318i gestern abgeholt, Winterfreude Paket mitbestellt, aber Standheizung fehlt ?!

  • In einem anderen Thread ging es um ein nicht mehr lieferbares Blau. Da wurden die Besteller informiert. Die Farbe ist aber aus meiner Sicht weniger schlimm als eine Standheizung. Sehen wir das mal nicht nur aus Komfort Sicht. Was ist wenn jemand Rheuma hat und im Winter nur mit einem warmen Auto klar kommt?
    Oder man hat einen Leichenwagen bestellt und weil Schwarz nicht lieferbar ist wurde Rot geliefert?


    Aus Sicht eines Laien nicht akzeptabel.

  • Als letzte Alternative , von Webasto für knapp 2k eine Nachrüsten lassen.


    Problem ist dann wieder die Garantie die auf alle Bauteile erlischt die mit der Standheizung zu tun haben, da sich das Teil im Wasserkreislauf befindet betrifft das auch den Motor. Hatte da eine endlose Diskussion mit BMW beim F30.


    Das bringt auch keinen Displaykey.


    Außerdem würde ich keine 2k zahlen.


    Es gibt einen Kaufvertrag, in dem drinsteht, dass das Paket dabei ist.
    Wenn es nicht geliefert wird, ist es das Problem von BMW.

  • Das bringt auch keinen Displaykey.


    Außerdem würde ich keine 2k zahlen.


    Es gibt einen Kaufvertrag, in dem drinsteht, dass das Paket dabei ist.
    Wenn es nicht geliefert wird, ist es das Problem von BMW.

    Wie gesagt.. BMW behält sich Änderungen immer vor.


    Normal wird einen der Händler dann informieren.


    Beispiel bei mir:
    Leasingvertrag unterschrieben mit Entertaiment Paket in welchem das Harman Kardon System inkl. war.


    Nach ca. 3 Wochen erhielt ich die Info das das durch die kleine Modellpflege jetzt Aufpreis außerhalb des Pakets kosten würde und ob ich das wöllte, wurde dann von mir abgenickt.


    Normal hätte eine Information von dem Händler kommen müsse: Das war ein Konfigurationsfehler, gibt es so nicht mehr, was wird denn anstelle gewünscht..


    Das Problem von BMW wird das in diesem Fall nicht sein wie ich o. bereits erläutert habe wird es am Händler, der NL liegen..


    Selbiger Fall bei den Farben welche weggefallen sind..


    BMW wird dort nichts nachrüsten, da der 318 mit dieser Austattung nicht erhältlich und somit wahrscheinlich auch nicht EC Zugelassen sein..


    Es wäre natürlich was anderes wenn es die Austattung gäbe und Sie einfach "vergessen" wurde.


  • Wie gesagt.. BMW behält sich Änderungen immer vor.
    Normal wird einen der Händler dann informieren.


    Das ist hier aber nicht passiert.
    Wenn man mit dem Paket bestellt und ohne bekommt, dann ist das das Problem von BMW.


    Beispiel bei mir:
    Leasingvertrag unterschrieben mit Entertaiment Paket in welchem das Harman Kardon System inkl. war.


    Nach ca. 3 Wochen erhielt ich die Info das das durch die kleine Modellpflege jetzt Aufpreis außerhalb des Pakets kosten würde und ob ich das wöllte, wurde dann von mir abgenickt.


    Ich kenne deinen Vertrag nicht. Es klingt aber nach einer "einseitigen Benachteiligung". Das ist nicht dein Problem. Wenn du dem Aufpreis zustimmst, ist es dein Ding. Du musst aber nicht.





    Das Problem von BMW wird das in diesem Fall nicht sein wie ich o. bereits erläutert habe wird es am Händler, der NL liegen..


    Ich habe nicht zwischen BMW (AG) und BMW (NL) differenziert. Natürlich sind die Vertragsparteien der Käufer und die Niederlassung.


    BMW wird dort nichts nachrüsten, da der 318 mit dieser Austattung nicht erhältlich und somit wahrscheinlich auch nicht EC Zugelassen sein.


    Das ist immer noch nicht das Problem des Käufers. BMW hat mit ihm einen Vertrag und muss sich dran halten.
    Wie die das machen ist nicht Problem des Käufers.

  • BMW wird sich da aber durch die AGB's rausreden und zur Not ist es "Kommunikationsproblem zwischen Käufer und Verkäufer". Den 318i scheint es nie mit Standheizung gegeben zu haben und somit hat er lediglich zu viel für das Winterfreude Paket bezahlt.

    BMW G87 M2 all black

    BMW G20 330i M Sport

    BMW F31 318d

    Toyota Yaris 1.3

  • Also mal eins vorne weg, hast du dich schonmal Juristisch mit ähnlichen Fällen befasst oder die Präzedens Fälle angeschaut ?


    Weil ich habe und musste dies und ich kann sagen das man so in 90 % der Fälle drauf sitzen bleibt weil der AGB Katalog meist so umfangreich ist, das die 3 Anwälte der Gegenseite so drehen das es passt für sie.


    Ich habe das Gefühl du siehst das alles etwas zu leicht weil es ist nicht Vertrag = Vertrag und AB = AB.


    Wenn du einen Vertrag unterzeichnest gilt nicht immer genau das das drinne steht sondern auch die Sonderbedingungnen der AGB´s. Das kann soweit gehen das die AGB´s sogar die Vertraglich geregelte Sache außer Kraft setzen.


    Hier einfach darauf zu beharren das im Vertrag "DAS" steht und man "DAS" nicht genauso wie unter Vorbehalt bestätigt bekommt und somit einfach nicht das Problem von einem selbst und alles klar ist.. Naja das ist juristisch mehr als falsch und Engstirnig.


    Hier muss erstmal der Vertrag mit AGB´s sowie deren Gültigkeit und Auslegung Juristisch geprüft werden. Nachdem dies erfolgt kann man anfangen zu überlegen was tut man und wie sind die Chancen.

  • @Nick 1402 genauso wird es aus Erfahrung wahrscheinlich enden. Kann aber auch gut sein das der Händler kosten tragen muss.


    Weil es gibt einen Grund, warum es nicht oft passiert das BMW gegen eine Privatperson vor Gericht steht..

  • Weil es gibt einen Grund, warum es nicht oft passiert das BMW gegen eine Privatperson vor Gericht steht..

    Vorweg: Ich wünsche dem TE natürlich, das alles gut geht und er zufrieden aus der Sache rausgeht.


    Realistisch ist es wahrscheinlich, dass sein Anwalt im sagt dass er quasi Pech gehabt hat und BMW wahrscheinlich nur aus Kulanz etwas ändern würde. Und die werden ihm im Moment bestimmt keinen neuen 320i für einen gebrauchten 318i geben - Denkbar wäre ein "Deal" bzgl. einer Neubestellung und einem höheren Rabatt, was jedoch im ermessen der NL/Partners liegen wird.

    BMW G87 M2 all black

    BMW G20 330i M Sport

    BMW F31 318d

    Toyota Yaris 1.3

    Einmal editiert, zuletzt von Nick 1402 ()


  • Weil es gibt einen Grund, warum es nicht oft passiert das BMW gegen eine Privatperson vor Gericht steht..

    \Off topic


    Ich kann ein Lied davon singen. Ich habe dieses Jahr einmal einen Vertragshändler und einmal die BMW Bank vor Gericht gezogen. Beim Vertragspartner kam ein Vergleich zustande, bei der BMW Bank bin ich, trotz sehr guter Aussichten, komplett leer ausgegangen.
    Dank Rechtschutzversicherung muss ich die Prozesskosten nicht tragen, aber enttäuschend war es dennoch. Zumal sich die BMW Bank mir gegenüber nicht kulant verhalten hat.

    F31 LCI 320d M-Sport G21 330i M-Sport Oxidgrau II