Zwischenfall beim Freundlichen

  • Ich hatte gestern einen sehr unangenehmen Zwischenfall beim BMW Autohaus.

    Ich habe mein Auto dort abgegeben um einen Ölwechsel durchführen zu lassen und um noch andere Kleinigkeiten erledigen zu lassen.

    Als ich das Auto wieder abholte, hatte ich mich gewundert, dass Benzin verbraucht wurde, da ich elektrisch hingefahren bin.

    Habe mir dann die Dashcam Aufnahmen angesehen und festgestellt, dass sich jemand an meinen in der Mittelkosnole liegenden Kaugummis vergriffen hat und danach auf den komplett kalten Motor einen Kickdown gemacht hat und mit quietschenden Reifen losgefahren ist.


    Ich war natürlich sehr begeistert von der Aktion. Habe heute mit dem Freundlichen gesprochen und bin gespannt welche Folgen das haben wird.

    Ich hole das Auto später wieder ab und kann dann ggf. mehr berichten.


    Hattet ihr schon einmal ähnliche Zwischenfälle?


    Beste Grüße

  • In den Werkstätten wo ich bislang war habe ich noch nichts dergleichen erlebt.

    Es ist echt unverschämt wie teils mit dem persönlichen Eigentum umgegangen wird :cursing:

    Ich hoffe das der Freundliche dir etwas als Wiedergutmachung anbietet

  • Mein Auto wurde mehrfach bei Werkstattaufenthalten beschädigt und es war jedesmal eine Diskussion.


    Aber um auf deinen Fall zurückzukommen:

    Auch wenn du größtenteils elektrisch unterwegs sein solltest finde ich es positiv, dass man nach einem Ölwechsel mit dem Verbrenner gefahren ist, solange es sich um eine akzeptable Strecke im ein- bis niedrigen zweistelligen KM-Bereich gehandelt hat. Hätte man den Verbrenner gar nicht gestartet fände ich das eher schwierig.


    Dass man sich an deinem Eigentum (wenn auch nur geringwertig) vergriffen hat ist nicht in Ordnung. Hierfür würde ich mich als Händler im Namen meines Mitarbeiters ebenso entschuldigen wie für den etwas übermotivierten Anfahrvorgang. Je nach Kundenbeziehung würde ich dir einen Wiedergutmachungsrabatt auf die in Anspruch genommenen Leistungen in geringer Höhe (10%) einräumen.


    Gleichzeitig würde ich dich als Händler darauf hinweisen, dass du mit Abgabe des Fahrzeugs die AGB akzeptiert hast, welche mit Sicherheit einen Passus zum Datenschutz beinhalten und darin eindeutig regeln, dass der Betrieb einer Kamera während des Werkstattaufenthalts strikt verboten ist. Einerseits zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter, andererseits zur Wahrung von Betriebsinterna. Solltest du der unverzüglichen Löschung nicht nachkommen würde ich mich gezwungen sehen rechtliche Schritte einzuleiten, da ich als Arbeitgeber auch Pflichten gegenüber meinen Arbeitnehmern habe und zeitgleich würde ich dir für zukünftige Angelegenheiten nahe legen einen alternativen Händler aufzusuchen (höfliche Umschreibung für Hausverbot).


    Sorry to say, aber auch wenn der Besuch für dich alles andere als positiv war - auch als Kunde hat man sich an Spielregeln zu halten.

  • Hattet ihr schon einmal ähnliche Zwischenfälle?

    Joa, grade erst beim Ölwechsel.

    Der Serviceberater hat das Fahrzeug als Probefahrt mit in die Mittagspause genommen.

    Stand dann während dieser Zeit in seiner privaten Einfahrt...

    Laut BMW App 17,1L bei 2,6km und zurück 12,5L auf 2,7km.

    Angeblich macht er das um die Werkstatt bei den Probefahrten nach den Tätigkeiten zu entlasten, weil die Probefahrt von BMW vorgeschrieben ist.

    Und nein, er wäre ja nicht im Sportmodus gefahren.

    Komisch, als ich ins Auto steige und auf Sport tippe, kam der normale Sportmodus, obwohl ich selbst immer in Sport Individual fahre...

    Hat für mich halt Geschmäckle und senkt das ohnehin niedrige Vertrauen in Werkstätten.


    Gefühlt ist es eine Mentalität ala "ist doch nur ein 3er".

    welche mit Sicherheit einen Passus zum Datenschutz beinhalten

    Da ist sie wieder, die Datenschutz Keule :)

    Ich liebe es, wie dieses Argument zur Zerschlagung sämtlicher Argumente verwendet wird.

    "Sie durfte das nicht filmen, also ist es kein Beweis."

  • Da ist sie wieder, die Datenschutz Keule :)

    Ich liebe es, wie dieses Argument zur Zerschlagung sämtlicher Argumente verwendet wird.

    "Sie durfte das nicht filmen, also ist es kein Beweis."

    Als seriöser Händler verwendet man das Argument nicht um die Vorfälle, welche de facto passiert sind, abzustreiten. Es geht auch nicht darum die Zulässigkeit von Beweismaterial für den Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung anzuzweifeln. Deswegen entschuldigt man sich auch für das Geschehene.

    Man muss dem Kunden aber auch sagen, dass er ganz deutlich eine Grenze überschritten hat. Wenn ich mich als Händler nicht auch für die Rechte meiner Mitarbeiter einsetze, dann hab ich nämlich bald keine mehr.

  • Das mit der Dashcam hatte ich schon bei einem vorherigen Besuch geklärt. Auf meine Nachfrage, ob ich die Dascham vorher vom Strom nehmen soll, wurde mir mitgeteilt, dass der erste Mitarbeiter der das Auto betritt, sowieso die Dashcam ausschalten würde und ich mir nicht "die Mühe" machen brauche.


    MichaelNRW Das würde ich mir definitiv nicht gefallen lassen. Den hätte ich mir ordentlich zur Brust genommen.

    Finde ich nicht nur dir, sondern auch dem Wert gegenüber respektlos.


    Ich bleibe weiterhin bei dem Autohaus, egal ob mir etwas angeboten wird oder nicht. Ich bin zufrieden mit deren Umgang mir gegenüber und die machen einen guten Job, zumindest soweit ich es nachvollziehen kann.


    Ich melde mich später nochmal.