Natürlich, aber im Zweifel immer für den angeklagten, bzw. musst du aber erstmal einer neutralen Stelle beweisen, ...
Ich sagte ja, wenn die Änderung das Thema Sicherheit betrifft, ist das auch etwas anderes.
Und doch, wie ein Auto fährt, ist insofern eine zugesicherte Eigenschaft, weil es zum Zeitpunkt des Kaufs so war.
Aber du hast insofern Recht, wenn der Kunde das Update sogar haben möchte, würde ein Einspruch keinen Sinn machen .
Mir ging es um die Fälle, bei denen in Werkstätten ungefragt das Update aufgespielt wird oder bei den OTA, bei denen man vorher nicht weiß, was sich ändert.