318i gestern abgeholt, Winterfreude Paket mitbestellt, aber Standheizung fehlt ?!

  • \Off topic
    Ich kann ein Lied davon singen. Ich habe dieses Jahr einmal einen Vertragshändler und einmal die BMW Bank vor Gericht gezogen. Beim Vertragspartner kam ein Vergleich zustande, bei der BMW Bank bin ich, trotz sehr guter Aussichten, komplett leer ausgegangen.
    Dank Rechtschutzversicherung muss ich die Prozesskosten nicht tragen, aber enttäuschend war es dennoch. Zumal sich die BMW Bank mir gegenüber nicht kulant verhalten hat.

    Darf man fragen, worum es geht?

    BMW G87 M2 all black

    BMW G20 330i M Sport

    BMW F31 318d

    Toyota Yaris 1.3


  • Dazu mal ein paar Dinge:


    Wenn du als Privatperson einen Vertrag unterschreibst, dann gilt dieser grundsätzlich ohne wenn und aber.
    Irgendwelche AGB gelten nur, wenn du sie unterschrieben hast.
    Und das auch nicht immer. Unangemessene Benachteiligungen sind nicht rechtens.


    Natürlich muss man den Vertrag gründlich prüfen, um das hier beurteilen zu können.



    Ich gebe nur zu Bedenken, dass BMW sich grundsätzlich nicht irgendwelche Änderungen vorbehalten kann.


    Stell dir mal vor (Extrembeispiel), die bestellst einen 760i und bekommst einen 730d, weil BMW den Motor aus dem Programm genommen hat.


    Irgendwo sind bei diesen Änderungen Grenzen gesetzt. Das nennt man juristisch "unangemessene Benachteiligung". Alles was unangemessen ist, wird nicht mehr von den AGB oder dem Vertrag abgedeckt.




    Ich rate DRINGEND dazu, hier schleunigst zu einem Anwalt zu gehen und die Sache klären zu lassen.
    Ich würde da auch nicht klein beigeben.




    Ich habe einen Anwalt in der Familie und wir hatten schon mehrfach Theater wegen ähnlicher Dinge. Bislang haben wir immer gewonnen.
    Die letzte Runde ging gegen Sky (der Pay TV Sender). Die hatten auch viele Anwälte. Genützt hat es ihnen nichts.


    Beim Autokauf meiner Freundin konnte/wollte der Händler den Kaufvertrag nicht erfüllen. Der Wagen sollte teurer werden (erst haben sie vergessen zu bestellen, dann kamen die Werksferien dazwischen).
    Das ging auch mit dem Anwalt (aber ohne Gericht). Am Ende haben wir den Wagen so bekommen wie wir ihn bestellt haben und mussten nicht 1 Euro drauf zahlen.

  • Ich finde den Post von @BimmeR interessant!


    Wir können hier nur wild spekulieren. Ohne AB wird das nix. Und selbst wenn wir die zu sehen bekämen, wäre ein Ausgang ebenso nur Spekulation - aus den von vielen genannten Gründen. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland halt leider zwei völlig verschiedene Dinge (musste ich auch schon am eigenen Leibe erfahren).


    Na, @erik.fred wie siehts inzwischen aus?

  • Darf man fragen, worum es geht?

    Grob gesagt: In das Fahrzeug sind uns drei Leute gefahren und eine Vertragswerkstatt hat das Fahrzeug kaputtrepariert. Ich habe dann auf eigene Kosten in einer BMW-Niederlassung die Mängel beseitigen lassen. Ich habe aber nicht den vollen Betrag vor Gericht wiederbekommen, da ich der Vertragswerkstatt keine verbindliche Frist gesetzt habe. Ich war halt zu freundlich. Heute weiß ich, möchte ich vor Gericht recht haben, muss ich "Sie haben zwei Wochen Zeit, den Mangel zu beseitigen!" sagen anstelle von "wann habt ihr einen Termin, dass ihr euch das Fahrzeug mal anschauen könnt?"


    BMW Bank:
    Fahrzeug hatte seit Auslieferung ein Problem mit der Head Unit, welches diverse Reparaturversuche in unterschiedlichen BMW-Werkstätten nicht lösen konnten. Wollte Fahrzeugtausch oder vorzeitige Beendiung des Leasingvertrages bei gleichzeitiger Unterzeichnung eines Neuvertrages für den G21. Fand die BMW Bank nicht so dufte (die wollten wohl kein Unfallfahrzeug zurücknehmen, denn: bei vorzeitiger Rücknahme/Beendiung des Vertrags geht das Fahrzeug in das Eigentum der BMW Bank über, nicht zum Autohaus).

    F31 LCI 320d M-Sport G21 330i M-Sport Oxidgrau II

  • Grob gesagt: In das Fahrzeug sind uns drei Leute gefahren und eine Vertragswerkstatt hat das Fahrzeug kaputtrepariert. Ich habe dann auf eigene Kosten in einer BMW-Niederlassung die Mängel beseitigen lassen. Ich habe aber nicht den vollen Betrag vor Gericht wiederbekommen, da ich der Vertragswerkstatt keine verbindliche Frist gesetzt habe. Ich war halt zu freundlich. Heute weiß ich, möchte ich vor Gericht recht haben, muss ich "Sie haben zwei Wochen Zeit, den Mangel zu beseitigen!" sagen anstelle von "wann habt ihr einen Termin, dass ihr euch das Fahrzeug mal anschauen könnt?"
    BMW Bank:
    Fahrzeug hatte seit Auslieferung ein Problem mit der Head Unit, welches diverse Reparaturversuche in unterschiedlichen BMW-Werkstätten nicht lösen konnten. Wollte Fahrzeugtausch oder vorzeitige Beendiung des Leasingvertrages bei gleichzeitiger Unterzeichnung eines Neuvertrages für den G21. Fand die BMW Bank nicht so dufte (die wollten wohl kein Unfallfahrzeug zurücknehmen, denn: bei vorzeitiger Rücknahme/Beendiung des Vertrags geht das Fahrzeug in das Eigentum der BMW Bank über, nicht zum Autohaus).

    Danke Dir.


    Wie ist das Thema zuende gegangen? Fährst du den Wagen noch?

    BMW G87 M2 all black

    BMW G20 330i M Sport

    BMW F31 318d

    Toyota Yaris 1.3

  • @touring


    So, ich werde mich nicht zu allem äußern, da ich im B2B Recht daheim bin und nicht im Privatrecht.


    Aber die Fakten sind ja das du die AGB bei BMW mitunterschreibst weil diese dem Vertrag zu Grund gelegt werden und der Vertrag auf diesen basiert.


    Das eine unangemessene Benachteiligung vorliegt kann ich nicht beurteilen, wenn er das Paket und die Standheizung bezahlt hat bzw. bezahlt und diese nicht vorhanden ist, hast du Recht natürlich. Wenn er diese aber nicht bezahlt, hat er somit auch keinen schwerwiegenden Nachteil.


    Deine Bemerkung BMW kann sich nichts vorbehalten ist schlicht falsch. Wenn du dir die AGB´s welche unterzeichnet werden anschaust, wirst du eben jene Klausel finden in welcher dies geregelt ist.


    Diese besagt aber auch in Gewisser Auslegung das es keine unzumutbaren Änderungen in Konstruktion, Formänderung etc. sein dürfen. Heißt wie du gesagt hast man bekommt keinen 730d statt einem 760Li.
    Aber eine Austattung, die es nie gab welche durch einen Internen Fehler bestellbar war und an der Kommunikation gescheitert ist fällt definitiv nicht hierunter.


    Falls sie berechnet wird oder wurde (o.G.) ist dies etwas anderes.


    Für mich ist dieser Fall recht klar, du kannst aber gerne einmal deinen Juristen in der Familie nach seiner objektiven Einschätzung fragen und Ihm dazu die AGB´s vorlegen.

  • Danke Dir.
    Wie ist das Thema zuende gegangen? Fährst du den Wagen noch?

    Den F31 habe ich im April drei Monate früher abgegeben und seitdem den G21. Allerdings lief das auf Kulanz des Händlers, weil Hochzeit von Corona und die brauchten dringend Zulassungen - somit hat der Händler die drei Monate für den F31 komplett übernommen.

    F31 LCI 320d M-Sport G21 330i M-Sport Oxidgrau II

  • @touring


    So, ich werde mich nicht zu allem äußern, da ich im B2B Recht daheim bin und nicht im Privatrecht.


    Aber die Fakten sind ja das du die AGB bei BMW mitunterschreibst weil diese dem Vertrag zu Grund gelegt werden und der Vertrag auf diesen basiert.


    Das ist im Privatrecht falsch.
    Wenn die AGB Bestandteil des Vertrags sind, sind sie gültig.
    Man kann aber nicht einfach auf AGB verweisen. Diese müssten mit unterschrieben werden.



    [url='https://www.g20-forum.de/index.php?user/924-touring/']Das eine unangemessene Benachteiligung vorliegt kann ich nicht beurteilen, wenn er das Paket und die Standheizung bezahlt hat bzw. bezahlt und diese nicht vorhanden ist, hast du Recht natürlich. Wenn er diese aber nicht bezahlt, hat er somit auch keinen schwerwiegenden Nachteil.


    Klar hat er einen Nachteil. Er hat nicht das bekommen, was er bestellt hat. Und er hat es voll bezahlt.


    Deine Bemerkung BMW kann sich nichts vorbehalten ist schlicht falsch. Wenn du dir die AGB´s welche unterzeichnet werden anschaust, wirst du eben jene Klausel finden in welcher dies geregelt ist.


    Diese besagt aber auch in Gewisser Auslegung das es keine unzumutbaren Änderungen in Konstruktion, Formänderung etc. sein dürfen. Heißt wie du gesagt hast man bekommt keinen 730d statt einem 760Li.
    Aber eine Austattung, die es nie gab welche durch einen Internen Fehler bestellbar war und an der Kommunikation gescheitert ist fällt definitiv nicht hierunter.


    Erstens müssten die AGB unterschrieben worden sein. Das bezweifel ich beim Autokauf stark.


    Zweitens sagt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) im Paragraf 307:
    Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

    Wenn ich bei BMW ein Auto kaufe und sowohl im Konfigurator, als auch im Kaufvertrag ein Paket drin ist, was einen nachvollziehbaren Preis hat, kann bzw. muss ich davon ausgehen, dass ich das auch bekomme.



    Wenn eine Auslieferung ohne das Paket rechtens wäre, könnte ja jedes Geschäft ständig Bestellungen ohne Optionen ausliefern und sich auf Fehler berufen. Der Dumme wäre immer der Kunde. Das ist eine klassische einseitige Benachteiligung.


    Wenn BMW einen Fehler macht, ist es deren Problem.
    Wenn die den Fehler nicht kommunizieren, ist es ebenfalls deren Problem.



    Ich habe den Anwalt vorhin gefragt. Er sagt, dass man sich auf den Standpunkt stellen soll, dass dieses Paket ganz entscheidend zum Autokauf beigetragen hat. Er würde bei BMW nichts einfach so unterschreiben und einen Juristen dazuziehen.
    Die Aussichten kann er ohne genaue Kenntnis des Vertrags/der AGB nicht beziffern.

  • gleitet mal bitte nicht zu sehr ins OT ab. Es wäre wünschenswert, wenn der Threatersteller mal die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Sonderausstattung Online stellt (persönliche Daten können gerne geschwärzt werden).
    Ist in der AB die 536 mit drinnen, dann sollte die da auch drinnen sein.
    Alles andere ist Kaffeesatzleserei und tut hier aktuell nix zur Sache.

    Da es hier offensichtlich erforderlich ist:

    Beiträge enthalten Spuren von Sarkasmus und sind nicht zum Nachmachen geeignet!

    Beiträge enthalten keine heißen Tipps und stellen auch keinen professionellen Rat eines ausgebildeten Kfz-Mechanikers dar.

    Beiträge enthalten nur die persönliche herangehensweise des Erstellers an die Problembeseitigung und stellen eine Meinungsäußerung dar.