Hallo, ich hole mir mein neuen BMW 3er g20 330i nächste Woche ab, der Verkäufer meinte da müsste noch der Anlasser/ Starter gewechselt werden, ist eine Rückrufaktion. Kann ich das Auto trotzdem anmelden bevor das gewechselt wurde?
Rückrufaktion: Anlasser
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Hallo, ich hole mir mein neuen BMW 3er g20 330i nächste Woche ab, der Verkäufer meinte da müsste noch der Anlasser/ Starter gewechselt werden, ist eine Rückrufaktion. Kann ich das Auto trotzdem anmelden bevor das gewechselt wurde?
Das ist mal eine interessante Frage. Ich würde bei einer Zulassungsstelle anrufen. Wenn der Rückruf bis zum Datum X abgeschlossen sein muss könnte das tatsächlich problematisch sein.
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Kann ich das Auto trotzdem anmelden bevor das gewechselt wurde?
Selbst wenn das ginge, sofern du den Wagen nicht dringend benötigst, würde ich den Wechsel vorher durchführen lassen. Allein schon, weil Gewährleistung- und Garantiefrist ist ab der Zulassung laufen.
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Ok. Kann das die Zulassungsstelle irgendwie einsehen ob da eine Rückrufaktion ist?
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Ok. Kann das die Zulassungsstelle irgendwie einsehen ob da eine Rückrufaktion ist?
Genau davon werden hier die wenigsten etwas sagen können. Deshalb der Vorschlag anzurufen.
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Kann ich das Auto trotzdem anmelden bevor das gewechselt wurde?
Der Anmeldung sollte nichts im Wege stehen, solange du alle nötigen Unterlagen erhälst.
Die Frage ist eher, ob BMW dich mit dem Fahrzeug vom Hof lässt, wenn der Anlasser noch nicht getauscht wurde.
Bestandskunden sind das eine, aber für gewisse Fälle gibt es seitens der BMW AG ein Auslieferungsverbot.
Ich weiß allerdings nicht, ob das ausschließlich für Neufahrzeuge gilt oder auch Gebrauchte im Bestand der BMW AG oder des Händlers.
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Hallo, ich hole mir mein neuen BMW 3er g20 330i nächste Woche ab, der Verkäufer meinte da müsste noch der Anlasser/ Starter gewechselt werden, ist eine Rückrufaktion. Kann ich das Auto trotzdem anmelden bevor das gewechselt wurde?
wenn das der Verkäufer (Händler?) schon mitteilt, dann müsste er ja schon ne Nachricht zu dem Fahrzeug haben
Ansonsten bekommen die Fahrzeughalter ja ne Nachricht vom Kraftfahrzeugbundesamt.du kannst ja gleich beim Freundlichen einen Termin machen, sollte der Anlasser nicht vor Ort sein.
Diese Rückrufaktion hat aber auch nix mit irgendeiner Garantie zu tun. Der Austausch kann allerdings nur von BMW Autorisierten Werkstätten sowie NL gemacht werden, da die den Austausch an das Kraftfahrzeugbundesamt rück melden.
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Also ich war vor 2 Wochen zum Austausch in der Werkstatt und man sagt mir auf dem Auto ist ein "Sperrvermerk" eingetragen, dass der Wagen zwar verkauft werden könnte aber nicht zugelassen bis der Rückruf durchgeführt ist.
Hab das nur mitbekommen, weil ich mit dem Serviceberater immer zusammen auf den Monitor schauen und in rot "Sperrvermerk" oder so ähnlich auf dem Display stand. Hab dann gefragt und die Antwort erhslten.
Jetzt mit neuem Anlasser ist wieder alles cool.
Einen 250€ Service-Gutschein gab es auch noch (wurde direkt in eine neue Batterie investiert)
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Habe jetzt eine Bescheinigung bekommen vom Händler das der Anlasser gewechselt wurde und er meinte das es jetzt mit der Zulassung klappt.
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Sind die mit dem Gutschein auf euch zugekommen?
Ist es unverschämt wenn ich danach frage?