ABE, Gutachten und Auflage A02

  • Servus zusammen,


    ich fahre auf meinem G21 320d (RWD) im Sommer die 18" Mischbereifung, die so auch in den Fahrzeugpapieren steht:

    • VA: 225/45 R18 95Y auf 7.5x18 ET25
    • HA: 255/40 R18 99Y auf 8.5x18 ET40).


    Nun brauche ich Winterräder, Wunschfelge wäre die RC Design RC32. Wie auch andere im Forum in 8x18 ET30 rundum (Reifen Hankook Winter i*cept Evo 3 225/45 R18 95V). Auf der Website des Felgenherstellers habe ich einerseits eine ABE für diese Felge gefunden (Link), in der ganz allgemein gehalten steht:


    Zitat

    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.


    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.


    Als Anlage 5 gibt es dann noch ein Gutachten (Link), in dem alle Reifenkombinationen genannt werden. Da steht dann plötzlich Auflage A02 drin, die ich nicht verstehe:


    Zitat

    A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den

    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


    Ich check's nicht. Muss ich jetzt den Fahrzeugschein anpassen lassen um diese Kombination zu fahren?


    Zudem: Es ist doch so, dass viele Leute im Winter andere Radgrößen fahren als im Sommer, meistens kleiner. Da lässt doch niemand jedes halbe Jahr die Papiere anpassen. Meine Winter-Rundumbereifung würde nun der Sommer-VA-Bereifung entsprechen. Wie kann ich herausfinden, ob ich diese Felgen mit diesen Reifen jetzt auf diesem Auto fahren darf oder nicht?


    Vielen Dank im Voraus! :):thumbup:


    Gruß Mo

  • mo.

    Hat den Titel des Themas von „ABE Gutachten: Auflage A02“ zu „ABE, Gutachten und Auflage A02“ geändert.
  • Gude.


    Brauchst es weder eintragen, noch im Fahrzeugschein korrigieren zulassen..


    Die Verwirrung ist auch leicht aufzuklären, da es sich hier um einen Nachtragsgutachten zur ABE handelt, weshalb dort auch der Verweis darauf ist, dass wenn in der ABE des Sonderrads dies hier "

    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

    "


    nicht erwähnt ist, eine Berichtigung des Fahrzeugscheins von Nöten ist.

    Da dies jedoch nicht der Fall ist, musst du nichts tun außer ordentlich zu verbauen und die ABE mitzuführen.


    Zu deiner anderen Frage, schau mal in die COC dort sind zu 99% die ganzen RR- Kombis die von den Fahrzeugen im Winter und Sommer gefahren abgedeckt, weshalb oftmals keine Berichtigung der Papiere nötig ist, zudem haben die meisten Sonderräder davon auch eine Freistellung in der ABE und dies i.d.R. dann wenn die Dimensionen den Serienrädern gleichen oder ähnlich sind.


    Exotischere Felgen oder RR Kombis muss man meist per Einzelabnahme eintragen lassen und zusätzlich muss eine Berichtigung des Fahrzeugscheins erfolgen.

  • Cool, danke für die Aufklärung! Wenn man weiß, was gemeint ist, versteht man es sogar :D


    Hab jetzt mal ins COC geschaut. Dort wird explizit die Kombination "1/2: 225/45 R18 95H M+S 7 1/2x18 ET25" genannt. Das sind auch die Dimensionen der originalen BMW-18"-Winterradsätze. Die Felge gibt es auch in 7.5x18 und sie hat dann nicht "nur" eine ABE, sondern sogar ein ECE-Gutachten. In diesem steht nur eine relevante Auflage:


    Zitat

    A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
    Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
    der dort genannten Serienreifengröße


    Das ist der Fall. Daher wäre es evtl. sinnvoller, die Felge in 7.5x18 anstatt 8x18 zu kaufen, oder? Interessanterweise scheinen jedoch die meisten hier Winterfelgen in 8x18 zu fahren, hat das irgendeinen Grund? Is halt die Frage, auf welcher der 225er Reifen besser sitzt. BMW selbst geht auf 7.5", ob man den Reifen auf eine 8" Maulweite strecken sollte...was meint ihr?


    Wie immer Danke für eure Antworten :)

  • Ich denke das liegt an der Verfügbarkeit bzw Standarsbreite der Zubehörfelgen.

    Der Gummi würd natürlich auf einer 8j etwas gezogener aussehen, aber hey es sind Winterreifen und auch keine 20er auf 10j Felgen, von daher.

    Würde die 7.5 nehmen und damit bist du am ehesten bei einer OEM Lösung.

  • Das ist der Fall. Daher wäre es evtl. sinnvoller, die Felge in 7.5x18 anstatt 8x18 zu kaufen, oder? Interessanterweise scheinen jedoch die meisten hier Winterfelgen in 8x18 zu fahren, hat das irgendeinen Grund? Is halt die Frage, auf welcher der 225er Reifen besser sitzt. BMW selbst geht auf 7.5", ob man den Reifen auf eine 8" Maulweite strecken sollte...was meint ihr?


    Wie immer Danke für eure Antworten :)

    Im Winter würde ich eher zur 7,5" Felge tendieren. Wenn da unterm Schnee ein Bordstein versteckt ist hast du einen etwas besseren Felgenschutz als mit 8".