Beiträge von Portimao

    Natürlich, aber im Zweifel immer für den angeklagten, bzw. musst du aber erstmal einer neutralen Stelle beweisen, ...

    Ich sagte ja, wenn die Änderung das Thema Sicherheit betrifft, ist das auch etwas anderes.


    Und doch, wie ein Auto fährt, ist insofern eine zugesicherte Eigenschaft, weil es zum Zeitpunkt des Kaufs so war.


    Aber du hast insofern Recht, wenn der Kunde das Update sogar haben möchte, würde ein Einspruch keinen Sinn machen .

    Mir ging es um die Fälle, bei denen in Werkstätten ungefragt das Update aufgespielt wird oder bei den OTA, bei denen man vorher nicht weiß, was sich ändert.

    Was genau möchtest du mit einem Anwalt erreichen?

    Keine der genannten Eigenschaften wurde dir vertraglich zugesichert.

    Meine Meinung ist vielleicht irrelevant, aber ich habe da ein anderes Rechtsverständnis. Da muss nichts zugesichert sein. Zum Zeitpunkt des Kaufs hatte das Fahrzeug bestimmte Eigenschaften, die nicht einfach nach Lust und Laune geändert werden dürfen. Bei sicherheitsrelevanten Dingen ist das natürlich etwas anderes.

    Anwalt kannste knicken.. was soll denn passieren.. der Vorher Zustand kann nicht mehr nachvollzogen bzw. bewiesen werden..

    Auch hier muss meiner Meinung nach der Kunde nichts beweisen. Der Hersteller muss öffentlich machen, welche Änderungen vollzogen wurden und warum.


    Nur meine Meinung.

    Ein guter Anwalt müsste das alles zum Einstürzen bringen können. Ich habe ein Auto mit bestimmten Eigenschaften gekauft. Es kann nicht sein, daß der Hersteller im Nachhinein diese Eigenschaften gegen meinen Willen ändern kann.

    Das muss er erstmal nachweisen, dass da die Sicherheit von betroffen ist, wenn das Auto beim Kaltstart leiser wird.

    Danke für die Darstellung. Ich werde kein Update mehr machen und in der Werkstatt wird man mich hoffentlich auch nicht mehr sehen.

    Ist das überhaupt legal, dass man nicht mehr zur Vorversion zurück darf? Für mich ist das ein Eingriff in mein persönliches Eigentum.

    Die Schwierigkeit ist ja nicht das messen, sondern es vergleichbar zu messen.

    Gleiche Strecke schön und gut, aber ohne abgesperrte Teststrecke ist das durchaus schwierig.

    Noch dazu muss man in beiden Fällen bei den gleichen Bedingungen und der gleichen Eingangstemperatur des Motors fahren.


    Loggen kann ich das, kein Problem.

    Ja, ich weiß. Eventuell müsste man mehrere Tests machen, um eine Aussage treffen zu können. Es genügt ja schon, wenn eine Tendenz erkennbar ist. Interessant wäre das allemal.

    Danke dir. Habe nur sporadisch mitgelesen und nicht sorgfältig geschaut. ?(