Für mich ist es auch verständlich, dass BMW den Garantieanspruch unter diesen Vorraussetzungen ablehnt. Allerdings hatte ich vom Vertragshändler die mündliche Zusicherung und habe keinen Auftrag auf eigene Kosten eingewillgt.
Fraglich ob man es dem Verkäufer rechtlich aufs Auge drücken kann, er hat das Auto im Kaufvertrag (wegen Schaden/Nachlackierungen) nicht als unfallfrei angegeben, weiß aber angeblich trotzdem nichts vom Unfallschaden. Das muss ich mit dem Anwalt klären, ob es hier eine Möglichkeit gibt was rauszufinden und wie man das überhaupt nachweisen kann, ob er es wusste.
Da bist du fein raus. Seit dem 01.01.2022 gilt das neue Gewährleistungsrecht. Der Freie Händler hat hier das Nachsehen. Vom Gesetz aus wird nun ausgegangen das wie hier bei einem Gebrauchten Fahrzeug die Beschaffenheit wie ab Werk einwandfrei vorhanden. jegliche Abweichung davon sowie Ausschluss der 2 Jährigen Gewährleistung muss jeweils als Vorvertragliche Information wie ein anschließender Kaufvertrag mit dem potenziellen Käufer besprochen und auch Schriftlich festgehalten und Unterschrieben werden, allein im Kaufvertrag reicht nicht mehr aus.
Dem Entgegen steht natürlich ob du vorab dem Freien Händler wo du das Auto gekauft hast die von dir benannten Mängel zuvor mitgeteilt hast, denn er hat letztendlich ein Anspruch auf Mängelbeseitigung. Letztendlich kann nur noch ein Anwalt hier schauen ob es einen Weg gibt, wie du das Fahrzeug aufgrund der nun bekannten umständen zurückgeben könntest und der Freie Händler für die Kosten aufkommen muss.