Mein
lehnt jede Garantie und Kostenübernahme oder Beteiligung ab.
Hier musst du genauer ausführen, wer die Ablehnung aus welchem konkreten Grund ausgesprochen hat und ob diese Ablehnung überhaupt rechtlich wirksam ist.
VG
Christoph
Mein
lehnt jede Garantie und Kostenübernahme oder Beteiligung ab.
Hier musst du genauer ausführen, wer die Ablehnung aus welchem konkreten Grund ausgesprochen hat und ob diese Ablehnung überhaupt rechtlich wirksam ist.
VG
Christoph
Super, vielen Dank.
Vielleicht könntest du die Fotos noch in die richtige Reihenfolge bringen, damit man den jeweiligen Text besser dem passenden Bild zuordnen kann.
Ich sage das nur, weil man als nicht zahlendes Mitglied den Inhalt nur kurz bearbeiten kann und danach keinen Zugriff mehr darauf hat.
VG
Christoph
Wenn die RWD das Problem auch haben, könnte man ja bei unseren xDrive schon mal einige Teile ausschliessen?
„Das Problem“ gibt es nur so lange, wie jede beliebige Vibration pauschal als die Vibration bezeichnet wird.
Genau diese Ungenauigkeit ist der Fehler: Eine Werkstatt wird damit allein gelassen und am Ende zum bloßen Herumprobieren gezwungen.
Ich meine, was soll das bringen, wenn man mangels geeigneter NVH-Messtechnik nicht einmal unterscheiden kann, ob die Ursache am Rad, am Motor oder am Antriebsstrang liegt?
Kein Wunder, dass kaum jemand bereit ist, sich dieses Problems ernsthaft anzunehmen, wenn dabei noch so mittelalterlich vorgegangen wird.
Wenn das Modellübergreifend ist, sollt man doch BMW an den Ei... n krigen.
Ich hatte einmal bei BMW nachgefragt, ob solche Probleme dort analysiert werden. Mir wurde jedoch gesagt, dass das für BMW nur dann von Interesse sei, wenn es sich beispielsweise bei einem neuen Modell um einen Serienfehler handelt. In allen anderen Fällen werde so etwas offenbar nicht weiter untersucht.
mit viel Interesse verfolge ich dieses Thema, da ich leider auch betroffen bin.
Freut mich (im übertragenen Sinne), das Thema kann einen den letzten Nerv rauben.
Wenn ich den Werdegang meiner Geschichte , so kurz wie möglich, niederschreiben darf?
Finde ich sogar sehr wichtig. So wie die Sache bei Onkel.Tom ausgegangen ist [LINK], sollte es ja nach Möglichkeit nicht ausgehen.
Es war leider der erste der drei, der Vibrationen bei Geschwindigkeiten zwischen 110-160km/h aufwies.
Auf meine Nachfrage, ob diese zu beheben sind und behoben werden, denn nur dann kaufe ich es, bekam ich "natürlich, kein Problem, wird erledigt" bekommen und diesen Hinweis in den Kaufvertrag mit reingeschrieben.
Bei Abholung des Wagens nach zwei Wochen, die Aussage "Es wären Rostplatten an den Bremsscheiben gewesen" wusste ich schon, du hast hier ein Problem und fährst mit "vibrierendem Wagen" vom Hof.
Sei froh, dass du das gleich in den Kaufvertrag hast reinschreiben lassen. Wenn man das Problem zuerst auf "Rostplatten" geschoben hat, heißt das im Endeffekt, dass außer 1x richtig bremsen gar nichts gemacht wurde.
Wie auch immer, mir wurde zugesichert, das "Problem" würde schnell behoben, machen Sie nur einen Termin mit dem Service-Leiter aus, alles wird gut. Ok.
Das ist jetzt 5 Wochen her...
Ein Werkstattmitarbeiter einer Niederlassung sagte mir vor ein paar Wochen, dass wenn man Vibrationen hat, soll man froh sein, wenn man noch in der Werksgarantie ist bzw. noch Garantie hat, sonst hat man ein Problem, weil einfach Teil für Teil getauscht wird/werden muss.
Und, es ist ein BMW-Jahreswagenverkäufer, jedoch keine Vertragswerkstatt
Darf diese dann überhaupt Reparaturen durchführen bzgl. Werksgarantie?
Alles anzeigenDer Erste Versuch, Auswuchten der Räder, war erfolgslos
Dann der Reparaturwerdegang 2:1. Räder wuchten nochmals;
2. Eine neue Felge (soll unrund gewesen sein;
3. Zwei neue Reifen vorne;
4. Neue Bremse vorne;
5. Neue Federbeine (adaptive Dämpfer) und Stützlager vorne;
6. Verschiedene Reifensätze (damit hätte ich angefangen) 17-18-19-20 Zoll mit verschiedenen Reifendrücken getestet. Scheinbar ohne Erfolg, denn es ging weiter;
7. Beide Zugstreben vorne neu;
8. Beide Antriebswellen;
9 Kardanwelle;
10. Differenzial;
11. Zwei Radnaben für vorne und hinten rechts bestellt. Das war Stand letzte Woche.
Wenn ich das schon lese, weiß ich schon Bescheid. Für mich immer noch unverständlich, dass eine Werkstatt nicht anhand der Vibrationfrequenz das Problem eingrenzt, sondern auf Verdacht.
Das Autohaus tut mir schon auch leid, wirklich!
Eigentlich tust mir eher du leid, weil wenn eine Nicht-Vertrags-Werkstatt so viele Teile tauscht, will ich nicht wissen wie viele Fehler sich da noch eingeschlichen haben.
Der Wagen wurde bei der ganzen Aktion bereits knapp 900km bewegt.
![]()
Ich hoffe, dass das bald ein Ende hat und die Radnaben das Problem lösen werden.
Frage mich schon wie die von Räder auf Antriebsstrang auf Radnaben kommen ... das ist ja purer Verdachtstausch.
Hätte den Wagen gerne behalten, denn den habe ich so, wie der ist, lange gesucht.
Kann dich verstehen, würde dir empfehlen aber vom Kauf zurückzutreten, wenn das Problem nicht gelöst wird. Du wirst sonst keine Freude an dem Fahrzeug haben.
Wenn man sich die ganzen Beiträge hier aber auch bei den Leidensgenossen G30/31 liest, kann man nicht wirklich mit Sicherheit sagen, was das Vibrationsproblem der G-Serie ist.
Frage mich nur, warum NVH Messungen nicht zum Standard gehören. Ist jetzt ja wirklich keine Raketenwissenschaft und kostet auch keine Millionen.
Bis dann.
Halt uns auf dem laufenden
. Achja, woher kommst du eigentlich?
Anmerkung: So lange Texte werden selten gelesen.
Es ist aber allgemein so, das viele Menschen nach 3 Zeilen aufhören zu lesen
Bei den Menschen wo das so ist, die haben einfach zuviel Social Media gefuttert und haben eine Aufmerksamkeitsspanne von 10 Sekunden.
Aber letztendlich kann man sich auch jeden Text anmarkieren und vorlesen lassen, das funktioniert wunderbar, gerade wenn man gerade nicht so viel Energie für lange Texte hat.
Aus meiner Sicht solltest du dich glücklich schätzen so einen tollen Händler zu haben.
Hmmmm, die Frage ist, ob die das auf BMW Werksgarantie machen oder selbst auf ihre eigene Kappe, wenn diese keine Vertragswerkstatt sind.
VG
Christoph (der auch gerne mal ausführlicher schreibt) ![]()
Habe den Kostenvoranschlag erhalten. Antriebswellen links und rechts ersetzen, 3362.10 Fr als erster Versuch
Hast du meinen Beitrag oben gelesen? [LINK]
Wer bezahlt die 3.362,10 Franken?
Wenn der erste Ansatz mit den linken und rechten Antriebswellen nichts bewirkt und im nächsten Schritt Kardanwelle oder Differenzial getauscht werden sollen, habe ich zunehmend Zweifel an dieser „Vorgehensweise“ – zumal man das vorher direkt hätte messen können. Ich bin gespannt.
Ich hatte das mit der Rekuperation im Verdacht (es bremst ja auch) - aber man sieht nicht wirklich wann sie greift. Manchmal sehe ich das Segeln symbol.
Schau mal in den Thread wo ich dir geschrieben habe, da sieht man sehr wohl, ob das Auto gerade rekuperiert oder nicht. Einfach mal ganz nach nach oben gehen in dem Thread, da gibt es viele Möglichkeiten das zu sehen. Ich hatte aufgrund eines bestimmten Software Stand auch mal Probleme damit.
Schau mal, was die Rekuperation während der Bremsvorgangs macht:
Ich habe das Auto am Montag abgegeben und über die App mitverfolgt, was damit passiert. Dienstag sah es so aus, als wäre gar nichts gemacht worden, am Mittwoch stand der Wagen dann in der Werkstatt und danach wurde nochmal exakt die Strecke der Probefahrt gefahren. Auffällig war nur, dass statt meiner sonst gefahrenen 2,5/2,7 bar nun rundum 2,8 bar drin waren. Heute, am Donnerstag, stand das Auto laut App wieder den ganzen Tag unbewegt auf demselben Platz auf dem Werkstattparkplatz.
Ich warte jetzt einfach erstmal ab. Als Kunde bekommt man natürlich nicht immer mit, was intern gerade gemacht, geprüft oder als Nächstes geplant wird — am Ende zählt für mich in diesem Fall aber ohnehin nur das Ergebnis. Ich möchte inzwischen einfach kein weiteres „Probieren Sie mal, ob es jetzt besser ist“ mehr hören, denn ob das Problem noch da ist oder nicht, lässt sich mittlerweile wirklich schnell und eindeutig feststellen.
Mein Name ist Tom und ich habe mir vor zwei Monaten einen M340I LCI von 2023 gekauft. Das Auto hat im Moment 38000 km.
Ich habe gerade nochmal nachgesehen: Du hast den Wagen erst im April 2025 beim BMW-Autohaus gekauft, damit greift grundsätzlich die Gebrauchtwagengewährleistung. Wenn das Fahrwerk bereits beim Kauf verbaut war, wurde dir das Fahrzeug genau in diesem Zustand verkauft; die Dritthersteller-Federn gehören damit zur Beschaffenheit des Kaufgegenstands. Deshalb kann eine Haftung für einen möglichen Antriebsstrangschaden nicht einfach pauschal mit der Tieferlegung abgelehnt werden — erster Ansprechpartner ist in so einem Fall grundsätzlich das Autohaus als Verkäufer, nicht du als angeblicher nachträglicher Umbauer; nur bei einer freiwilligen Garantie kann die Bewertung enger ausfallen.
Das weiss ich leider auch noch nicht. Er liess sich nicht zu einer genauen Aussage bewegen.
Ich glaube fast, das war so gewollt. Sie konnten so recht vage bleiben, ohne genaue Angaben machen zu müssen. Wenn sie überhaupt eine Diagnose hatten.
Meisten hat er nur freundlich gelächelt.
Der hat vermutlich gelächelt, weil dir in dem Moment nicht klar war, dass rechtlich nicht du das Problem hast, sondern eher das verkaufende Autohaus. Wie das in der Schweiz genau geregelt ist, weiß ich nicht — in Deutschland wäre in so einem Fall jedenfalls grundsätzlich zuerst der Verkäufer in der Pflicht.
Lass es mit dem Fahrwerk.
Bei mir wird über kurz oder lang auch ein KW V3 Leveling reinkommen, weil mir das Auto im aktuellen Zustand schlicht zu hart ist. Der KW-Einbaupartner hat mir allerdings klar geraten, nach der Behebung des Problems erst einmal 4 bis 6 Wochen im Serienzustand weiterzufahren, bevor ich an ein neues Fahrwerk denke.
Und dann ist noch die grosse Frage...... wer zahlt. Was ich immer noch nicht weiss, haben die das wirklich an BMW gemeldet mit den Federn.
Hmm, eventuell solltest du es taktisch genau andersherum angehen: Wenn du das direkt bei BMW meldest, besteht die Möglichkeit, dass das Autohaus den Fall nicht mehr bequem über Garantie laufen lassen kann, sondern gegebenenfalls selbst in der Haftung steht.
Du solltest dem Autohaus den Mangel sofort schriftlich und nachweisbar melden und dabei ausdrücklich festhalten, dass das Fahrwerk schon beim Kauf verbaut war. In der Schweiz ist wichtig, dass Mängel rasch gerügt werden; außerdem stoppt eine bloße Meldung die Verjährung nicht automatisch. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Ablieferung, kann bei Gebrauchtwagen aber vertraglich auf 1 Jahr verkürzt sein — deshalb solltest du umgehend den Kaufvertrag prüfen und, wenn es zeitlich knapp wird, rasch rechtliche Schritte in der Schweiz prüfen lassen.
Parkmodus funktioniert wunderbar.
Ist da nicht ruckizucki die Batterie leer, oder von welchen Modus sprichtst du?
VG
Christoph