie geht 3 Jahre und läuft auch bei einem Eigentümerwechsel weiter. Du hast also noch die Neuwagengarantie.

    Außerdem scheinst du noch eine weitere Gebrauchtwagengarantie zu haben. Welche und bei wem - keine Ahnung. Da müsstest du in deinen Unterlagen nachsehen. Sehr wahrscheinlich eine Premium Selection Garantie durch den verkaufenden Händler.

    Also Gewährleistung auf den Neuwagen ist nicht gleich der Gewährleistung, welche dir im Rahmen deines Kaufs eines Gebrauchtfahrzeugs von deinem Händler zusteht und Neuwagengarantie ist nicht gleich Gebrauchtwagengarantie.

    Wir reden hier von vier verschiedenen Dingen. Welche bei dir in welcher Form genau aktiv sind ist nicht abschließend zu sagen ohne die Vertragsdaten zu kennen. Aber sehr wahrscheinlich bestehen nur noch Garantieansprüche und keine Gewährleistungsansprüche mehr.

  • Wie oben zitiert ist der BMW Qualitätsbrief die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr zusätzlich Garantie (freiwillig von BMW).


    Bis 3 Jahre nach EZ ist dein Auto dadurch abgedeckt, egal wie oder wo du es gekauft hast. Bist du über die 3 Jahre drüber und der Qualitätsbrief greift nicht mehr, kannst du dich nur auf etwaige Versprechungen vom Händler oder halt dessen Gewährleistung berufen.