OTA Softwareupdate

  • Quelle ist dein eigener Link ;)

    Das denke ich mir, jedoch ist diese Interpretation IMHO falsch.


    Par. 51c StVZo sagt m.E. genau nichts darüber, ob das Parklicht einseitig oder an beiden Seiten zu leuchten hat. In Bezug auf die Fahrzeugmaße besagt er nur, dass Fahrzeuge, die nicht breiter als 2 Meter und nicht länger als 6 Meter sind, als Parkleuchten nicht zwingend vorn und hinten getrennte Leuchteinheiten brauchen, sondern diese pro Seite zusammengefasst werden können (k.A. ob BMW jemals so etwas verbaut hat - wenn, dann vor einigen Jahrzehnten... gemeint ist z.B. so etwas: https://www.nsu-autodienst.de/…rosserie/parkleuchte.html auf dem vorderen Kotflügel)


    Ob diese nun auf beiden Seiten oder nur auf der Fahrbahnseite leuchten müssen, sagt Par. 17 StVO - dieser aber differenziert nicht nach Fahrzeugmaßen.

    320i touring Sport Line in Tansanitblau II

  • Auch da teile ich deine Meinung, jedoch sehe ich es so wie Mursik , dass « breiter als x und länger als x » kumulativ sind.


    So oder so ist es irrelevant: wäre es illegal, würde es an meinem nicht funktionieren.

  • Es ist zwar ein Streit um des Kaisers Bart, aber der sei uns Freitag abend beim Kaltgetränk gestattet... :)

    Also: "nicht breiter als 2000 mm und nicht länger 6000 mm" besagt recht deutlich, dass keines der beiden Maße überschritten werden darf (andernfalls stünde dort "oder").


    PS: ich hätte da noch eine nette Idee für ein zukünftiges Update: Kopplung des Lichtschalters ans Navi, Einschalten des einseitigen Parklichts nur noch möglich innerhalb geschlossener Ortschaften. ^^

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  • Ich komme aus der IT und für mich ist dieser Updateprozess ein Armutszeugnis. Schon allein deswegen, dass kein Rollback möglich ist, wenn ein Update/Upgrade fehl schlägt. Die System sind so altmodisch konzipiert und haben keine doppelten Speicher, wie man es eigentlich erwarten würde. Warum kann ein Servicetechniker nicht vor Ort defekte Geräte neu programmieren - wieso muss das Auto unbedingt in die Werkstatt?

    Ich verstehe Deine Frustration aber teile Deine Meinung nicht, dass der Updateprozess ein Armutszeugnis ist. Es werden bzw. wurden über 1. Mio Fahrzeuge mittels RSU updegated und bei den wenigsten gibt es dieselben Probleme wie Du sie hattest. Das sind bedauerliche Einzelfälle. Deswegen nicht weniger ärgerlich für die Betroffenen aber trotzdem Einzelfälle im Promillebereich.

    Und zum Thema Rollback kann ich nur sagen: wann immer Hardware geflashed wird ist Schluß mit Rollback. Jedes Smartphone wird zum Briefbeschwerer wenn ein OS Update in die Hose geht. Selbiges gilt für Fernseher, Router, Radiowecker und auch den Thermomix. Firmwareupdates hatten schon immer gewisse Risiken. Da kann mal was schiefgehen. Meistens geht es aber gut.

    G21 330d Luxury Line Bj. 06/2020, Dravitgrau Metallic, Leder Merino Tartufo, Dekorleisten: Eiche offenporig, Sommerräder: 18’‘ LMR Vielspeiche Bicolor, Michelin PS4 ZP, RFT, Softwarestand 11/2022.27

  • §17 Abs. 4 StVO ist meiner Meinung nach unmissverständlich. Außerhalb geschlossener Ortschaft muss das Fahrzeug beidseitig (Standlicht) beleuchtet sein, innerhalb geschlossener Ortschaft reicht die zur Fahrbahn zugewandte Seite (Parkleuchte).

  • Eben.

    Und weil das unabhängig von den Fahrzeugmaßen gilt, wäre es schlichtweg Unfug, das einseitige Parklicht mit dieser Begründung per Software-Update außer Funktion zu setzen.

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  • Eben.

    Und weil das unabhängig von den Fahrzeugmaßen gilt, wäre es schlichtweg Unfug, das einseitige Parklicht mit dieser Begründung per Software-Update außer Funktion zu setzen.

    Es gibt Fahrzeuge, da reichen die einseitigen Leuchten nicht aus. Da gehören unsere aber natürlich nicht zu, deswegen bin ich ganz deiner Meinung, dass diese Begründung unsinnig wäre.

  • Es gibt Fahrzeuge, da reichen die einseitigen Leuchten nicht aus.

    Welche Fahrzeuge wären das?

    (Fahrzeuge über 2000 mm Breite und/oder 6000 mm Länge jedenfalls nicht generell, da reicht einseitig innerhalb der Ortschaft genauso wie kleineren Fahrzeugen - es müssen dann nur getrennte Leuchten vorne und hinten am Fahrzeug sein, während bei kleineren Fahrzeugen eine kombinierte Leuchteinheit an der Seite reichen würde.)

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  • wie die Baureihe ab 11/2020 läuft (also EURO 6d - 1sekunde langsamer bei 0-100, Drehmoment liegt etwas später an).

    Wo ist denn der M340i Touring mit 5,5 Sekunden angegeben?

    Mit dem Euro 6D Update hat sich die Beschleunigung um 0,1 Sekunden verschlechtert und das Drehmoment liegt 50(!) Umdrehungen später an.

    Beides nicht schön, aber auch nicht so schlimm wie du es darstellst.

    Ganz davon ab, dass ein RSU aus einem Euro 6D TEMP nie ein Euro 6D Fahrzeug machen wird.