Rückrufaktion: Anlasser / Starter

  • BMW stellt hier „bis zu“ 2000€ Mobilitätskosten bereit. Muss aber im Vorfeld genehmigt werden.

    Wenn es die Paranoia einfordert, dann stell dein Fahrzeug bei denen auf dem Hof.

    Das ist doch schon mal wenigstens etwas. :thumbup:

    Bin übrigens nicht paranoid, denn es war eine rein hypothetische Frage. ;)

    "Das Rückgrat ist bei manchen Politikern unterentwickelt - vielleicht weil es so wenig benutzt wird."


    Margaret Thatcher


    2021 330i G20

  • Hallo Leute,


    nachdem ich mich nun nach 2 Monaten bei BMW direkt beschwert hatte, kam plötzlich eine Mail vom Autohaus man würde die Order "meines" Anlasser nochmals priorisieren. Das ist nun aber schon wieder 1 Woche her und natürlich ist noch keine Rückmeldung erfolgt.


    Aus eigener Lebenserfahrung fällt mir da noch ein juristischer Punkt ein. Angenommen der geliebte Kunde weiß spätestens mit dem offiziellen Brief um eine potentielle Brandgefahr, bemüht sich gar um einen Termin (den er nicht bekommt) und fährt den Wagen ausgiebig weiter. Ich könnte mir vorstellen, dass man Probleme bezüglich der Haftung bekommen könnte, weil man ja um die potentielle Gefahr wusste und trotzdem weitergefahren ist. Auch die Kaskoversicherungen wird das prüfen und im Zweifel nicht zahlen.


    Eine direkte Antwort auf die Frage ob weiterfahren bedenklich ist habe ich bis heute weder von BMW noch vom Autohaus.


    Ein Armutszeugnis vom BMW ist es für mich allemal.

  • Hier jetzt den Hersteller -BMW- zu verunglimpfen ist doch nicht sinnvoll, da er die Anlasser nicht selber klöppelt!


    In 2 Jahre kräht kein Hahn mehr bezüglich dem Anlasserthema. Die AGR-Kühler Geschichte interessiert auch niemanden mehr, und die war deutlich brisanter! Und selbst da sind, im Verhältnis zu produzierte Fahrzeuge weltweit nur ein Promilleanteil abgefackelt.

    Ich will keinesfalls dazu aufrufen und habe es auch schon erwähnt. Stellt das Fahrzeug bei Eurem Händler ab. Es werden bis zu 2000€ Mobiltätskosten übernommen.

    Ansonsten wenn möglich den Anlasser so wenig wie möglich belasten (Start-Stop deaktivieren), keine Motorwäsche durchführen und nicht ohne Motorunterverkleidung fahren!


    BMW bekommt dieses Thema in den Griff! Da glaube ich fest dran

  • Also ich habe jetzt mal zum juristischen Aspekt recherchiert. Fakt ist, wenn dem Nutzer eine Rückholaktion bekannt ist (potentieller Fahrzeugbrand) und er trotzdem weiterfährt, hat er im Worst Case in jedem Fall ein Problem.


    Und streng genommen steht insbesondere wenn noch Gewähleistung besteht ein Ersatzfahrzeug oder sogar Kaufpreisminderung zu und das wohl ab Kenntnisnahme des Schreibens, wenn herstellerseitig nicht geliefert werden kann.


    Wie funktioniert das denn mit den Mobilitätskosten bzw. wo und wie muss man die geltend machen / beantragen? Geht das beim Freundlichen um die Ecke oder nur bei BMW direkt ?

    Ich vermute mal dass dies beim urpsrünglichen Verkäufer passieren muss, da wäre mein Problem wieder, dass die Niederlassung (dort gekauft) relativ weit weg ist und der Vertragspartner quasi vor der Haustür.

  • Ich vermute mal dass dies beim urpsrünglichen Verkäufer passieren muss

    Wie kommst du denn auf sowas? Bei Autos 2. Hand kennst du den Verkäufer ja nicht Mal, bzw. DEIN Verkäufer ist eine Privatperson die sicher nix machen wird...


    Geh zu deinem BMW-Händler bzw. -Vertragswerkstatt, falls BMW direkt angefragt werden muss (analog Kulanzanfragen) übernehmen die das.