Schaden an Leasingfahrzeug, was beachten?

  • Und ich rate davon immer ab, weil man das Heft völlig aus der Hand gibt. Und ich kann genau sagen, dass sich die Werkstatt nicht mit der Versicherung herumreißt, wenn die dann hier und da mal etwas kürzen. Und dann darf man sich selbst wegen der Krümel mit der Versicherung balgen.


    Ganz klarer Tipp: wenn die Schuldfrage klar ist, auf jeden Fall den Anwalt des eigenen Vertrauens einschalten. Dabei würde ich mich auch nicht auf die Werkstatt verlassen, denn deren Anwalt ist dann zuerst der Werkstatt verpflichtet, weil er von denen die Aufträge bekommt, und erst in zweiter Linie dem Mandanten. Im Übrigen sind an sich derartige Geschäfte zwischen Werkstätten und deren Anwälten zwar üblich, aber berufsrechtlich unzulässig.


    Am Rande erwähnt: Der Leasingnehmer ist der Halter des Fahrzeugs. Der Fahrer, der ja nicht immer der Leasingnehmer ist, ist der Besitzer. Der Leasinggeber ist "nur" der Eigentümer. 8o

  • Und ich rate davon immer ab, weil man das Heft völlig aus der Hand gibt. Und ich kann genau sagen, dass sich die Werkstatt nicht mit der Versicherung herumreißt, wenn die dann hier und da mal etwas kürzen. Und dann darf man sich selbst wegen der Krümel mit der Versicherung balgen.

    8o

    Also ich kann sagen, dass wir als Unternehmen das immer abtreten und bisher bei ca. 7 Fällen keinerlei Probleme hatten, wir jedoch den Händler sowie den Chef schon seit langem kennen und zusammen arbeiten, allerdings steht in der Abtretung auch drinne, dass der Händler alle seine Kosten von der Versicherung wiederholt, somit ist man da eh raus..


    Einmal hat der Händler die Versicherung sogar vor Gericht gezogen, da diese die Stundensätze zu hoch fand.. also das so etwas passiert kann eigentlich nicht sein.. :/

  • Doch, das erlebe ich leider ganz häufig. Die Versicherung kürzt und die Werkstatt schickt dann die Rechnung über den Restbetrag an den Kunden. Der taucht dann damit bei mir auf und beauftragt mich damit. Meine Begeisterung über solche Fälle ist höchst überschaubar, denn ich habe für einen Streitwert von 500,- € dann die gleiche Arbeit, die ich vorher bei einem Streitwert von 5.000,- € gehabt hätte (Zahlen jetzt mal rein fiktiv).


    Und wesentlich länger dauert das ganze dann auch noch, zumal ja auch gerne an den Mietwagenkosten, dem merkantilen Minderwert und sonstigen Nebenkosten herumgemäkelt wird.


    Die Arbeitsweise Eurer Werkstatt ist da also keineswegs typisch, und möglicherweise machen die das auch nur, weil Sie Euch als vielleicht etwas größeren Kunden nicht verlieren wollen. Die Regel ist das aber leider nicht.

  • Ha, das ist ja genau mein Thema. Mit meinem F31 hatte ich ja drei unverschuldete Unfälle.

    Also, einen Anwalt nehmen, ganz wichtig. Was ich schon mit gegnerischen Versicherungen für Mist erlebt habe, geht auf keine Kunstlederhaut. Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung, also keine Angst vor den Kosten, trotzdem vorher mit dem Anwalt die Kostenfrage besprechen.

    Wenn die gegnerische Versicherung eine freie Werkstatt veranschlagt, ablehnen. Im Zweifel mit der BMW Bank kommunizieren.

    Eine nette Dame von eben dieser Bank hatte mir da mal folgenden, schönen Satz mitgegeben: "Freie Werkstatt? Das möchten wir nicht."


    Und dann wähle lieber eine Niederlassung als einen Vertragspartner - ist meine persönliche Empfehlung.

    Bei mir ging die Wertminderung direkt an die BMW Bank, also auch da musste ich mich um nüscht kümmern.

    F31 LCI 320d M-Sport G21 330i M-Sport Oxidgrau II

  • Doch, das erlebe ich leider ganz häufig. Die Versicherung kürzt und die Werkstatt schickt dann die Rechnung über den Restbetrag an den Kunden. Der taucht dann damit bei mir auf und beauftragt mich damit. Meine Begeisterung über solche Fälle ist höchst überschaubar, denn ich habe für einen Streitwert von 500,- € dann die gleiche Arbeit, die ich vorher bei einem Streitwert von 5.000,- € gehabt hätte (Zahlen jetzt mal rein fiktiv).


    Und wesentlich länger dauert das ganze dann auch noch, zumal ja auch gerne an den Mietwagenkosten, dem merkantilen Minderwert und sonstigen Nebenkosten herumgemäkelt wird.


    Die Arbeitsweise Eurer Werkstatt ist da also keineswegs typisch, und möglicherweise machen die das auch nur, weil Sie Euch als vielleicht etwas größeren Kunden nicht verlieren wollen. Die Regel ist das aber leider nicht.

    Danke für die ausführlichen Beitrag, das erschreckt mich jetzt schon ein wenig das es damit so viele Probleme gibt.. war immer der Meinung hier kann nichts schief gehen, da man ja den Händler/Niederlassung in die Verantwortung zieht..


    Aber so wie du sagst, da kann es gut sein, dass das bei uns nur so glatt läuft weil wir da seit ewigen Zeiten Kunden und mit der GF privat befreundet sind..


    Krass hätte nicht gedacht das es dort so oft zu Problemen kommt.. :(

  • Okay, das sind ja tolle Geschichten, da wird einem ja ganz anders wieder :rolleyes:

    Die gegnerische Versicherung hat mich versucht zu erreichen. Ich habe aber beim Rückruf keinen erreicht. Ich schaue mal, was die von mir wollen. Wenn es Fragen gibt, die mich irgendwie ins andere Licht rücken wollen, oder mir eine Teilschuld geben wollen, dann werde ich mich gleich um einen Anwalt bemühen bzw. die sollen das dann mit dem Händler klären.

    Was mich noch wunderte ist, dass der Händler sagte, dass es bei so einem Schaden keine Wertminderung gibt? Und wenn, die dann ein DEKRA Gutachter feststellen lässt.

    Also nun bin ich etwas verunsichert. Ich habe den Fall ja nun abgetreten und weiß nicht ob ich mir da jetzt noch jemanden holen kann :/

  • Jetzt mach Dich nicht verrückt, dazu hast Du keinen Grund. Hier ein paar Hinweise:


    1. Nicht mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Die versuchen Dir nur, ihr eigenes Schadensmanagement aufzudrücken, was es aber zu meiden gilt, denn die versuchen nur, ihre Kosten möglichst gering zu halten. Nachdem Du den Anspruch aber bereits abgetreten hast, kannst und darfst Du da ohnehin erstmal keine eigenen Entscheidungen mehr treffen.


    2. Thema Wertminderung: die Werkstatt wird ohnehin einen Gutachter holen. Ruf einfach die Werkstatt an und teile denen mit, dass Du im Gutachten unbedingt eine Erklärung zum merkantilen Minderwert brauchst. Wenn der Minderwert laut Gutachten 0,- ist, auch gut, aber Du brauchst diesen Nachweis gegenüber der Leasingbank.


    3. Es geht ja nun nicht jede Abwicklung über eine Werkstatt schief, aber es kommt halt vor. Ist aber auch kein Beinbruch, Du hast höchstens etwas mehr Aufwand, aber Du hast nichts verloren, nur weil Du die Abtretung unterschrieben hast. Also erst einmal kein Grund zur Aufregung.


    4. Falls Du einen Ersatzwagen bekommst, kläre unbedingt mit der Werkstatt, dass die a) einen Wagen eine Klasse kleiner anbieten (Schadenminderungspflicht, gängige Rechtsprechung) und b) den ganz normalen Mietwagentarif und keinen oft doppelt so teuren Unfallersatztarif berechnen sollen, denn auch da gibt es oft Streit mit der Versicherung. Da kostet der Polo als Werkstattfahrzeug ("Wir halten Sie mobil" und so) am Tag 59,- € inklusive 50 km, das gleiche Auto ("Wir halten Sie mobil", Du weißt schon) als Unfallersatzwagen kostet dann plötzlich 130,- € am Tag. Das hat allerdings mit der Abtretung nichts zu tun, dieses Problem gibt es immer.


    Alternativ die gegnerische Versicherung anrufen, dass die Dir ein Ersatzfahrzeug stellen, dann umgehst Du diese Diskussion. Weiß halt nur keiner, was die Dir hinstellen.


    Also nochmal, Du hast durch die Abtretung nichts verloren, es kann nur sein, dass Du dich um einen kleinen Teil Deiner Ansprüche selbst kümmern musst.

  • Am Rande erwähnt: Der Leasingnehmer ist der Halter des Fahrzeugs. Der Fahrer, der ja nicht immer der Leasingnehmer ist, ist der Besitzer. Der Leasinggeber ist "nur" der Eigentümer.

    Im Prinzip gibt es max. 5 Beteiligte, die jedoch ggf. auch die gleiche Person sein können, aber nicht müssen:

    Halter: steht im Zulassungsschein (und bekommt den Steuerbescheid)

    Eigentümer: steht im Kaufvertrag

    Leasingnehmer: auf den der Leasingvertrag läuft (die Leasingbank ist dann der Eigentümer)

    Versicherungsnehmer

    Besitzer: der das Auto gerade fährt

  • Versicherungsnehmer: bekommt den Steuerbescheid

    Der Versicherungsnehmer bekommt den Steuerbescheid? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass der Halter den Steuerbescheid bekommt. Bei mir hat sich das nie unterschieden, aber ich würde stark davon ausgehen, dass während der Zulassung auch die Übermittlung an den Zoll rausgeht - und eben dann des Zulassenden und nicht des Versicherungsnehmers.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50