Beiträge von TheBeast

    Ja weil beim G20/G21 die Hauptstromverteilung egal ob mit Mild Hybrid oder ohne vom hinteren Sicherungskasten erfolgt. Dies hat Bmw wohl aus Gründen des Diebstahlschutzes so gemacht. Beim 5er Bmw ist dies zum Beispiel vorne rechts am A- Holm Beifahrerseite.

    Ich hab diese verbaut, sollen auch ohne Endstufe die Seriensubs als Ersatz deutlich übertreffen. https://www.ars24.com/search#!…ass%2020cm%20%7C%20OPTION

    Ist notiert. Keine Sorge ich habe auch noch meine Winterreifen/Felgen drauf. Die Sommerfelgen (eine davon) wird bei Bmw aktuell lackiert. Am 07.05 bekomme ich die bei Bmw drauf, samt Tüv und neuem Lenkgetriebe.


    Update, Loherhof ist Up to date. Spontan kann gerne jeder noch kommen.

    Du musst gar nichts beweisen. Siehe mein vorheriger Beitrag.

    Es reicht nicht aus das ein Händler den vorherigen Zustand als Beweis darlegt. Es mag ja sein das die Felgen vorher vom Lack her Mackelos erschienen. Der jetzige Zustand nach dem Winter wo der Lack von der Oberfläche her abblättert und blasser wirkt kann der Händler jedoch nicht einfach damit abbügeln das der Kunde es selbst verursacht hat. Der Kunde kann ja ebenfalls in Richtung Händler behaupten das er die mit zum besseren Verkauf billig lackiert hat und dieser dann nach einer kurzen Zeit dann den aufgezeigten Mangel offenbart.


    Die Gesetzgebung ist da gott sei Dank seit dem 01.01.2022 sehr Verbraucherfreundlich geworden. Man muss als Kunde nur den Mangel aufzeigen und keine Mitwirkung oder Äußerungen zu dem Mangel oder was ihn eventuell verursacht hat gegenüber dem Händler darlegen. Es wird von der Gesetzgebung in der aktuellen Gewährleistung immer vom Zustand wie ab Werk ausgegangen, ob Neu, Neuwertig oder Gebraucht, spielt keine Rolle. Jede Negativbeschaffenheit (also alles was vom Werkszustand abweicht) muss ein Händler vorvertraglich dem potenziellen Käufer vor Kaufentscheidung schriftlich niederlegen und mit Unterschrift sich bestätigen lassen, das funktioniert auch im Onlinegeschäft.

    Es ändert aber nichts an der Tatsache das selbst für Gebrauchte Ware jeder Unternehmer ebenfalls für volle zwei Jahre Gewährleistung mit 1 Jahr Beweislastumkehr für sich zum Kunden hin hat, sofern dieser für Gebrauchtware nicht vorvertraglich die Gewährleisung auf 1 Jahr herabsetzt (die 12 Monate Beweislastumkehr bleibt weiterhin)


    So wie ich es sehe scheint das bei Werksraeder24.de eine allgemein gehaltene Nachricht zu sein. Das darin was von Kulanz gefasselt wird, zeigt ja das man hier auf die Unwissenheit der Kunden aufbaut. Derjenige der wei das er entsprechende Gewährleistung hat kann sich dem gegenüber auch ordentlich durchsetzen.


    Insofern würde ich mich von denen so kleinkriegen lassen und die eine oder mehrere Felgen bemängeln und auf Gewährleisung pochen. Ist letztendlich deren Problem wenn sie mit Gebrauchten Felgen handeln wo diese Probleme auftauchen können. Dann aber nicht zu lasten des Käufers.