Dieselpartikelsensor & oder doch andere Sensoren defekt?

  • Ich werde nachher hinfahren... Über Folgeschäden, meine ich, hab ich bei der Grundsätzlichen Prüfung nichts unterschrieben. Nur für die Durchführung, dass der Sensor getauscht wird.


    Ich habe bisher keine Bilder bekommen, lediglich einen Anruf.

    Aber Unterschrieben habe ich nachdem, die meinten, wie müssen das Warm machen, hab ich nicht...


    Ich werde nachher hinfahren und schauen was geht... Auto anschauen, Bilder anschauen... Und verhandeln.


    Wenn das Problem aber vorher schon war, hätte vorher der erweiterte Kulanzantrag gestellt werden müssen, sodass das Modul auch getauscht wird bevor Folgeschäden entstehen.

    So mein Verständnis.

    Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und ich dann erst Bescheid gebe, Danke für nichts.

    Dann hilft eben auch nicht die technische Unterstützung aus München, wenn eh alles schon verschweißt wurde...


    Dann hätte sich wahrscheinlich auch nicht die Real Garant Quer gestellt. Die sagen ja nun, die haben den Folgeschaden verursacht.


    Laut Aussage und anhand der Arbeitswerte darf alles mögliche ausgeschnitten werden, wie z.B. ne Lambdasonde und dann ein neues Gewinde gesetzt werden. Beim Nox- & Dieselpartikelsensor eben nicht. Das Ergebnis: Tauschen komplettes Bauteil.

  • Laut Aussage und anhand der Arbeitswerte darf alles mögliche ausgeschnitten werden, wie z.B. ne Lambdasonde und dann ein neues Gewinde gesetzt werden. Beim Nox- & Dieselpartikelsensor eben nicht. Das Ergebnis: Tauschen komplettes Bauteil.

    Na aber die Möglichkeit den Sensor auszubohren besteht weiterhin und beim Bekannten in der Werkstatt wird es genauso so gemacht. Also es gibt mehrere Möglichkeiten das Problem zu lösen.


    Zum Grundsätzlichen (laut KI): die Werkstatt hat eine vertragliche Nebenpflicht zur Beratung und Aufklärung (§631 BGB). Sollte also die Werkstatt ohne Absprache Teile verbauen oder Methoden anwenden, die den Herstellervorgaben widersprechen, ist das ein Sachmangel.

    Die Werkstatt sollte sich die Abweichung von Herstellervorgaben auf dem Auftrag von dem Kunden bestätigen lassen. Besonders bei Garantie- oder Kulanzreparaturen muss dich die Werkstatt zwingend warnen, dass die Arbeiten zum Verlust der Folgeansprüche führen kann.