Schreiben vom Autohaus - Verlängerung Gewährleistung 2+1 + BMW Repair Inklusive

  • Wie oben zitiert ist der BMW Qualitätsbrief die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr zusätzlich Garantie (freiwillig von BMW).

    Nein, das sind zwei verschiedene Sachen.

    Es gibt eine Garantie für Neufahrzeuge, genannt „Gewährleistung 2+1“. Näher definiert ist diese im „BMW Qualitätsbrief“.

    Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig und parallel dazu.

  • Vielleicht hast du mich falsch verstanden, aber nichts anderes habe ich geschrieben. Wobei der Satz "die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig und parallel dazu" eigentlich hinfällig ist, da diese ja zum Qualitätsbrief gehört. Deswegen habe ich es so formuliert, um es nicht absichtlich kompliziert zu machen.

  • Wie oben zitiert ist der BMW Qualitätsbrief die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr zusätzlich Garantie (freiwillig von BMW).


    Bis 3 Jahre nach EZ ist dein Auto dadurch abgedeckt, egal wie oder wo du es gekauft hast. Bist du über die 3 Jahre drüber und der Qualitätsbrief greift nicht mehr, kannst du dich nur auf etwaige Versprechungen vom Händler oder halt dessen Gewährleistung berufen.

    Danke, das klingt jetzt einleuchtender.


    Das deckt sich nun auch mit der Aussage des Händlers, dass ich bis November 2026 noch "Zeit" hätte etwaige Mängel beheben zu lassen. EZ war ja 11/2023. Ich war ja neulich dort weil sich gefühlt das Leder am Lenkrad etwas löst. Der Berater meinte ich könnte mir bis November überlegen ob ich ein neues Lenkrad "möchte".


    Dann ist das mit dem 2+1 Check ja eine feine Sache, wenn dann etwaige dort gefundene Mängel auch noch kostenlos behoben werden.

    Trotzdem habe ich ja dann schwarz auf weiß eine zusätzliche Garantieverlängerung, also bis 2028 (über die Gewährleistung) hinaus.


    Das mit dem Repair Inclusive muss ich mir dann überlegen, das Fahrzeug wird ja nicht so oft gefahren.

  • Trotzdem habe ich ja dann schwarz auf weiß eine zusätzliche Garantieverlängerung, also bis 2028 (über die Gewährleistung) hinaus.

    Guck doch einfach mal nach welche Verlängerung du hast. Falls Premium Selection, dann hast das typische Kommunikationsproblem zwischen BMW und Garant. Normalerweise kommt so ein Check und Hinweis auf Repair Inclusive nach dem Ablauf von PS, weil wozu solltest du es jetzt abschließen wo du noch über 2 Jahre Garantie hast.

  • Guck doch einfach mal nach welche Verlängerung du hast. Falls Premium Selection, dann hast das typische Kommunikationsproblem zwischen BMW und Garant. Normalerweise kommt so ein Check und Hinweis auf Repair Inclusive nach dem Ablauf von PS, weil wozu solltest du es jetzt abschließen wo du noch über 2 Jahre Garantie hast.

    Genau deshalb war das ja so verwirrend für mich. Es handelt sich um Premium Selection, da steht schwarz auf weiß Neuwagenanschlussgarantie von 16.11.2026 (Ablauf 3 Jahre nach EZ) bis 15.11.2028. Das hat mir der Verkäufer damals "ontop" zugesagt.


    Den Check würde ich dann aber trotzdem ausführen lassen. Repair Inclusive käme ja dann gar nicht in Frage.

  • Ja dann die Kollegen nach dem Check drauf hinweisen.


    Ich hatte die Situation wo man mich bei jedem PS Fall nach meiner PS ID gefragt hat und es im System (angeblich) vermerkt hatte und trotzdem ging es von vorne los

    Ist denn der 2+1 Check unabhängig davon oder würden die das sonst nicht durchführen, da ja Garantieverlängerung besteht ?


    Ich habe ein Dokument "Garantievereinbarung" da steht Vertragskennung und Vertragsnummer zur PS bis 2028.

    Kann ja im Zweifel jederzeit übermittelt werden.

  • Ist denn der 2+1 Check unabhängig davon oder würden die das sonst nicht durchführen, da ja Garantieverlängerung besteht ?

    Man braucht den Check um festzustellen wie der Zustand deines Fahrzeuges ist.


    Es gibt ja genug „nette“ Fahrer die sammeln all die Defekte und schließen dann die Repair Inclusive ab und lassen alles drüber reparieren. Mit so einem Check ist dieses Vorgehen ausgeschlossen

  • Okay danke.


    Erst hatte ich das mit 2+1 missverständlich aufgefasst, also dass ich quasi ein Jahr extra Gewährleistung bekomme wenn ich den Check durchführen lasse. Da ja aber Erstzulassung 11/2023 und Kauf als Gebrauchtwagen 12/2024 erfolgt ist, ist dieses dritte jahr ja quasi schon rum und ich hätte ohne die zugesagte Garantieverlängerung regulär in 12/2024 (durch Qualitätsbrief - 3 Jahre nach EZ) Gewährleistungsende.


    Hätte sich sogesehen also mehr "gelohnt", wenn zwischen EZ und meiner Zulassung z.B. nur 3 Monate gelegen hätten, dann wären es quasi 9 Monate länger als die gesetzliche Garantie gewesen.

    Hoffe das ist so korrekt wiedergegeben.


    Werde den Check aber so oder so durchführen lassen.