M-Performance Heckspoiler / Dachkantenspoiler G21

  • Ich würde den M-Performance Frontspoiler vom G20 montieren. Passt problemlos und mit dem TÜV gibt's damit auch keine Probleme. Ist nur von BMW aus für den G21 meines Wissens nach nach wie vor nicht freigegeben. Mein Freundlicher hätte den Spoiler auf Nachfrage aber ohne Murren montiert. Mir war die dezente Optik aber wichtiger, der M-Performance Dachkantenspoiler ist für mich aber ein optisches Muss gewesen...


  • Sieht wirklich gut aus! Sag mal, ist die Tüv Konformität/Zulassung eigentlich an den Verbau von anderen Bauteilen verknüpft oder kann man auch nur den Spoiler installieren? Ich erinnere mich vage, dass man beim F30 z.B. nicht nur einen Heckdiffusor verbauen durfte, da musste dann auch die Frontlippe und, so glaube ich, die "side skirts" mit verbaut werden.

  • Der Dachkantenspoiler dürfte - wie auch die Frontlippe - nur gemeinsam und nicht als Soloteil montiert werden. Mein Freundlicher hat mir aber mitgeteilt, dass er die Teile auch solo montiert, wenn ich das möchte. Unser Freund und Helfer würde da wohl nie Probleme machen, da es sich ja um Originalteile handelt, wer bitteschön soll tatsächlich feststellen, dass beide Teile in Kombination montiert werden müssten? Ich war schon in zwei Verkehrskontrollen, bei einer wurden auch meine Typisierungen (ACS-Federn & Spurplatten) kontolliert und nach dem Dachkantenspoiler gefragt. Ich hatte angegeben, dass es ein BMW-Originalzubehör ist. Damit war die Kontrolle auch schon wieder beendet.

  • Nicht ganz richtig, der Dachkantenspoiler darf auch alleine montiert werden.

    Der Frontspoiler nach wie vor nicht beim G21.

    Darum habe ich beides vor Auslieferung und als Bestandteil des Vertrages bestellt und montieren lassen.


    Bilder bei der Auslieferung gemacht, nun soll mal einer bei der Kontrolle sagen, ich könnte da was für.;)

  • Nicht ganz richtig, der Dachkantenspoiler darf auch alleine montiert werden.

    Der Frontspoiler nach wie vor nicht beim G21.

    Darum habe ich beides vor Auslieferung und als Bestandteil des Vertrages bestellt und montieren lassen.


    Bilder bei der Auslieferung gemacht, nun soll mal einer bei der Kontrolle sagen, ich könnte da was für.;)

    Genau genommen könnte man dir bei einer Kontrolle „Vorsatz“ vorwerfen, weil du es ja bewusst so bei deiner Bestellung organisiert hast.

    Warum lässt du dir so etwas nicht eintragen, damit man immer ganz beruhigt fahren kann?!

    Mir wäre es im Falle eines Unfalles die Unsicherheit nicht wert.

    Sorgt immer nur für unnötigen „Ärger“.

    Den Dachkantenspoiler finde ich übrigens ganz schick.

    Gibt es den in Wagenfarbe?!

  • Ok vielen Dank für eure Feedbacks, ich werde mir sicherlich den Dachkantenspoiler holen und die Seitenschweller, mit der Front bin ich mir noch nicht so sicher, möchte keine Probleme haben. Komme aus der Schweiz und die sind momentan dran die Tunerszene aufzurütteln:-)


    Dürfte ich noch in die Runde fragen, habt ihr die AGA gewechslet und faslls ja für welches System habt ihr euch entschieden, ich habe die Version 2021 mit opf und es war sehr erschreckend den Unterschied zwischen dem neunen m340 und meinem vorherigen m2:-)

  • Kann man mir nicht vorwerfen, der Händler hat mir das so Angeboten, er ist der Fachmann und ich der Laie und ich darf doch wohl davon ausgehen, das ein BMW Händler nicht illegales verbaut.

    Eintragen ist wie bei allen M-Performance Teilen nicht möglich, es gibt keine Gutachten dazu, nur die EBA.

    Warum sollten die auch, ist ja Bauart geprüft.


    Und nein gibt es nicht in Wagenfarbe, könnte man aber lackieren.

  • Korrekt!


    Kein Polizist weiß ja das alf Ahnung hat.


    Wenn er sagt: Oh wie das ist illegal, aber ich habe das so bei BMW bestellt und die haben nichts gesagt sondern meinten alles ok..

    Dann geht die Pol. an den Händler und fragt den dann warum er Kunden sowas verkauft etc. etc.


    Normal ist es so, dass wenn Händler "illegale" umbauten wie z.B. Rennsport Teile von BMW ohne Straßenzulassung verbauen, eine Verzichtserklärung vom Kunden unterschrieben wird in der bestätigt wird, dass er sich dessen bewusst ist und das Fzg. so nicht im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen ist, dann ist der Händler fein raus, da er nicht haftet sondern der Kunde.


    In Alfs Fall ist er fein raus denn er hat nichts falsch gemacht, sondern sich auf den Fachmann in Form des BMW- Händler verlassen.


    Schlau gemacht ;)

  • Normalerweise ist der Halter über den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

    Man sollte sich vorher informieren ob man etwas darf oder nicht.

    Theoretisch kann die Werkstatt sagen: "Wir haben den Kunden darüber aufgeklärt" und ist damit raus oder wurde etwas unterschieben?