Aus dem Fahrzeugschein unseres G21.

Anhängerbetrieb mit 20 Zoll
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Heißt unser Auto dürften wir auch mit Standard Bereifung nicht fahren??
Es gibt irgendeine Verordnung, dass man bis zur Geschwindigkeit X die zulässige Traglast um Y kg überschreiten darf. Wurde hier schon einmal irgendwo diskutiert.
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Es gibt irgendeine Verordnung, dass man bis zur Geschwindigkeit X die zulässige Traglast um Y kg überschreiten darf. Wurde hier schon einmal irgendwo diskutiert.
Ja das müßte die EWG Richtlinie /92/23 sein. Glaube da steht was bis zu 15% drin bis zu einer gewissen Geschwindigkeit.
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Ja das müßte die EWG Richtlinie /92/23 sein. Glaube da steht was bis zu 15% drin bis zu einer gewissen Geschwindigkeit.
Sonntag ist einer mit 180km/h vor mir gefahren mit Wowa am Haken
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Es gibt irgendeine Verordnung, dass man bis zur Geschwindigkeit X die zulässige Traglast um Y kg überschreiten darf. Wurde hier schon einmal irgendwo diskutiert.
Das würde erklären, warum ich meine Federn verbauen dürfte, obwohl das Auto wegen AHK theoretisch zu schwer dafür ist.
Manchmal ist es doch gut, wenn das Auto nur 225 kmh schnell ist 🙆
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Das würde erklären, warum ich meine Federn verbauen dürfte, obwohl das Auto wegen AHK theoretisch zu schwer dafür ist.
Manchmal ist es doch gut, wenn das Auto nur 225 kmh schnell ist 🙆
Nein du hast im Gutachten ein Vermerk, dass die Federn auch mit AHK freigegeben sind.
Generell müssen Felgen und Federn zu jeder Zeit die erforderliche Traglast haben.
Bei Reifen gibt es diese Ausnahme mit EWG Richtlinie, weil man davon ausgeht die Traglast der Reifen wird ab bestimmter Geschwindigkeit schwächer und bei 100km/h ist es nicht der Fall
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Stimmt, dennoch fehlen bei den Federn 15kg auf der HA.
Diese Ausnahmen sind schon teils Kurios... Und dann scheitert er wieder an 5kg...
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Das Problem was wohl der Tüvler hat ist der Passus mit den +130 kg bei Anhängerbetrieb.
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Ich war heute beim Tüv und wollte beim G21 M340 meiner Frau die WF CF3 in 20 Zoll eintragen lassen. Sauber heim geschickt hat mich der Tüv wieder, dummerweise ohne Eintragung. Begründung: Achslast Felge und Reifen an der Hinterachse zu gering. Von Ablasten oder Anhängerbetrieb untersagen bei 20 Zoll ( Fahrzeug hat keine AHK ) war nichts zu hören.
Felge hat 725kg
Reifen, wie ziemlich alle 265er, 670kg
Achslast 1345kg.
Würde also so gehen wenn man die EWG Richtlinie /92/23 heran zieht. Dummerweise steht recht kryptisch im Schein noch +130 bei Anhängebetrieb und es werden nur 18Zoll M+S Reifen ausgenommen.
Kann daher mal jemand in seinen Fahrzeugschein beim einem G21 M340i schauen ob da was steht von kein Anhängebetrieb bei 20Zoll? Das habe ich beim F36 drin stehen und ich dächte das war ab Werk beim G21 auch so. Bei unserem G21 steht es nicht drin, aber der Fahrzeugschein wurde auch schonmal neu gemacht zwecks Eintragungen und vielleicht hats die Beamtin am Schalter übersehen oder es steht nur drin wenn man die AHK ab Werk hat?! Das würde helfen den Tüv Prüfer zu besänftigen.
Weiß nicht ob´s dir was bringt für deine Aufklärung ... aber das G20 M340i Model hat folgende Daten:
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Stimmt, dennoch fehlen bei den Federn 15kg auf der HA.
Diese Ausnahmen sind schon teils Kurios... Und dann scheitert er wieder an 5kg...
Dann hattest du Glück bei der Eintragung und dein Wagen darf weiterhin mit 1530kg statt erlaubten 1515kg bewegt werden