BMW G2X/G8X Felgen mit 20 Zoll - Bilder & Unterhaltungen zu diesem Thema

  • Seltsam

    Ich wollte vorne 15mm und hinten 10mm pro Rad bei der 21er mit Eintragen lassen. Vom Platz her wäre das Machbar gewesen. Der Prüfer vom TÜV Nord Kreis Segeberg ( Amtlich anerkannte Sachverständiger + Niederlassungsleiter ) hat im Gespräch direkt abgewunken. Grundsätzlich sei es nicht ohne weiteres möglich vorne mehr als hinten oder alternativ nur an der Vorderachse Spurplatten zu Fahren. Mit Mehrtägigen Fahrtests und entsprechenden Kosten die man nicht Pauschalisieren kann was das Thema schnell zu Ende. Wie macht Schnitzer das? Vor allem auch Wasserdicht bei der nächsten Kontrolle und einem anderen Prüfer?

    Ich habe das gleiche Problem gehabt, GTÜ sagte nein, also ab zum Tüv Süd, da war das kein Problem

    Zubehör Felgen mit 8.5 x19 ET 30 rundum mit Serien Mischbereifung / DS VA 15mm pro Rad und HA 10mm pro Rad


    Viele Prüfer haben es garnicht auf dem Schirm das OEM VA breiter wie HA ist

  • Das ist wieder mal typisch. Alles wird streng kontrolliert und muss eingetragen werden…Aber klare Regeln, die die Prüfstelle nicht jedes Mal anders auslegen kann, scheint es nicht zu geben. Muss die Rad-Reifen-Kombi nun nur in das Radhaus passen, ohne zu schleifen, wenn man Gutachten und Abrollumfänge einhält, oder warum trägt der TÜV Süd das ein, GTÜ aber nicht? Tuningabnahmen sind irgendwie jedes Mal Willkür. Schön, hier Gleichgesinnte zu haben 👍🏻. Meine JR21-Felgen sind nun auch da. Der 430d kommt aber erst im Juli, dann stelle ich Bilder ein.

  • Die Vorgaben sind letztlich eindeutig, die finden sich z. B. in der StVZO. Was nicht eindeutig ist, ist die Bereitschaft des Prüfpersonals, sich mit Eintragungen zu befassen. Das ist aber ein menschliches, kein 'juristisches' Problem. Und deswegen ist oft der Wechsel des Prüfpersonals der leichtere Weg im Vergleich zum Versuch, Prüfpersonal zum Prüfen zu bewegen.

  • Die Vorgaben sind letztlich eindeutig, die finden sich z. B. in der StVZO. Was nicht eindeutig ist, ist die Bereitschaft des Prüfpersonals, sich mit Eintragungen zu befassen.

    Hier ist aber auch die Frage - explizit für die Distanzen - ob es in StVZO eine Regel gibt, die ein Teilegutachten "außer Kraft" setzt.

    Als Beispiel H&R - Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen. Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse, oder nur an der Hinterachse. Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe mit 12 mm Breite und Achse 2 Distanzringe mit 18 mm Breite. An Achse 1 nicht breitere Distanzringe als an Achse 2. Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung"


    Also man darf Zubehörfelgen fahren und unterschiedliche DS aber eben keine breiteren an der VA, laut H&R. Ich kenne Prüfer die einfach sagen ich kenne andere Hersteller und da steht sowas nicht drin und daher trage ich es abweichend von Gutachten ein und widerspreche dem Gutachten. Wie weit es mit StVZO im Einklang ist weiß ich persönlich nicht.

  • Ich bin kein Spezialist an der Stelle, aber wenn es ein vergleichbares Gutachten eines anderen Herstellers gibt, dürfte einer entsprechenden Eintragung, dann wohl nach §21 StVZO, doch nichts im Wege stehen.

  • kommst aber bei einer Kontrolle an einen Spitzfindigen, kannst du dich dumm + fusselig reden.

    dann lieber alles klar geregelt + ohne erhöhten Pulsschlag die Papiere zeigen, auf das Ganze hab ich keinen Bock mehr

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit vielen vielen vielen Jahren ;)

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)