BMW Premium Selection – Garantie greift nicht, trotz klarer Mängel?

  • Hi zusammen,

    hat jemand von euch schon mal Probleme mit der BMW Premium Selection Garantie gehabt?


    Ich fahre einen BMW G20, BJ 2019, ca. 100.000 km.

    Grund für den Werkstattbesuch war ein Knacken vorne links, das besonders beim Bremsen leicht hörbar ist.

    Diagnose der Werkstatt: Beide vorderen Federbeine sowie das linke Radlager sollen defekt seinund müssten ersetzt werden.


    Was mich dabei wundert:

    • Obwohl mein Fahrzeug eine aktive BMW Premium Selection Garantie hat, wurde zuerst eine Kulanzanfrage gestelltnicht etwa ein Garantieantrag, wie es eigentlich vorgesehen wäre.

    • Die Kulanzanfrage wurde genehmigt – allerdings nur mit 60 % Übernahme der Teilekosten, den Rest hätte ich selbst tragen sollen.

    • Erst nach mehrmaligem Nachfragen wurde überhaupt auf meine Garantie hingewiesen – eine klare Prüfung oder Ablehnung der Garantie scheint es aber nie gegeben zu haben.

    • Auf dem Kostenvoranschlag steht am Ende lediglich: „Keine Übernahme durch Real Garant“, aber keine Begründung oder Details.

    • Und was auch komisch ist: Das Radlager taucht im Kostenvoranschlag gar nicht auf, obwohl es angeblich defekt sein soll.


    Ich habe inzwischen mit dem BMW Kundenservice und der Kulanzabteilung telefoniert – laut denen wurde keine Garantieanfrage im System hinterlegt, nur der Kulanzvorgang.


    Hat jemand von euch so etwas schon erlebt? Ich finde das ziemlich intransparent und fragwürdig.


    Grüße

  • Das Vorgehen bzgl. Kulanzantrag und dann PS Garantie ist durchaus üblich.

    Erst wird eine Anfrage auf Kulanz an BMW München gesendet und je nach Antwort, wird dann für den Rest eine Anfrage bei der PS Garantie gestellt.

    Das passiert so zB auch bei der Garantieverlängerung über Real Garant.

    Am Ende würden sich die Kosten dann auf BMW München und den Garantiegeber aufteilen.

    Selten bleibt noch etwas am Kunden hängen, wie zB Flüssigkeiten beim Tausch der Ölpumpe.

  • Das Vorgehen bzgl. Kulanzantrag und dann PS Garantie ist durchaus üblich.

    Erst wird eine Anfrage auf Kulanz an BMW München gesendet und je nach Antwort, wird dann für den Rest eine Anfrage bei der PS Garantie gestellt.

    Das passiert so zB auch bei der Garantieverlängerung über Real Garant.

    Am Ende würden sich die Kosten dann auf BMW München und den Garantiegeber aufteilen.

    Selten bleibt noch etwas am Kunden hängen, wie zB Flüssigkeiten beim Tausch der Ölpumpe.

    Danke dir für die Erklärung – macht Sinn und klingt grundsätzlich nachvollziehbar.


    In meinem Fall lief es allerdings etwas anders ab:

    Es wurde nur eine Kulanzanfrage gestellt, keine Garantieanfrage, obwohl mein Fahrzeug noch aktiv über die BMW Premium Selection Garantie abgesichert ist.


    Ich habe deshalb direkt beim BMW Kundenservice und der Kulanzabteilung nachgehakt.

    Dort hieß es ganz klar:

    Ein Garantieantrag liegt nicht vor – nur ein Kulanzantrag wurde gestellt.


    Als ich den zuständigen Servicemitarbeiter darauf angesprochen habe, meinte er nur:

    “Mir wurde gesagt, dass die betroffenen Bauteile von der Garantie nicht abgedeckt sind.”

    Das war seine einzige Begründung – es gab keine schriftliche Ablehnung, keine genaue Prüfung oder Bezug auf die Garantiebedingungen.


    Dazu kommt: Das angeblich defekte Radlager ist im Kostenvoranschlag gar nicht aufgeführt.

    Daher wirkt das Ganze für mich einfach nicht sauber dokumentiert oder nachvollziehbar, vor allem bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Federbeinen.


    Grüße

  • Nein, die aktuelle Werkstatt ist nicht identisch mit dem Verkäufer. Das Autohaus, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe, ist weiter entfernt, ich bin deshalb zu einem näher gelegenen BMW Vertragspartner gegangen.

    Ok, ich glaube dann musst du klar kommunizieren.

    Der Garantiegeber bei einer Premium Selection Garantie ist nicht die BMW AG sondern der verkaufende Händler. In den Bedingungen der Garantie steht auch, dass du dich bei der BMW Premium Selection Stelle melden musst, wenn du Arbeiten bei einer anderen Stelle als dem verkaufenden Händler durchführen lassen willst. Dort kannst du auch die Freigabe einholen. Ein Dritter (in dem Fall die BMW Niederlassung) ist nicht verpflichtet sich um die Abwicklung deiner eventuellen Garantieansprüche gegenüber dem Garantiegeber zu kümmern.

    Meine Vermutung: Nachdem die BMW Niederlassung festgestellt hat, dass keine Ansprüche mehr hinsichtlich der "Gewährleistung 2+1" genannten Neuwagengarantie bestehen haben sie auch keinen entsprechenden Garantieantrag gestellt. Die BMW AG (der übrigens auch die Niederlassungen, nicht jedoch Händler unterstellt sind) kann daher in ihrem System vermutlich auch keinen Garantieantrag finden.


    Edit: Und Fulano hat auch Recht, siehe https://www.bmw.de/content/dam…_148x210_neutral_D_LM.pdf

    Es kann also für dich sinnvoll sein die Reparatur auf Kulanz durchführen zu lassen