Alles anzeigenHallo Mike
Erstmal Respekt für dein perfekt beschriebenen Anfangsbeitrag mit allen Informationen und Details
Da das Thema AGR-Kühler beim M57/B57 wie auch beim kleinen Bruder N47 immer noch präsent ist habe ich hier ein wenig gesucht und habe gesehen, dass du hier schon mal einen Thread erstellt hast!
Wenn ich das richtig verstanden habe ist bis dato noch nichts passiert und es handelt sich immer noch um dasselbe Fahrzeug oder?
Wenn ja, finde ich das traurig, dass dein Händler dich da nun mittlerweile 2 Jahre im Stich lässt!
- Ist denn -Stand jetzt - die VIN basierte Kulanz für dein Fahrzeug offen?
- Wurde dein AGR-Kühler schon endoskopiert?
- hast du dir schon mal deine beiden Endrohre genauer angeschaut?
Der B57 hat in der 1. und2. Ausbaustufe auch ein AGR-Kühler im Niedertemparatur-Bereich im Bereich des Niederdruck AGR-Ventil
Wenn der eine innerliche Leckage aufweist, dann drückt er -wenn auch nur wenig- Kühlmittel in die Abgasanlage und es bilden sich im Bereich der Endrohre bläulich/grüne/türkisfarbene Ablagerungen. Sieht aus wie Kreide…
Hatten wir auch schon, wenn auch sehr selten!
Halte uns auf dem Laufenden…
Gruß Marcel
Hallo Marcel,
danke dir für dein Lob! 😊
Stimmt, da hast du absolut recht – an das Thema hatte ich ehrlich gesagt gar nicht mehr gedacht. Aber wenn man sich das Endergebnis von damals anschaut, sieht man ja, wie es letztlich ausgegangen ist:
Es ist nichts weiter passiert oder gemacht worden, und es handelt sich immer noch um das gleiche Fahrzeug mit demselben Problem.
Von „im Stich lassen“ würde ich vielleicht nicht direkt sprechen, aber laut Aussage meines Händlers muss BMW München erst eine Fehlermeldung registrieren, bevor überhaupt etwas unternommen werden darf. Dass es jedoch auch rein mechanische Probleme geben kann, die innerhalb der Toleranzen oder Sensorik liegen und deshalb keine Meldung auslösen, scheint dort nicht akzeptiert zu werden.
Eine VIN-basierte Kulanz war übrigens schon beim ersten Werkstattbesuch im August bzw. Oktober 2023 offen, wurde aber einfach ignoriert, bzw. abgecancelt das aufgrund der schwierigen Ersatzteilbeschaffung und feststellung eines Defektes am AGR das Fahrzeug dann solange nicht gefahren werden darf.
Der AGR-Kühler wurde damals angeblich auch endoskopiert, allerdings ohne Befund.
Die Endrohre habe ich bisher noch nicht kontrolliert – das steht aber definitiv noch auf meiner Liste.
Und ja, ich verstehe, was du mit der 1. und 2. Ausbaustufe des B57 meinst. Soweit ich aber aus der technischen Dokumentation entnehmen konnte, hat der 330d Mild Hybrid (also meiner) nur ein Hochdruck-AGR-Ventil, während erst der 340d Mild Hybrid sowohl ein Hochdruck- als auch ein Niederdruck-AGR-System verbaut hat.
Das liegt vermutlich daran, dass beim 340d trotz gleichem Grundmotor einige Komponenten leistungsoptimiert bzw. doppelt ausgelegt sind.
Mittlerweile hat BMW München den Vorgang direkt an meine Werkstatt kommuniziert, und der Serviceleiter hat sich der Angelegenheit persönlich angenommen.
Ich habe erfreulicherweise noch den vollständigen E-Mail-Verlauf aus dem Jahr 2023 als Nachweis, einschließlich der VIN-basierten Kulanzinformation zum AGR-System, die mir damals vom verkaufenden Händler B&K Hamburg übermittelt wurde.
Meine Werkstatt war bereits im Jahr 2023 über diesen Sachverhalt informiert, sodass aus heutiger Sicht eine Prüfung oder Maßnahme bereits damals möglich gewesen wäre.
Leider entsteht der Eindruck, dass die Angelegenheit bislang – wie in der Branche nicht unüblich – über einen längeren Zeitraum hinausgezögert wurde, möglicherweise mit Blick auf die Kilometerlaufleistung oder Ablauf der fünfjährigen Frist.
Ich werde hier nun konsequent am Thema bleiben, da der Tausch des AGR-Kühlers angesichts der bisherigen Befunde eine plausible und naheliegende Lösung darstellt.
Da der Mangel innerhalb der Neuwagengarantie erstmals gemeldet und dokumentiert wurde, sehe ich die Verantwortung für eine entsprechende Maßnahme weiterhin bei BMW München.