Wenn Du ihm helfen willst, würde ich das Auto online abmelden, bis zur Grenze fahren und die Nummernschilder dort abschrauben.
Kennzeichen einpacken und das wars dann.
Bin gespannt, ob der Verkauf wirklich zustande kommt. Viel Glück.
Wenn Du ihm helfen willst, würde ich das Auto online abmelden, bis zur Grenze fahren und die Nummernschilder dort abschrauben.
Kennzeichen einpacken und das wars dann.
Bin gespannt, ob der Verkauf wirklich zustande kommt. Viel Glück.
Wenn Du ihm helfen willst, würde ich das Auto online abmelden, bis zur Grenze fahren und die Nummernschilder dort abschrauben.
Kennzeichen einpacken und das wars dann.
Bin gespannt, ob der Verkauf wirklich zustande kommt. Viel Glück.
Danke, das wäre sonst auch eine möglichkeit. Aber ich warte erstmal ab was von ihm nun kommt. Ich hab ihm gesagt das ich das nicht auf meinen Namen anmelden werde mit dem Ausfuhrkennzeichen. Er meinte, dass das kein Problem sei und er sich um alles kümmern würde, ob Trailer oder sonstiges. Die Anzahlung hat er auch rüber geschickt, daher gehe ich schon mal davon aus das eine gewisse Ernsthaftigkeit dahinter steckt
Das klingt doch gut, wenn die Anzahlung hoch genug für einen Rückzieher ist.
Ab der Grenze gibt es doch in den NL wahrscheinlich auch so ein Kurzzeitkennzeichen wie bei uns, oder er packt das Auto auf einen Trailer.
Bis zur Grenze darfst Du mit dem abgemeldeten Auto fahren. Um den Transport in den NL soll er sich kümmern.
Bis zur Grenze darfst Du mit dem abgemeldeten Auto fahren.
Dazu finde ich keine Rechtsgrundlage. Woher stammt die Info?
Das hatte ich weiter oben auch schon angesprochen. Gilt aber wohl nur im Zulassunggebiet bis 23:59 Uhr am Tag der Anmeldung.
Auf anderen Seiten ist zu lesen, dass damit die Fahrt nach Hause bzw. zum Verwerter möglich sein soll.
Ob das in diesem Fall anwendbar wäre, muss der Verkäufer selbst bei seinem Amt erfragen.
Danke schon mal für die Tipps und Hilfe. Ihr seid super Solange er nun nicht wieder auf mich zukommt, werde ich das thema aber nun eher auf ihn abwälzen. Ist sein Problem wie er das Auto rüber bekommt. Falls er da nicht weiter kommt, werde ich mich zur Not nochmal informieren ob das mit abgemeldeten Fahrzeug klappt, den bis zur Grenze zu fahren, guter Tipp!
Wichtig wäre bereits ein gültiger Vertrag, indem die Anzahlung fixiert ist und der Rest auch geklärt wurde.
Dazu finde ich keine Rechtsgrundlage. Woher stammt die Info?
Von google. Aber es wäre ja auch kein Problem den KFZ-Schein erst an der Grenze freirubbeln, und dort mit dem Handy/lappi online abmelden. Ist wahrscheinlich die sichere Variante.
warum nicht einfach das Auto abmelden und er holt das bei dir ab (mit Kurzzeitkennzeichen oder was immer es da in NL dazu gibt)
Dazu Kaufvertrag mit Datum/Uhrzeit der Fahrzeugübergabe, Zahlung per Echtzeitüberweisung und fertig. Den Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe würde ich dann auch direkt meiner Versicherung melden.
Da EU nicht verlassen wird "exportierst" du ja auch nichts und er "importiert" nichts.
Die Überführung in sein Land ist doch in erster Linie Thema für den Käufer ?
So habe ich vor einigen Jahren mal einen 320D nach Spanien verkauft.....