KVA Steinschlag Windschutzscheibe

  • Doch. Genau dafür ist eine Betriebshaftpflicht eigentlich da. Die Werkstatt hat das Eigentum eines Dritten beschädigt. Bei einem firmeneigenen Fahrzeug wäre das etwas anderes.

    Ich hätte gesagt, dass das ein Tätigkeitsschaden ist, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.

    Aber das sind Feinheiten, vielleicht auch Policen abhängig.

  • Ich hätte gesagt, dass das ein Tätigkeitsschaden ist, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.

    Aber das sind Feinheiten, vielleicht auch Policen abhängig.

    Klar, die Werkstatt würde die Scheibe nicht ersetzt bekommen, wenn sie die beim Einbau beschädigen. Da aber an den Verkleidungen (eigentlich) nicht gearbeitet wird, fallen die nicht in den Tätigkeitsbereich. Das wird aber jetzt zu sehr OT.

  • Also ich kenne keine Versicherung, die das bezahlt. Das ist ja kein Fehler aus Unachtsamkeit sondern da wird systematisch nicht sorgfältig gearbeitet.

    Die Betriebshaftpflicht würde es zahlen, wenn sie ein anderes Auto beschädigen, während sie das eine reparieren. Aber doch nicht an dem Wagen wo sie gerade arbeiten und etwas falsch machen.

    Sorry, aber du hast in dem Fall keine Ahnung.


    Für den hier dargestellten Fall ist die BHV zuständig.


    Von dem dir geschilderten Fall, ist sogar nicht mal die BHV zuständig, sondern hier bedarf es einer speziellen Handel-Handwerk-Police für KFZ-Werkstätten.

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