Beiträge von pfeil

    Weiß nicht ob´s dir was bringt für deine Aufklärung ... aber das G20 M340i Model hat folgende Daten:


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    Das bei 20 Zoll Bereifung ab Werk kein Anhängerbetrieb zulässig ist liegt an den Tragfähigkeit der 255/30 R20 92Y Reifen (92 = 630 kg). Bei einer max. Achslast hinten von 1230 kg plus 130 kg bei Anhängerbetrieb ist man bei einer Tragfähigkeit von 1260 kg einfach 100 kg drüber. Abgesehen davon ist die Tragfähigkeit der 8,5 x 20 Zoll BMW-Felgen die Frage.


    mhhforyou

    Ich habe bei meinem G21 M340i xDrive mit Anhängerkupplung meine 20 Zoll Edelweiss-Felgen problemlos eingetragen bekommen.


    Hier die Daten vom Fahrzeug:

    Max. zulässige Masse VA: 1115 kg

    Max. zulässige Masse HA: 1350 kg + 130 kg bei Anhängerbetrieb = 1480 kg

    Bereifung (bei Auslieferung) VA: 225/40 R19 93 Y (Tragfähigkeit Reifen 2x 650 kg = 1300 kg)

    Bereifung (bei Auslieferung) HA: 255/35 R19 96 Y (Tragfähigkeit Reifen 2x 710 kg = 1420 kg)

    Zur Tragfähigkeit der original BMW-Felgen habe ich keine Info.

    Bei der Ausstattung ab Werk fehlen bei Anhängerbetrieb 60 kg bei der Traglast der Reifen zur max. zulässigen Masse auf der Hinterachse.


    Die Daten der Edelweiss-Felgen und Reifen:

    VA: 9x20 (Tragfähigkeit Felgen: 2x 650 kg = 1300 kg)

    HA: 10x20 (Tragfähigkeit Felgen: 2x 775 kg = 1550 kg)

    VA: 235/35 R20 92Y (Tragfähigkeit der Reifen: 2x 630 kg = 1260 kg)

    HA: 275/30 R20 97Y (Tragfähigkeit der Reifen: 2x 730 kg = 1460 kg)

    Bei den Edelweiss fehlen bei Anhängerbetrieb 20 kg bei der Traglast der Reifen zur max. zulässigen Masse auf der Hinterachse.


    Was bei den Differenzen noch zulässig ist weiß ich auch nicht. Bei den Edelweiss ist sie auf jeden Fall am geringsten.

    Ich habe jetzt mal die Maße von Ripken Yido-Felge (Gewünscht) mit meiner Edelweiss-Felge (Vorhanden) verglichen:


    Screenshot 2025-05-05 195723.png


    Die Yido-Felge steht außen 3 mm weiter raus, das solte meiner Meinung nach kein Problem sein. Die 9 mm weiter innen kann ich nicht beurteilen, da habe ich bei mir nicht nachgeschaut.

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    Die von Fulano erwähnten Auflagen zur Radabdeckung stehen identisch auch bei den Edelweiss-Felgen drin. Nachdem der Sachverständige mein Fahrzeug verschränkt hatte, konnte ich noch meine Finger zwischen Reifen und Kotflügel durchziehen. Auch mit der von Toscha42 erwähnten Tachoabweichung geb es bei mir keine Diskussion.


    Der Sachverständige war sogar begeistert, wie gut die Edelweiss-Felgen im Radhaus stehen und nahm sie deshalb auch problemlos nach §19(3) StVZO ab.

    "Ja das machen wir immer so, die Kunden sollen ja auch sehen wie das Fahrzeug wirklich aussieht und hier so angekommen ist und können sich dann Freuen und Überraschen lassen wie er dann aussieht bei der Abholung wenn er dann nochmal Durchgecheckt und aufbereitet wurde"

    Das kann ich durchaus nachvollziehen.


    Als ich meinen M340i letztes Jahr in der BMW Niederlassung München zum ersten Mal anschaute war er auch noch nicht aufbereitet. Da konnte man dann besser sehen, ob z.B. irgendwo Undichtigkeiten vorhanden sind. Auch zeigt es besser, wie der Vorbesitzer mit dem Fahrzeug umgegangen ist. Ich finde diesen Zustand besser zum anschauen als wenn das Auto überall glänzt und sämtliche Spuren des Vorbesitzers versteckt werden.


    Allerdings sollte das Fahrzeug dann zur Übergabe aufbereitet und durchgecheckt sein.


    Bei dem von dir beschriebenen Fahrzeug hätte ich aber auch auf dem Absatz umgedreht und wäre gegangen. Wenn es schon im Fahrzeug schimmelt, möchte ich gar nicht wissen, was sonst noch alles nicht in Ordnung ist. Mit Aufbereitung hättest du bei einem möglichen Kauf die Probleme vielleicht erst später entdeckt und dich dann mit dem Verkäufer auseinander setzen können.

    Burybmw

    Die Farbkombination von schwarzem G22 und silbriger LT°3 gefällt mir gut. :thumbsup:


    Zum Thema Abdeckung:

    Bei meinem G21 (ja ich weiss, es ist kein G22) sieht es so aus:


    20250430-Edelweiss-1k.jpg


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    Als ich vor einer Woche die Abnahme nach §19(3) StVZO machen ließ, war der Sachverständige erfreut, wie gut die Edelweis im Radhaus stehen. Zu meiner Überraschung erklärte er mir, dass ich das auch nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen muss (es sind keine sonstigen Umbauten am Fahrzeug). Es reicht, wenn ich die Abnahmebescheinigung im Fahrzeug mitführe.