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  • Kann der Kunde eine Entschädigung, in welcher Form auch immer, fordern, wenn ein bezahlter Dienst zeitweise nicht angeboten wird?


    Vielleicht würde das BMW etwas "helfen", das Tempo zu erhöhen.

    "Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen."


    Helmut Schmidt

  • Sowas ist immer etwas schwierig.

    Da müsste in den AGBs schon irgend eine Art SLA oder Mindestverfügbarkeit definiert sein, um auch nur die Möglichkeit von Entschädigungen zu haben.

    Grundsätzlich ist es aber auch dann schwierig, da "funktioniert nicht" sich oftmals sehr zwischen Endkunde und Systemanbieter unterscheidet.

  • Kann der Kunde eine Entschädigung, in welcher Form auch immer, fordern, wenn ein bezahlter Dienst zeitweise nicht angeboten wird?


    Vielleicht würde das BMW etwas "helfen", das Tempo zu erhöhen.

    Eine Entschädigung setzt einen Schaden voraus. Den nachzuweisen, weil man für ein paar Tage kein Kartenupdate herunterladen konnte, halte ich für schwierig. Ist ja nicht so, dass man nicht trotzdem navigieren könnte.

  • Eine Entschädigung setzt einen Schaden voraus. Den nachzuweisen, weil man für ein paar Tage kein Kartenupdate herunterladen konnte, halte ich für schwierig. Ist ja nicht so, dass man nicht trotzdem navigieren könnte.

    Der Schaden ist schon dann entstanden, wenn ich eine Fahrt mache und aufgrund veralteter Daten eine falsche Abfahrt nehme. Wenn ich dadurch einen wichtigen Termin versäume, ist der Schaden sogar noch größer.

    Ich rede ja nicht von riesigen Geldsummen, aber sie könnten wenigstens die Nutzungsdauer um die Dauer des Ausfalls verlängern. Wäre eine Geste des guten Willens und kundenfreundlich.

    "Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen."


    Helmut Schmidt

  • Der Schaden ist schon dann entstanden, wenn ich eine Fahrt mache und aufgrund veralteter Daten eine falsche Abfahrt nehme. Wenn ich dadurch einen wichtigen Termin versäume, ist der Schaden sogar noch größer.

    Ich rede ja nicht von riesigen Geldsummen, aber sie könnten wenigstens die Nutzungsdauer um die Dauer des Ausfalls verlängern. Wäre eine Geste des guten Willens und kundenfreundlich.

    Dann müsstest du erstmal nachweisen, dass es veraltete Daten waren, die dich haben falsch abbiegen lassen und nicht eigene Unaufmerksamkeit. Und wer sagt denn, dass in einem BMW Kartenupdate immer alle Änderungen korrekt enthalten sind? Es dauert manchmal Jahre bis diese in den Kartendaten enthalten sind. Das gilt übrigens für alle Anbieter, nicht nur für BMW. Und wo steht wie viele Updates kommen und wann sie kommen?


    Als nächstes kommt dann womöglich die Forderung die Nutzungsdauer von Remote Softwarewareupdates zu verlängern, weil das verdammte 07/2021 Update nicht kommt. Und dann noch Schadenersatz, weil es einen Bug gibt. Mein Fernlichtassi springt manchmal raus und die Spracherkennung erkennt die Wildecker Herzbuben auf Spotify nicht.


    Eine Geste des guten Willens und der Kundenfreudlichkeitbwäre wäre für mich, wenn sie ihre Marketingabteilung in die Wüste schicken würden und sich Profils holen würden, die vorher prüfen ob der Quatsch, den sie verbreiten, auch stimmt. ?

    G21 330d Luxury Line Bj. 06/2020, Dravitgrau Metallic, Leder Merino Tartufo, Dekorleisten: Eiche offenporig, Sommerräder: 18’‘ LMR Vielspeiche Bicolor, Michelin PS4 ZP, RFT, Softwarestand 11/2022.27

  • Ich sehe ja, was ihr meint und irgendwo habt ihr recht.


    Aber wo ist die Grenze? Beispiel das Extra Fernlichtassistent. Nach einem Update funktioniert der nur noch, sagen wir, in 50% der Fälle. Ich habe aber dafür bezahlt und er hat vorher auch funktioniert. Wenn die Beseitigung des Bugs z.B. 12 Monate dauert, kann ich das Teil nicht, wie von mir gewohnt, benutzen. Und das soll man als Kunde einfach so hinnehmen müssen?

    "Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen."


    Helmut Schmidt

  • Ich sehe ja, was ihr meint und irgendwo habt ihr recht.


    Aber wo ist die Grenze? Beispiel das Extra Fernlichtassistent. Nach einem Update funktioniert der nur noch, sagen wir, in 50% der Fälle. Ich habe aber dafür bezahlt und er hat vorher auch funktioniert. Wenn die Beseitigung des Bugs z.B. 12 Monate dauert, kann ich das Teil nicht, wie von mir gewohnt, benutzen. Und das soll man als Kunde einfach so hinnehmen müssen?

    Da kann man sich beim Importeur (oder in D direkt beim Werk) beschweren. Und das nächste Mal keinen BMW mehr kaufen.

    Mehr kannst du m.E. nicht tun.

    Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass sobald man an den Importeur schreibt, sehr schnell und kundenfreundlich gehandelt wird.

    Sowohl Toyota, BMW als auch Volvo haben sich dann sehr zackig telefonisch gemeldet und zu 99% meinen Wünschen entsprochen.


    Die Fehlfunktion wird nicht behoben werden können.

    Aber man macht seinem Unmut Luft, kriegt etwas Kopfstreicheln in Form eines Gutscheines oder Gratis-Wäschen oder was auch immer und das wars.


    Ist wie immer bei Autos. Alles kriegt man nirgends.

    Wenn du gute Software willst, kauf Tesla, aber das Auto ist scheisse.

    Willst du 100%ige Zuverlässigkeit, kauf Toyota oder Subaru, aber das Auto hat gefühlte 12 PS und fährt sich wie ein Trecker.

    Willst du ein Designer-Auto, kauf Alfa, aber der ist nicht so zuverlässig.

    Etwas überzeichnet, aber so ist das halt.

    Meins: BMW M340i Touring (2021)

    Ihres: Toyota RAV4 2.0 AWD CVT (2019)

  • b) … Ich schätze, ohne es mit Sicherheit zu wissen, dass das OTA Kartenupdate für Deutschland (also die deiner Heimatregion) übers Fahrzeug (ungleich Europa Karten Update via USB) das Connected Package Professional benötigt wg. BMW Online.

    Technisch nicht erforderlich, BMW verknüpft es aber zumindest in D bei den Paketen so.
    Kann länderabhängig auch wieder anders sein.